Unbedingt die grüne oder weße Begutachtungsplakete rechts am Motorrad anbringen, am besten in der nähe vom Scheinwerfer sonst 43€.Kein Witz hab mir heute die Strafverfügung abgeholt und mich gleich beim Juristen schlau gemacht und hatte dann die Lade bei Fuß weil ich habs links beim Scheinwerfer angebracht und das ist nicht zulässig.
Und das kostet mich jetzt eben diese 43€.
Ciao Odi
.die saubeidln =)
noch das ganze war in Tulln.
Ciao Odi
Die Begutachtungsplakette (grün, geregelter Kat weiß) mit aufgeschriebenem Fahrzeugkennzeichen ist bei Krafträdern ohne karosserieartigen Aufbau an der rechten Seitenwand des Scheinwerfergehäuses oder der rechten Vordergabel nahe dem Scheinwerfer außen so anzubringen, dass das Ende für die nächste wiederkehrende Begutachtungsfrist stets leicht festgestellt werden kann.
denn da wieder fad gewesen in Tulln??? Sicherlich so eine „Privatsheriffagenture frustrierter Hausfrauen“, glaub kaum, daß sich die „normale“ Polizei mit so einem Schmarrn herumschlägt …
lg und Kopf hoch, Varabär
P.S. Jetzt pick ich das Pickerl erst recht dorthin, wo es jetzt schon pickt - ganz versteckt!!
hats der Händler an eine Stelle geklebt, wo man nicht mal hinsieht…
…vignette…ich kauf mir jetzt ka neue weil da mein pickerl her muss…ein so ein schwachsinn, wozu bitte? is doch würschlt ob jetzt links oder recht…pickn muss es
außerdem steht ja nicht wo nun rechts is…muss es rechts pickn wenn ich draufsitz…oder wenn ich den scheinwerfer betrachte?
schon klar wo rechts is…aber man könnts ja so mal versuchen ggg
wie is des bei an supersportler??
mfg
doncaime
den anderen mir is des bei einer RSV mille passiert.
Ciao Odi
bei einem Juristen erkundigt und die Behörde ist leider im Recht.Also besser ich Zahl die 43€ sonst wirds noch teurer.
Ciao Odi
dafür, daß unsere Gesetzeshüter und -macher keine größeren Sorgen haben!?
kopfschüttel
unfassbar…
Trags mit Fassung - haben halt nichts anderes gefunden.
Wozu diese Regelung ist? Ganz einfach: Auch geparkte Fahrzeuge müssen dem KFg entsprechen und somit auch eine gültige Beguatchtungsplakette aufweisen. Diese läßt sich aber nur kontrollieren, wenn man sie finden kann. Also fallen mal kreative Plätze wie unter der Sitzpank oder in der Verkleidung weg. Linker Gabelholm geht auch nicht, weil die meisten Motorräder mit einem Lenkerschloß versperrt werden, das in „Linksstellung“ einrastet. Dann ist die Plakette nicht zu sehen, besonders wenn das Fahrzeug am ebenfalls links befindlichen Seitenständer steht.
Das könnte zu einer Anzeige führen (Extremfall) und dann fangen die ganzen Probleme der Beweisführung an …
Also Pickerl rechts drauf und die Sache hat sich (tut ja gar nichtw eh - oder?)
Beim PKW kommt ja auch niemand auf die Idee und klebt die Plakette auf die Heckklappe.
Servus
Ully-Bär
wars anscheinend ein Extremfall ich hab sie links vom Scheinwerfer angebracht.
Mir ist schon klar das es Richtlinien geben muß aber es gibt auch Toleranzgrenzen und ich hab wirklich nicht gewußt das Dieses SCH… Pickerl zwingend rechts sein muß.
Ciao Odi
schau mal auf dieses foto…selbes modell und die lenkradsperre is total entgegengesetzt…also kann mans so auch nich begründen…
ich find diese regelung einfach nur unnötig…bosnderes dieses RECHTS muss die pickn…warum kann da nicht stehn…auf den gabelholmen? hm? die seite is doch egal…
Servus!
Wenn man davon ausgeht das beide Bikes abgesperrt sind und nicht nur bloß die Vorderräder eingeschlagen ist es ok. Die Regelung mit den Gabelholmen wäre auch halbwegs ok, wenn man sich dann nicht bei verschiedenen Modellen fast am Boden hinlegen müßte wenn die Räder am Seitenständer stehen und die Plakette am linken Gabelholm pickt. Egal, wie auch immer: Ich bin mir sicher auch gegen diese Regelung (wie gegen jede beliebige Vorschrift) würde es wieder Argumente und Beschwerden geben. Siehe Mautverordnung und die endlosen Debatten über den Anbrinungsort der Vignette …
Wie schon geschrieben denke ich das es hauptsächlich dann Probleme gibt wenn es zu einer Anzeige kommt weil die Plakette bei einer Kontrolle nicht gefunden werden konnte.
Servus
Ully-Bär
…beide abgesperrt…sonst hätt ich das foto nicht gemacht
das war das was mich dazu gebracht hat das foto zu machen…aber egal
bin der meinung das wenn ich zu einer kontrolle komme und der polizist sagt „pickerl bitte“ dann zeig ich ihm wos pickt…ich seh da keinen grund dafür 43€ zu verlangen nur weils „falsch“ pickt…wenns abgelaufen is OK…aber wenn das pickerl passt nur eben „falsch gepickt is“ dann is das lächerlich…haben die denn nix wichtigeres zu tun? anscheinend nicht…
aber kreislaufschonende gezielte lockerungsübungen wie stiegensteigen und wie von dir richtig bemerkt kniebeugen oder im extremfall auch liegestütze im dienst fördern ja das allgemeine gesundheitsbewustsein und erhalten den beamten in top form
im fall der kreativen anbringung wäre da noch die für den eh schon finanziel arg gebeutelten 2radfahrer schonende möglichkeit einer vorladung in’s heimatliche polizeirevier zur feststellung des sachverhaltes und anbringungortes ev. bei kaffee und kuchen möglich - auch das gibt es (bisher aber nur ohne jause) - aber muss ja nicht sein
gruß
die sollten lieber echte Verbrecher jagen.
…
aber die schießen vielleicht zurück und so ist’s halt bequemer auf den (ruhenden) Verkehr loszugehen.
Wir in Ö. dürften wohl keine Sorgen haben :-((
i hab ma das prüfpickerl noch nie selber geklebt, das machen die von der werkstatt - sollte das dann nicht in ordnung sein, würde ich sicherlich bei denen regressieren. wenn das pickerl weiter unten angebracht ist an den gabelholmen gibts eigentl. nie ein problem, dass es nicht gefunden werden könnte, egal wie der lenker eingeschlagen ist. und die vignette hab ich halt auf der anderen seite
sg,
gotti
also es steht nun erst mein 4. oder 5. pickerl an und ich hab schon sicher 2 mal selbst geklebt. erst dieses jahr beim anmelden hab ich wieder selbst gepickt.