organmandate, anonymverfügung usw

da mir schon aufgefallen is, dass es da ein paar undurchsichtigkeiten gibt, jetzt mal eine kleine vereinfachte erklärung.

1. organmandat (OM):
wird an ort und stelle bezahlt. keine weiteren folgen, aber auch kein rechtsmittel dagegen zulässig. das om gilt als abgekürztes verfahren. wennst das mal bezahlt hast, is vorbei. aaaaaussser! man kommt drauf, dass man zb für die übertretung einer 70er beschränkung bezahlt hat, wo keine 70er beschränkung is, also das om ungerechtfertigt bezahlt hat.

2. bargeldloses organmandat (BOM):
der typische erlagschein hinter dem scheibenwischer. wenn man ihn innerhalb der frist einzahlt, isses erledigt, wenn nit, dann schneit mal eine anonymverfügung ins haus.

3. der verständigungszettel:
wird wieder hinter den scheibenwischer geklemmt. darauf sind punkte angekreuzt:
a) ein organmandat kann beim beamten bezahlt werden
b) es wird eine anonymverfügung geschickt
c) es wird anzeige erstattet

4. anonymverfügung:
wird auf das kennzeichen geschrieben, dh der zulassungsbesitzer bekommt die anonymverfügung zugeschickt. bei den anonymverfügungen gibt es einen deliktskatalog, dh es gibt nur für bestimmte delikte eine anonymverfügung. gegen die anonymverfügung gibt es keinen einspruch. wenn der zulassungsbesitzer tatsächlich gefahren is und alles seine richtigkeit hat, dann die anonymverfügung bezahlen, und es is erledigt, wenn nit, dann kommt —>

5. lenkererhebung:
folge einer nicht bezahlten anonymverfügung oder direkte einleitung eines ordentlichen verfahrens (-> strafverfügung)
nach der bekanntgabe des lenkers wird auf diesen die strafverfügung geschrieben. gegen diese kann man einspruch erheben. wenn man den lenker nit bekannt gibt (weil man es nit kann oä) dann gibt es eine strafe wegen „Nichtbekanntgabe des lenkers“ die is dann gleich hoch, wie das begangene delikt. (sonst wärs ja irrsinn)

6. straferkenntnis:
das vorläufige ende eines ordentlichen verfahrens.

jetzt gibt es nur noch den uvs (unabhängiger verwaltungssenat)als nächste instanz, danach der verwaltungsgerichtshof. da muss es aber schon arg sein, dass man die instanzen durchboxt. (meine meinung)


vielleicht hilft es euch ja ein bisschen, den dschungel zu durchblicken.
„salvo errore et ommisione“ (mit vorbehalt von fehlern und auslassungen)

lg yvonne

Die heißt doch so, weils nicht gelistet wird, oder? Wenn wer anderer mit meinem Fahrzeug gefahren ist, ich bekomm eine Anonymverfügung und geb ihm die zum zahlen, dann ist es doch auch erledigt ( wenn er zahlt ). Das heißt, mir als Zulassungsbesitzer kann nicht angerechnet werden, daß ich weil es schon xxx Anonymverfügungen gegeben hat, oft ausserhalb des Erlaubten unterwegs bin, ODER?

lg
Harald

Aber es gibt eben die Anonymverfügung nur für bestimmte Delikte. Das sind die eher geringeren Übertretungen also zB Falschparken, geringfügige Tempoüberschreitungen uä

Wenn die Strafe bezahlt wird, wird das Verfahren automatisch beendet. Das läuft automatisiert ab. Es gibt keine Aufzeichnungen darüber, wieviele Anonymverfügungen von welchem Zul-besitzer bezahlt wurden.

habe die Ehre
Ully-Bär

Gegen die Organstrafverfügung ist
k e i n
Rechtsmittel möglich (siehe § 20 VStG). Egal aus welchem Grund. Bezahlt ist bezahlt und aus.

Wenn man dem Beamten eine unrechtmäßige Einhebung nachweisen kann, zB es bestand gar kein Limit gibts nur den üblichen Weg über Beschwerde - Anzeige wegen Amtsmißbrauch.

Habe die Ehre
Ully-Bär


wenn ich sagma mit 210 auf der freiland geblitz werde… und sage ich wars net, nenn aba auch keine anderen namen, dann bekomm ich laut deinen ausführungen strafe wegen „Nichtbekanntgabe des lenkers“? richtig verstanden?

wie schauts dan mit dem führerschein aus? krieg ich den trotzdem gezupft? oa wie? oda wer? oda was? :-))

danke im vorraus

Ciao
Alex

bisher schon 3x erreicht und immer recht bekommen fffgggfff.



gruß
gsxr

aber höher, da muss es schon kritisch werden.

hallo ullybär!

hab es auch nicht als rechtsmittel aufgelistet. is vielleicht a bissl falsch ummakemmen.

mir isses nämlich so gegangen. da haben sie auf grund einer baustelle einen 70er aufgestellt. einer is mit an flotten 100er durch, den hab i a om zahlen lassen.

jetzt hat der sich beschwert, weil der 70er nit genehmigt war. und der hat das geld von der behörde zruckbekommen.

lg yvonne

wenn du den lenker nit bekannt geben kannst (weil so viele mit deinem auto/motorrad ummagurken) dann kann man dir auch nit den führerschein nehmen.

es is ja kein „täter“ bekannt. aber da du ja als zulassungsbesitzer eigentlich wissen solltest, wer mit deinem fahrzeug unterwegs is (musst ja auch als zulassungsbesitzer überprüfen, ob der einen führerschein hat),wirst wegen „nichtbekanntgabe des lenkers“ bestraft.

is dann wurscht. hauptsach, er wird bezahlt. :slight_smile:

ich hab 3 brüder, die alle den führerschein haben und die alle einen schlüssel haben… weil ich ja so brüderlich bin dürfen sie fahren wann sie wollen :-)) dann hab ich mich zwar irgendwann erkundigt wies mit ihren befugnissen ausschaut, kann aba net wissen wer wann unterwegs war?! :slight_smile:

Aba geh ich recht in der annahme, dass die strafe wegen „Nichtbekanntgabe des lenkers“ so hoch sein wird, dass ich mich nach dem führerscheinentzug sehne? :-))

Ciao
Alex

für nichtbekanntgabe des lenkers is gleich hoch wie die strafverfügung die du für das delikt bekommst.

strafe zahlen, dafür kein führerschein weck?

Ciao
Alex

zuerst kommt die lenkererhebung. wenns dann nit weisst wer gefahren ist, dann kriegst die strafverfügung in der selben höhe wie die „normale“ strafe ausgemacht hätte.

für die *aufklärung+ sfg

für die *aufklärung+ sfg

Was wenn der Lenker aus dem Ausland kommt,
entweder EU-Raum oder außerhalb ?

die narmale strafe + die wegen nichtbekanntgabe…

aba dann gäbe es ja keine führerschein entzüge aufgrund von radarmessungen mehr… dann kann ich einfach sagen ich wars net, keine ahnung wers war und behalt mein scheinchen… und muss net mal exra viel zahlen :slight_smile:

da kann doch was net stimmen

Ciao
Alex

Normalerweise wird man gelasert und dann aufgehalten. Wenn man nicht aufgehalten wird, bekommt man eine Lenkererhebung. Wenn man dann angibt, dass man selber gefahren ist, is man selber schuld. Dann gibts einen Täter, den man fassen kann. Den FS ist man los und Strafe zahlt man auch.

endlich mal ein richtig praktisches posting!!!
du bist bei der polizei oder???
hab ich glaub ich irgendwo mal gelesen!!!
mfgmax