organmandate, anonymverfügung usw

sorry, man kann fast nix erkennen drauf! n’schuldigung! c.

aber die start-end zeiten wären auch noch von intresse, wan was wie das mit dem 1/2 jahr verfallsdatum ist (von tatzeit bis ausforschen des „richtigen lenkers“ ?),wann was als zugestellt gilt und wielang mann/frau bei was zeit hat den bausparvertrag aufzulösen und auf eine sparform mit erlagschein umzustellen
gruß

hat die Skizze schon gereicht. Aber ich kenn die konkreten Umstände nicht. Nur soviel:

Vor einigen Jahren wurde im Burgenland auf einer Verbindungsstrasse zwischen St. Margarethen und Siegendorf auch ein Fahrverbot, ausgenommen Anrainer verhängt. Das war insofern von Bedeutung, als diese Strasse einer der Hauptverkehrswege war, um zum Grenzübergang Klingenbach zu kommen. Die Alternative war ein Umweg von ca. 10km.
Einer aus Rust, der gern streitet, war wegen einer Strafe, die er für das Benutzen dieser Strasse kassiert hat, bis vor den VfGH gezogen und hat Recht bekommen. Augenscheinlich ist die Situation hier ähnlich. Aber wie immer, kommt es auf die konkreten Umstände an.
Wenn Dir soviel daran liegt, kannst ja mal mit einem Anwalt reden.

vorweg besten dank für die antwort.

deswegen geh ich sicher net streiten. es is halt nur seht ärgerlich. mein schatzl habns durt scho 2 x aufgholtn und jedesmol gmant, dass des mit anrainer holt a diskussionsgrund wär.

wie auch immer, es is holt sehr ärgerlich…
gruß, chris

is Anrainer ein Diskussionsgrund?

das letzte satzl dazugeschrieben :slight_smile: man kann nit alles in einem posting reinquetschen, darum hier nur mal grundlegendes :slight_smile:

„anrainer“, „anrainerverkehr“, „anlieger“ und „anliegerverkehr“ wird immer no gestritten.

mei schatzl wohnt in ortaft 1 (lt. skizze). und wenn sie do durchfährt, wird immer gern amol angehalten und diskutiert…

gruss, chris

hab ich mich doch glatt im Verwaltungsweg vertan.

Aber is in dem Fall auch wurscht. Wenn man nicht bis zum VfGH gehen will, muss man entweder den Umweg oder die OM’s in Kauf nehmen. :slight_smile:

man gern Diskutiert… :))

für den kleinen Wegweiser durch den österreichischen Behördendschungel :-))

LG Martin

war für mi am anfang a immer so a wirrwarr bis i des in der schual glernt hab. es geht ja einfach zum erklären a, ohne viel beamtendeutsch

Wenn ich im Polizeirevier eine Lenkererhebung abgebe, der Polizist sich aber weigert mir eine Bestätigung auszuhändigen, ist dies legitim ?

Wieso krieg ich keine Bestätigung ?

Dafür ist keine Bestätigung vorgesehen. Die Polizei übernimmt keine Aufgaben der Post - trotz Einsparungen. Also entweder direkt bei der Behörde abgeben (Eingangsstelle) oder per Fax oder e-Mail oder am Allerbesten per eingeschreibenen Brief.

CU
Ully-Bär

ist mir genauso ergangen. ich bin gleich zum anwalt gerennt… no chance- no way—

wie mein vorredner sagte: die polizei ist kein postamt…

LG
steveman

die Bearbeitung erfolgt noch auf der Polizei von einer Sachbearbeiterin.

Der Polizist meinte, kommt zu den Eingangsbriefen dazu, und hat mir dann noch eine Kopie gegeben.
Im Notfall sind auf der Kopie seine Fingerabdrücke vorhanden, damit sollte die Abgabe bestätigt sein.

war mir zu teuer.

Vielleicht sollte ich den Brief direkt bei der Sachbearbeiterin abgeben, die kann es doch bestätigen ?

das wäre auch gültig ?

Wär mir am angenehmsten, brauch ned hinfahren und ka Post zahlen.
Wonn de Polizei was wissen will, wieso soll ich Geld für eingeschriebene Briefe verschwenden.

Auf der Lenkererhebung findest Du die notwendigen Hinweise und Adresse. Schau mal auf dem Schreiben nach. Im Bereich der Bezirkshauptmannschaften ist das jedenfalls kein Problem. Für die ordnungsgemäße Datenübertragung haftet allerdings der Absender!!! Das heißt Du solltest eine automatische Bestätigung anfordern.

CU
Ully-Bär

scho der ullybär geantwortet.

lg yvonne