Hallo erstmal,
kurze Vorgeschichte: Hab meine GSX-R ein wenig umgebaut und nach einer Fahrt am Ring mit zu wenig Profil am Hinterrad auf der Strasse bei mir zu Hause peparkt. Neuen Reifen bestellt in Deutschland (90 Euro billiger) und am nächsten Tag wurde mir vom parkenden Fahrzeug die Nummerntafel entzogen. Hätte sie auch nur noch bekommen nach einer Vorführung bei der MA46. Hab das Motorrad also verkauft und heute früh folgende Strafe bekommen:
wegen
1) Zu breiter (190er) Hinterreifen und noch dazu mit zu wenig Profil
2) breitere Felge als original hinten (stimmt, hatte eine 6"-Felge drin)
3) Auspuffanlage Vance&Hines SS2R ohne Prüfzeichen
4) Superbikelenker LSL statt original
5) offene Sportluftfilter
6) Spiegel ohne Prüfzeichen
ich habe dadurch folgende Vorschriften verletzt:
§ 103 (1)
§ 33 (1, 6)
§ 7 (1)
§ 4 (1, 2, 4)
§ 12
§ 23
alle KFG
und § 1 KDV und ADE
Wie kann ein parkendes Motorrad so viele Vorschriften verletzten ?
Was bedeuten diese Paragraphen ?
und jetzt kommt überhaupt das stärkste: Die wollen 374 Euro !!!
Das steht ja in überhaupt keine Relation ! Wohl gemerkt - ich bin NICHT damit gefahren !
Vielleicht kann mir ja jemand sagen was diese Paragraphen bedeuten und ob es Sinn macht generell Einspruch zu erheben oder nur gegen die Höhe der Strafe.
Danke schon mal
Klaus
Hättest du sie auf deinem Privatgrundstück stehen gehabt, hätte dir keiner was machen können.
Aber jedes KFZ das auf öffentlichen Straßen steht muss der STVO bzw. dem Kraftfahrzeuggesetz entsprechen.
Du wirst also nix machen können.
Probieren kannst es ja mal mit Einspruch und so, aber ob da was rauskommt => ???
mfg
Horst
einer aber sehr gut ausgekannt, da der das alles überhaupt erkannt hat…! Was mich wundert, das du das Ding dann überhaut verkaufen konntest? Kann der Käufer dann überhaupt das Bike anmelden? Das muss doch irgendwo aufscheinen oder?
Ansonsten wird dir ein Einspruch nix nützen, kannst nur um eine Herabsetzung der Strafe ansuchen, da musst aber deine ganzen Finanzen vorlegen (Gehaltszettel, Kontoauszüge) und dann kanns glaub ich auch nur 15% runtergesetzt werden…
LG Irene
Der Meinung bin ich auch, auf öffentlichen Grund wirst Pech haben. Bei uns prüft die Polizei desöfteren bei diversen Partys die Bodenfreiheit von den parckenden Autos ! jaja denen muss halt fad sein g
Also: Ein Fahrzueg muß den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen entsprechen wenn es auf einer Verkehrsfläche mit öffentlichem Verkehr verwendet wird (auch abgestellt ist) - (soweit die rechtliche Seite mit dem warum?). Auf Grund dieser Bestimmung ist auch das Abstellen von Rennfahrzeugen und von Schrottfahrzeugen auf „Straßen mit öffentlichen Verkehr“ verboten.
Die angeführten Paragrafen kannst Du im Rechtsinformationssystem nachlesen (www.bka.gv.at). Es handelt sich dabei teilweise um die Generalbestimmungen zB 103 KFG Pflichten des Zulassungsbesitzers teilweise um die Ausrüstungsvorschriften (das heißt welche Teile müssen oder welche Teile dprfen montiert sein9 teilweise um die Bestimmungen zur „Anzeige von Änderung an genehmigten Typen“ (als Eintragung bekannt).
Lustig wird es für den „Neubesitzer“ des Motorrades. Höchstwahrscheinlich ist eine Neuanmeldung nur nach Vorführung (und Rückbau) möglich. Ev (solltee das Motorrad bereits angemeldet sein) flattert ihm nun trotzdem eine Aufforderung zur Vorführung ins Haus. Der Besitzer läßt sich über die Fahrgestellnummer leicht ermitteln.
Die Strafhöhe ergibt sich aus der Zusammenrechnung der einzelnen Strafen für jeden Mangel.
Berufung erscheint mir eher aussichtslos aber ev läßt sich mit dem Strafreferenten über die Höhe der Strafe „reden“ (Einspruch gegen die Höhe der Strafe) dazu müssen aber die Rahmenbedingungen passen (Einkommensseite, Sorgepflichten, bisherige Verwaltungsstrafen insbesondere einschlägige).
Habe die Ehre
Ully-Bär
war kein Problem - war ja wunderschön.
Eine Anmeldung war mit neuem Pickerl auch anstandslos möglich und außerdem hab ich sie als Bastlerfahrzeug oder Ersatzteilträger verkauft…
Aber das is doch eine Frechheit oder nicht ?
könnt ich mit diesem Einspruch wenigstens Glück haben - hab noch nichtmal eine Anzeige wegen Schnellfahren mit dem Motorrad bekommen - konnt ich immer gleich bar erledigen…
Ist jedenfalls eine Riesensauerei - das Motorrad war technisch in allerbestem Zustand. Die Strafe wegen dem Reifen versteh ich ja, auch dass sie mich zur MA46 geschickt haben, aber dass ich dafür 374 Euro zahlen soll ist absolut Scheisse !
Übrigens - der dem ich sie verkauft habe will sie ohnehin typisieren lassen…
LG
Klaus
war oder nicht, sondern um die Zulassung. Wenn der Käufer die anmelden möchte, muss ja wo aufscheinen, das die Zulassung für dieses Motorrad zu entziehen ist - - das wär das was mich interessieren würde?! sonst würde ja jeder, der bei der Landesregierung vorfahren muss (wie ich z.B ) einfach das Motorrad abmelden, und im Frühjahr wieder anmelden, und erspart sich so alles???
LG Irene
betr. Frecheit - ja da kannst nix machen, das is so. Ich hab auch draus gelernt, kauf nur mehr ein Bike wenns im Originalzustand ist oder alles typisiert, die Scherereien is es nicht wert.
war anstandslos möglich. Normaler Weise bekommt man beim Abmelden einen Stempel in den Typenschein, den hab ich aber nicht bekommen, keine Ahnung warum.
Außerdem wollte sie der nächste Besitzer ohnehin typisieren.
Die Polizei is ja wirklich das Allerletzte. Wär sinnvoller wenn sie sich um wichtigere Dinge kümmern würden !
das wollte ich wissen (Folgen für Käufer)
LG Irene
Hi!
ich weiß ja nicht was Du genau unter „allerbester technischer Zustand“ verstehst, aber nach den Spielregeln an die wir uns alle im Bereich des öffentlichen Verkehrsgeschehens halten müssen waren eben zumindest folgende Dinge „nicht im allerbesten technischen Zustand“:
1) Zu breiter (190er) Hinterreifen und noch dazu mit zu wenig Profil
2) breitere Felge als original hinten
3) Auspuffanlage Vance&Hines SS2R ohne Prüfzeichen
4) Superbikelenker LSL statt original
5) offene Sportluftfilter
6) Spiegel ohne Prüfzeichen
Alleine die Punkte 1-3 würden als schwerer Mangel die Ausstellung eines Gutachtens nach § 57a KFG unmöglich machen also ist der technische Zustand doch nicht ganz optimal gewesen. Wenn eben jeder die technischen Standarts nach seinem Ermessen festlegen könnte, würden auf der Straße wohl die skurilsten Fahrzeuge herumfahren, denn es soll sogar Leute geben die es nicht für notwendig halten das ein Motorrad Bremsanlagen vorne und hinten braucht usw usw…
Also: Auf zur Behörde, freundlich sein und alle möglichen Unterlagen mitbringen die ev zu einer Strafminderung führen könnten (Lohnbestätigung wenn nicht zu hoch, Alimentezahlungen, Mietverträge, Kreditverträge, negative Kontosauszüge etc …)
habe die Ehre
Ully-Bär
Dinge würde es sicher geben da hast schon recht…
ich fahr schon das zweite mal vor wegen so Blödsinne wie fehlender Spritzschutz oder seitlicher Rückstrahler, was soll ich sagen…
Wenn der Prüfbefund nicht abgelaufen ist, kannst du ein bikerl anmelden, wo zb. gar keine tröte oben ist!
Anders schaut es aus, wenn beispielsweise der Prüfbefunde veraltetet ist, und du einen neuen machen mußt. Dann ist der Prüfer sehr wohl angehalten, das Fahrzeug so zu untersuchen, das es dem Typenschein entspricht.
lg
da chris
http://www.bikerl.at
Es ist wahrscheinlich in diesem konkreten Fall so, daß die Abmeldung so schnell erfolgte, wodurch der ganze Akt noch nicht bei der entsprechenden Stelle eingelangt war. Dadurch kam dere Vermerk nach 57 KFG nicht in den Typenschein.
Die Aufforderungen zur Vorführung werden aber EDV-mäßig gespeichert, sonst wäre es ja auch ein Leichtes den Typenschein mit dem Stempel „zu verlieren“ und mit dem Duplikat neu anzumelden. Durch den sofortigen Abgleich mit der Datebank ist das dann aber nicht möglich.
Wie heißt es so schön auf steirisch:
„So gscheit sins entersbach auch“
Habe die Ehre
Ully-Bär
hast du ja nicht aber:
Die Felge war ja nur aus einer 90er Baujahr GSX-R (hat sogar exakt die gleiche Type GV73C)
Der Auspuff und die Luftfilter haben nichts mit Sicherheit zu tun - sind lediglich wegen der Lärmentwicklung verboten und wie laut sie war konnte der Polizist nur mutmaßen - er hat sie ja nicht gehört.
Wieviele Straßenmotorräder mit Superbikelenker sind denn schon zugelassen worden ? Kann also auch keine Beeinträchtigung der Sicherheit sein.
Die Spiegel sind überhaupt das größte Streitthema - ich habe hervorragend in den Spiegeln gesehen - wesentlich besser als in denen mit Prüfzeichen, weil das Glas gewölbt war und somit auch den toten Winkel eliminiert hat.
Das einzige was einzusehen ist, ist nun mal der Reifen mit zu wenig Profil…
und übrigens bezüglich Sicherheit: Warum kontrollieren die Polizisten bei den abgestellten Fahrzeugen eigentlich nicht die Bremsbeläge, den Ölstand, den Zustand des Antriebsatzes, die Kettenspannung …
DAS SIND DINGE DIE SICHERHEITSRELEVANT SIND !!!
die sind ja nicht mal mehr Pflicht !
Ich glaube wir reden da über zwei verschiedene Dinge.
Es geht hier nicht um einen „Prüfbericht“ (Gutachten nach § 57 a KFG?) sondern um eine behördliche Eintragung im Typenschein wonach das Fahrzeug nur nach Vorführung und positivem Gutachten nach § 57 KFG (Prüfung durch Organe der Landesregierung) wieder angemeldet werden darf - langläufig bekannt als „die Vorführung“.
Ansonsten ist es natürlich klar das ich ein Fahrzeug anmelden kann, wenn ich die notwendigen Unterlagen habe, auch dann wenn es derzeit nicht den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entspricht (zB ein Unfallschaden). Ich darf es dann aber trotz bestehender Zulassung nicht auf Straßen mit öffentlichen Verkehr verwenden (auch nicht abstellen).
Habe die Ehre
Ully-Bär
ullybär sagt, so einfach ist das nicht…
[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1890373]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1890373[/url]
wie gesagt, sonst würd ja jeder abmelden bevor er da hin fährt…
lg Irene
der Typ bei der Versicherung hat ja auch mit dem Verkehrsamt telefoniert da die ja die Nummerntafel hatten und sie mir nur geben wollten, wenn ich bei der MA46 war.
Hab dann den von der Versicherung gefragt ob man die ohne MA46 wieder anmelden kann und der hat gesagt „Sicher, brauchst nur ein neues Pickerlgutachten“.
Also wenn das der Herr von der Versicherung sagt …
Ich habe da andere Erfahrungen und Informationen, sind zwar nicht von einer Verischerung, sondern von der Behöde aber bitte …
Servus
Ully-Bär