War eigentlich immer der Meinung das man das nicht darf. Wir hatten mal ein Problem beim Auto wo die Nummertafel mit 2 Löchern versehen wurde zur Befestigung (Ohne das Zahlen oder buchstaben verdeckt wurden)
Da hat die Rennleitung dann mal abgemahnt!!!
[i]Bei Kennzeichen mit EU-Emblem muss in jedem Fall auch die Umrandung vollständig sichtbar sein; bei der Befestigung mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig verdeckt werden. Die Halterung soll den Beanspruchungen des normalen Fahrbetriebes standhalten. Ein weitergehender Schutz vor Diebstahl oder Herunterfallen im Geländebetrieb ist nicht notwendig. [b]Das Anschrauben (Annieten) der Tafel ist als Sicherungsmaßnahme zulässig.
Wau ma de Tofl mit aundarsfoarbige Schraufen-ois rote-festmocht,gibs Probs mit de Sheriffs!
hob mei Taferl mit blaue Eloxal augschrauft…hod si der aufgregt,wäu aungebl.nua rote reflekt.
Schraufn am Blech erlaubt san!Wos sogst jetztn ??
gr
Klettverschluß - ja das ist mein ernst; es gibt industrieklettinger (selbstklebend) der haltet bombenfest (getestet ü 280km/h und auf der matschtröte) und auch die good vibes können ihm nix anhaben - ein problem gibts aber: wenn das taferl hinterlegen willst musst es vorsichtig demontieren, sonst wird das blech krumm
p.s. hab mich bei der hauseigenen schmiere erkundigt: durchbohren der tafel nicht gestattet!!!
hab nochmal selbst gesucht (und dann soll man noch den bekappten glauben )
4.) Dauernde, feste Verbindung:
Die Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung der Kennzeichentafel sowohl vorne als auch hinten gilt dann als erfüllt, wenn die Kennzeichentafeln am Fahrzeug angeschraubt oder angenietet bzw. mit einem ans Fahrzeug angeschraubten oder angenieteten serienmäßig hergestellten Kennzeichenhalter befestigt werden. Die Verbindung z.B mittels Draht entspricht jedenfalls nicht der Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung. Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen dürfen jedoch auch behelfsmäßig
mit dem Fahrzeug verbunden sein
quelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgesetz/erlaesse/downloads/kennzeichen.pdf