Hab bis jetzt 1 jahr lang immer vor der FH Wels mim bike geparkt.
Moped stand immer bei den Fahrräderständern.
heute hatte ich einen zettel am Lack PICKEN ! : „Lieber Motorradfahrer , Sie parken widerrechtlich auf dem Grundstück der FH Wels! Bitte benutzen sie unsere Parkgarage oder die gebührenpflichtigen Zonen“
Meine Frage: wie schauts rechtlich aus ? WO darf ich überall parken und WAS können sie tun ??
KANN ich mim Motorrad wegen Falschparkens gestraft werden ??
KANN ich mim Motorrad länger in einer Kurzparkzone stehen ?? hab ja keine Parkuhr.
Im Parkhaus kann ich natürlich nicht parken,da die induktionsschleife nicht auf alu Motorräder reagiert
Also 2 Fragen hat Dir Kazler eh schon beantwortet, wobei ich bei den beiden Fragen das ->
auch fast bezweifel…
Aber was anderes: Kenn die FH in Wels nicht, aber wenn die Fahrradständer wirklich zu deren Grundstück gehören - was durchaus möglich ist - hast ganz ein anderes Problem noch dazu, dann können’s nämlich eine Besitzstörungsklage machen, und die is WIRKLICH teuer!
Also in Zukunft besser woanders parken!
Na komm,jetzt sudderts ned herrum weil i ned 100% sicher bin was erlaubt is und was ned ? In da Regel suddert keiner wennst mim Motorradl wo stehst !
kann mi ned erinnern dass ma in da Fahrschule darüber was glernt hätten
würd mich an deiner stelle auch in die kurzparkzone stellen. parkscheibe/ticket brauchst du bei einem zweirad nicht, aber theoretisch müsstest du dich an die maximale parkdauer (60min, 90min…) halten. kontrolliert wird das aber kaum. am besten irgendwo hinstellen wo du niemandem parkraum raubst - dann wird es auch nicht den netten politessen auffallen die dann vielleicht mal genauer hinschaun ob du eh nach xy min den platz wechselst
Hab mich da letztes Jahr schlau gemacht weil es am Technikum Wien einen ähnlichen Interessenskonflikt gab:
Ständer auf Privatgelände der FH -> Parken kann dir erlaubt sein oder auch verboten, das musst du mit der FH abklären.
Ständer auf öffentlichem Grund:
a) Ständer auf baulich von der Straße abgegrenztem Grund (z.B.: Gehsteig mit Erhöhung durch Randstein) -> Verboten, da du den Gehsteig nicht befahren darfst… Was ein wenig pervers ist weil ein Radfahrer den Gehsteig auch nur beschieben dürfte.
b) Ständer auf der Straße (also nicht auf abgegrenztem Grund) -> Parken natürlich erlaubt, bzw du müsstest dort dann sogar stehen, weil du verpflichtet bist dein Fahrzeug so platzsparend wie möglich abzustellen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und nur so wiedergegeben wie ich sie verstanden habe. Sie dienen als Hilfestellung für die weitere Informationsbeschaffung. Keine Garantie auf Richtigkeit!
Was ist daran pervers und wieso „DÜRFTE“???
Ein Radfahrer DARF den Gehsteig nicht benützen, es sei denn schiebender Weise! Es wird nur leider so gut wie nie gestraft! Lieber die „Raser“…
Pervers deswegen, weil ich nicht verstehe warum ein Radfahrer sein Fahrzeug auf einen Gehsteig schieben darf um es dort abzustellen, aber ein Motorradfahrer nicht. Aber vielleicht liegt daran, dass es einem Radfahrer einfach generell erlaubt ist sein Rad auf dem Gehsteig abzustellen… wer weiß?
gstraft hättens mich sicher nicht.
Weils viel zu viel Aufwand wär !
Was wolln sie tun ?? Mich abschleppen ??
Auf rechtlicher Seite müssen SIE dann den Abschleppdienst zahlen.
Aber i hab ah ned lust auf a langen hin und her streiterei,also stell i mi mal a paar mal ins parkhaus.
Zahlen muss i eh nix,weil i eh beim Schranken vorbeikomm gg.
Also so viel Aufwand is das eigentlich nicht und wie kommst darauf, daß die dann den Abschleppdienst zahlen müssen??? Sicher nicht! Den musst Du zahlen, wennst Deine Reibn wieder haben willst!
Wieso tust Dir das an? Is ja wida net „erlaubt“! Wieso stellst Dich nicht einfach ganz legal in die Kurzparkzone ohne irgendwas zu zahlen und ohne irgendwas „illegales“ zu machen? Versteh’ i net…
Das Motorrad müssen sie rechtlich auch so rausgeben,da hab ich mich schon informiert.
Immerhin ist es Privatgelände der FH und somit müssen vorerst mal SIE bezahlen.
Weiß ich aus sicherer Quelle.
Warum ich nicht in der Kurzparkzone parke ??
Weil das ILLEGAL ist ! Ich DARF nicht länger als 180 min parken,muss aber öfter einen ganzen Tag dort stehen.
Und die Politessen machen sogar schon fotos und markieren die reifenumrisse mit Kreide.
Ich hab mim verwaltungstyp geredet,ihm erklärt dass die Induktionsschleife nicht bei Alumotorrädern auslöst,und dass es eigentlich nur eine Möglichkeit für ein Motorrad gibt,hineinzukommen.
Er hat gemeint dass er ja nicht „weiß“ wie ich reinkomme ,und es ihm mehr oder weniger auch egal ist.
Somit ist für mich die Sach ausgredet
Net ernsthaft!?!?!? Das hätt i ma net dacht, daß die in Wels NO DEPPATER sind, als in Wien!!
Ja ok, wenn die dort so gestört sind, is wahrscheinlich doch keine so gute Idee!
Na wenigstens gibt’s auch a paar Nette in Wels (ein Teil meiner Familie wohnt auch dort ), dann passt’s ja jez eh für Dich!
Jaja,echt ärgerlich …vor allem weil Wels wirklich nicht mit vielen (längeren) Parkmöglichkeiten gesegnet ist.
Ein 2 ter für mich noch viel Wichtigerer Grund warum ich nicht in den Kurzparkzonen stehe (weder mit Auto noch mit Bike):
In Wels gibts verdammt viel Gsindl…Autos werden aufgebrochen,reifen zerstochen, was glaubst was die mit an schönen Bike machen ???
Is ma zu riskant.
I mag mein Schätzchen entweder vor der Tür haben oder in einem sicheren Keller.
Hab letztes Jahr an neuen motor gebraucht weil ma so a Wi**er an kaugummi samt papierl in Öleinfüllstutzen ghaut.
Hab i beim zerlegen dann gfunden,schön hatts ma des Pleullager zerrieben .
@ignaz1…i weiß ja gar ned mit welchen Fuß du aufgstandn bist, aber brauchst ma ned glei deppat kommen.
Da drin kann ma nie was fragen ohne dass ned zumindest a sinnlose Antwort kommt.
Oiso,bevor du ma nächstes Mal an blödsinn schreibst, schreib einfach nix !
Schaust da in navpp an oder in Stony an,die schreiben ma kurz und sachlich was i wissen wü.
So ghört sich des in an Forum und ned anders
Großer Irrtum, den Abschleppdienst zahlst Du nur, wenn das Fahrzeug jemanden anderen behindert ( z.B. vor einer Garagenausfahrt ). Du kannst Dein Auto auf den Gehsteig stellen, solange niemand behindert ist ( Kinderwagen am Vorbeikommen z.B.) und keine Gefahr im Verzug ( zu schwer, Leitungen etc darunter gefährdet ), dürfens Dich NICHT abschleppen, sonst bekommens die Rechnung für 1. Abschleppdienst und 2. Kosten und Zeit für die Wiederbeschaffung des Fahrzeuges. Hab ich in Wien des öfteren schon durchexerziert.
Wußt ich voll nicht! Aber das mim Durchkommen und Gefahr im Verzug is halt wida sowas, wo’st auch verlieren kannst, wennst an wen deppaten gerätst, oda?
z.B. wenn ich in parkplatzfreien Gebieten mit Anhänger zu liefern habe. Ich liefere medizinische Ultraschallmaschinen und stelle die auch auf, jetzt erklär einem Arzt mal, daß du keinen Parki in der Nähe gefunden hast, und drum mit einer nagelneuen Maschine ( möglichst bei Regen ) unverpackt 2km spazierengefahren bist. Zur Info: Die Maschinen bei uns fangen bei € 35.000.-- netto an!
Ich bin auch schon einem „Schulweg-Polizisten“ fast über die Zehen gefahren, weil eben nirgends anders ein Platz war. Handynummer liegt immer hinter der Windschutzscheibe, damit kannst dich dann sogar in eine Einfahrt stellen, wennst kurzfristig erreichbar bist, dürfens dich auch dann nicht abschleppen.
Übrigens: Solche Parkstrafen, wennst wirklich einen Polizisten findest, dems micht zu blöd ist, eine Anzeige zu schreiben, sind ( so ziemlich als einzige Strafe ) STEUERLICH ABSETZBAR!! Die Gesichter der Herren und Damen Polizisten sind dann herrlich, wennst ihnen erklärst: dann zahlt die Straf halt der Fiskus.
Nicht ganz richtig, weil auf PRIVATGRUND (und darum ging es im Ausgangsposting) kannst du jederzeit abgeschleppt werden, da es sich um BESITZSTÖRUNG handelt. Vorerst bezahlt der Veranlasser den Abschleppdienst, das ist richtig, aber dies wird auf dem Regressweg über Gericht von dir zurückgefordert und der Kläger bekommt auch zu 100% recht. Hinzu kommt noch die Besitzstörungsklage des Grundeigentümers, welche du dann auch noch zu den Gerichtskosten aufgebrummt bekommst.
Auf Gehwegen gibt es eine MINDESTDURCHGANGSBREITE, welche vom Gesetz vorgegeben ist. Solltest du diese unterschreiten durch Abstellen eines KFZ am Gehweg (hab ich noch nie gehört, dass dieses nicht strafbar wäre) kommt automatisch Gefährdung der Öffentlichkeit dazu, da vom Gestzgeber immer vom Notfall ausgegangen wird (z.B.: Evakuierung eines Hauses im Katasrophenfall, welcher nicht vorhersehbar ist, o.Ä…) Viel Glück bei einem Versuch.
Dem Gesetzgeber ist es ziemlich egal, was du wohin lieferst (Ausnahme meldepflichtige oder Gefahrengüter), und was dieses Ding kostet.
Niemand ist dazu verpflichtet (Polizisten am wenigsten, frag mervin od. Ullybaer) eine hinter der Windschutzscheibe deponierte Tel.-Nummer anzurufen (es wird oft gemacht, aber freiwillig). Für die Verpackung ist der Lieferant od. der Erzeuger zuständig und interessiert den Gesetzgeber genauso Nüsse.
Und solltest du in einer Ladezone keinen Platz wegen illegal abgestellter PKW haben, dann darfst du auch nicht „wild“ parken, sondern müsstest dir einen regulären Parkplatz suchen (nicht in 2.ter Spur stehen bleiben), dann die Polizei holen, die Falschparker abschleppen lassen (das MUß die Polizei veranlassen) und anschliessend hättest du einen regulären Parkplatz. Ist umständlich und langwierig, aber der einzige legale Weg. Ich habe bezahlen müssen (1020 Wien Praterstrasse 74, 76) in einer Buszone weil Ladezone verstellt war durch Taxis, und der Verkehrsjurist hat es mir anschliessend so erklärt: Der Tatbestand des widerrechtlich abgestellten Fahrzeuges war erfüllt, und deshalb mußte ich auch zahlen. Dies kann bei dir nicht anders sein. StVO ist in ganz Ö gültig (aus denem GB geht nicht hervor, wo du zu Hause bist).
Dass Parkvergehen von der Steuer abschreibbar seien, hab ich auch noch nie gehört (aber man lernt nie aus, sofern es stimmen sollte).
mfg wogi
ps.: Im übrigen ging es um das Abstellen von Motorrädern.