organmandate, anonymverfügung usw

i leiste doch gern aufklärungsarbeit.

das bin ich. :slight_smile: und hab das alles mal in der polizeischule gelernt :))

also ich darf mich jetzt nicht bei dir ausweinen weil ich schon wieder nen strafzettel über 72€ bekommen hab weil ich wieder mal zu schnell unterwegs war!!! und ich kann ja nicht selber schuld sein daran also müssen es die polizisten sein!!! gg nein nur spass!!! der strafzettel ghört ma schon!!! war wirklich viel zu schnell unterwegs!!!
mfgmax

72 teuronen, das schmerzt. wie schnell warst denn?

zu schnell!!! 85 statt 50!!! is ja eh die ausnahme bei mir!!! aber es tut so weh!!! gg jetzt wirds zeit zum einwintern!!! sonst kommt nochmal sowas!!! fürcht

no auf a paar liebesbriefchen. denn ich hab heuer etliche radarkabinen nit gesehen schluck
schon mal das sparschwein herricht

teuer!!! ich ärger mich jedesmal wieder!!! aber werd ich dadurch gscheiter??? nein natürlich nicht!!! schöner sch****! dabei hab ich immer glaubt der mensch is lernfähig!!! gg

sein. brav :o))

deine 5000 schon voll???

sondern nur nach dem motto: „vielleicht passiert eh nix“ :frowning:

aber i bin scho hart am probieren. noch eine tour, dann müsste ich hart am 5000er kratzen :slight_smile: und dann wird eingewintert!

ich bin auch so einer!!! einer dem nie was passiert!!!
gg
mfgmax

yep werde jetzt auch noch mi/do/fr fahren und dann wird für mich auch schluss sein für heuer. jetzt wo ich mein neues baby habe snief fg

einigen staaten gibt es ein abkommen, das heisst, dass die strafverfolgung auch ins auslang möglich is.

das er doch nicht gefahren ist,
und ich dann einen anderen aus einem anderen Land präsentier.
Respektive ist die Sache nicht erloschen wenn innerhalb von 6 Monaten keine Schuldiger gefunden wurde.

Man soll halt nix herleihen!

is relativ gering :slight_smile:

wie soll das unsereiner als „dummer“ verkehrsteilnehmer herausfinden??

gruß, chris

der strassenverwaltung (Bh oder Bpd) aussafinden. jedes schildl, des aufgestellt wird, muss genehmigt sein. a anruf genügt. hilft oft bei sogenannten „mobilen verkehrsschildln“, d.h. die, die man herumtragen kann und aufgestellt werden, wenn eine veranstaltung (parkverbote) oder eine baustelle (geschwindigkeitsbeschränkungen) genehmigt is.

lg yvonne

Hob grod so ah Gschicht laufen,
der ane aus da EU is oba ned gfoahren,
woa doch an ondara aus an östlichen Nochborlond.
Bin gsponnt wos de Kiebara dazua sogn.
Kennan nua ah Briafal hinschicken,
und worden ob wos zruck kummt.

danke für die info!

noch eine andere frage hätt ich da. hängt zwar nicht unbedingt mit diesem thema zusammen, aber vielleicht kannst du mir trotzdem auskunft erteilen:

auf einem verbindungsstück zwischen zwei ortschaften wurde für die letzten 200m (zwischen 2 kreuzungen) ein „absolutes fahrverbot - ausgenommen anrainer“ aufgestellt. (siehe angehängte skizze)

ab sofort muss man einen umweg durch eine andere ortschaft machen, dh. man wird gezwungen, durch bewohntes gebiet zu fahren anstatt diese 200m unbewohntes gebiet weiter zu nutzen. (hoffe, den sachverhalt einigermaßen verständlich geschildert zu haben).

meiner meinung nach irrsinnig. da versucht man, den verkehr in bewohnten gebieten zu reduzieren und dann sowas. ist es da sinnvoll, mal nachzufragen warum, wieso, weßhalb oder sollte man es gleich bleiben lassen?

gruß, chris