Polizist muss kein englisch können

ich zeig dem polizisten den wisch(abe) fürn auspuff und er meint „des zöd ned , des vasteht jo kana“
spanisches abe mit englischer übersetzung , und nachdem ich ihn drauf aufmerksam gemacht habe dass eh alles englisch daneben steht meint er nur " i muass nur deitsch kena , der wisch is ungültig , aussadem ghead der auspuff eitrong"

also dass der auspuff ned eingetragen gehört weiß ich , aber was is mit der abe… muss der wisch wirklich auf deutsch sein ???

Auf die Schnelle hab ich nichts gefunden, wo über die Sprache entschieden wird. Also weder ja noch nein …
 
Aus der Praxis denke ich auch das es auf Deutsch sein muß sonst kommt der Nächste mit einem Zettel in Chinesisch oder Suaheli … Abgesehen davon, lies mal zB eine Gebrauchsanweisung übersetzt von zB Japanisch auf Deutsch und wenn ich jetzt höre „spanisches abe mit englischer übersetzung“ ahne ich schon Schlimmes …
 
 

ich hab auf die schnelle das hier gefunden:[i]

[/i][hr]
ich hab meinem tüvler zuerst die spanische abe hingelegt und da meinte er des nimmt er ned. entweder deutsch oder engisch.

[i][/i][hr]
meine is auf spanisch und englisch. englisch is anerkannte amtssprache daher keine probleme. nur spanisch glaub ich könnt n problem sein
[hr][i]

  1. sie ist in spanisch/englisch
  2. sie ist in einem land der eu nach eu richtlinien erstellt
  3. gehört österreich meines wissesns nach zur eu und nichtmehr zum habsburger reich[/i]
    [i][/i][hr][i]
    Magnaflow: ABE/EWG nur auf Spanisch ? - Forum: StVZO & TÜV

[/i][hr][i]

[/i]naja, ist ein deutsches fo und wer weiß obs stimmt. ich mein’, das mit dem habsburgerreich. das dörfliche kaiserreich-gehabe mancher amtsbekannter amtspersonen ist bei den untertanen auch amtsbekannt und spricht dafür, daß der sissy-geist noch immer reichlich spukhaft vorhanden ist … ;-}[i]

[/i]jedenfalls ist es eine schwache vorstellung, zu behaupten, man könne eine abe auf englisch nicht entziffern … der wollt’ eben dumm dastehen und dich dumm ausschau’n lassen.
jene altersgruppe, die tatsächlich nie englisch gelernt hat in der schul’, is schon im pensionsalter …

legs ab unter: [b]UND ES WIEHERTE DER AMTSSCHIMMEL BESONDERS FREUDIG ;-}

[/b]°lp°

Hi Olpo!
 
Würde ich alle EU-Sprachen beherrschen wäre ich wohl nicht Polizist geworden sondern Dolmetsch in Brüssel …
 
Ich denke der Anteil der Polizisten die eine oder mehrer Fremdsprachen soweit beherrschen um ein in einer beliebigen europäischen Fremdsprache verfaßtes technisches Dokument zu lesen wird wohl ziemlich gleich hoch (oder niedrig) sein wie im übrigen Teil der Bevölkerung.
 
Amtssprache in Österreich ist (noch) deutsch !!!

selben Probelm wie Ully - ich finde auf die Schnelle nichts.

Vielleicht eine kleine Analogie: Im ADR (internationale Vorschrift über den Transport gefährlicher Güter) steht geschrieben, dass die Begleitpapiere in einer der ADR Sprachen abgefasst sein müssen: Englisch, Französich oder Deutsch. D.h. dass ich ein englisches Begleitpapier (Beförderungspapier) akzeptieren muss.

Ich werde versuchen, etwas zu finden.

lg Michael

Würde ich alle EU-Sprachen beherrschen wäre ich wohl nicht Polizist geworden sondern Dolmetsch in Brüssel

von allen eu-sprachen kann nicht die rede sein und dein beispiel von suaheli ist nicht falsch … aber englisch hat wohl jeder bereits in der schulzeit gelernt - grundkenntnisse verderben nicht so leicht …

Amtssprache in Österreich ist (noch) deutsch !!!

ja klar und das ist auch gut so. dennoch wäre es an der zeit, eine zweite eu-weit verständliche amtssprache anzuerkennen, welche der großteil der bevölkerung seit schulzeiten mehr oder weniger gut/schlecht spricht - und dafür bietet sich halt nunmal englisch am besten an und nicht flämisch oder gälisch …
die hinterwäldler werden das aber verm nie begreifen (wollen), so viel weitblick haben die eben nicht. und vor allem fehlt ihnen dann ein versteck, das könnte für manche von ihnen tragisch sein, wenn erst das ausmaß der zahlreichen vorhandenen sozialen manki zutage tritt …

im konkreten fall denk’ ich mir folgendes:

da kommt ein typ daher, der hat einen nicht serienmäßigen auspuff.
der auspuff hat ein e-zeichen.
der typ hat eine abe (in englisch verfaßt) mit, auf der die eingetragenen nummern/typen mit jenen des zulassungsscheines und dem/n zeichen auf dem auspuff übereinstimmen.
so, nun sag mir mal, wie anders man zb „E4711“ und „Kawasaki0815“ auf englisch schreibt …

welch geistes kind dein kollege ist, zeigt schon die falsche aussage: „des muaß eitrogn sein …“

damit gibt er klar zu erkennen, daß er nichtmal imstande ist, zu verstehen, was eine eu-weit gültige Allgemeine BetriebsErlaubnis ist … ein dummkopf, mit dem sich auch keine diskussion oder ein zwischenmenschliches gespräch lohnt …

°lp°

  • es macht mich „fertig“, wenn ich etwas nicht finde ,

Derzeitiger Stand:  Einträge in die neue Genehmigungsdatenbank haben in deutscher Sprache zu erfolgen, die r Übereinstimmungserklärung selbst kann in jeder Landessprache (EU) abgefaßt sein. Dabei geht es um Fahrzeuge mit EU Zulassung, für die es keinen Typenschein mehr gibt, sondern „nur“ die Übereinstimmungserklärung. Analog dieser Regelung kann ich mir vorstellen, dass auch eine EG Betriebserlaubnis in Lendessprache abgefasst sein kann ( dies ist auch auf einigen Tuningseiten so zu lesen - Rechtssicherheit nicht verifiziert )

http://versa-typo3.at/uploads/media/FAQ_20090924.pdf

Ich bleibe am Ball …

Andere Frage: Das fehlende Ringerl hinten hat den Kollegen nicht gestört ? Oder hast eines drinnen :wink:

lg Michael

daher sind alle eingaben, beweise, gutachten etc. an die behörde in jener sprache vorzulegen. das gilt natürlich auch für abe’s etc.

Ich habe einen Erlass des BmVIT gefunden, welcher sich damit auseinandersetzt. Demnach (Punkt 3.2) müssen sogar Überprüfungsgutachten („Pickerl“) anerkannt werden, wenn sie in englischer Sprache ausgeführt sind. Nur wenn dies nicht in deutsch oder englisch verfasst ist, kann eine Übersetzung verlangt werden.

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Vielleicht kannst Du damit eine eventuelle Anzeige „abschmettern“  - welche in meinen Augen lächerlich wäre - denn Kawasaki oder Yamaha heißt auf englisch ungefähr Kawasaki oder Yamaha :wink:, ZX12R oder R1 wird glaube ich auch als ZX12R ode R1 übersetzt und die die Nummer des e-Prüfzeichen ist international - somit …

Ich gehe bei der ganzen Sache davon aus, dass Du einen Auspuff mit e-Prüfzeichen montiert hast und dies fälschlicherweise als ABE bezeichnest. Falls ich mich da irre und Dein Topf keine e-Prüfzeichen hat, liegt der Kollege richtig, dann müßte er eingetragen, unter Umständen sogar typisiert werden. Die ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) ist eine deutsche Norm, welche bei uns nicht automatisch gilt, sondern nur als Grundlage für eine Eintragung herangezogen werden kann.

lg Michael

is in bestimmten Regionen aber seeeehr umstritten. :grin: :grin: :grin:

s rentnamandl

Du hast den selben Wikipedia-Artikel gefunden, wie ich. :wink:

danke mal an alle…für die mühe :smiling_face:

der topf hat a E9 nummer (spanien) und eine ABE…
des war des was mich stutzig gemacht hat… auch wenns spanisch oder englisch is… es is und bleibt a kawasaki

ich war bei der 46er und hab gefragt wegen dem eintragen da ich voriges jahr schon mal einen polizisten erwischt hab der meinte der gehört eingetragen…

der techniker bei der 46er wort wörtlich " wos wüßtn do , der hob a abe , do wird nix eitrogn"

ich hab jetzt eh jemanden der mir de abe auf deutsch macht , ganz legal mit gutachten und allem .

jetzt besorg i ma noch an wisch von der 46er dass nix eintragen und fertig…

des lustige is ja dass ned amal der killer drin war , die restlichen sachen haben ihn a ned interessiert , nur de blöde abe :cold_face: :grin:

hat er sich aber auch bei den anderen Sachen nicht wirklich ausgekannt. :eyes: :grin:

und in meinen Europarechtsunterlagen steht irgendwo, dass jede EU-Sprache in den anderen Ländern als Amtssprache gilt. Da gibts eine oder mehrere Entscheidungen vom EuGH zu dem Thema.
Allerdings glaub ich, dass das nur für die Muttersprachler gilt. Wenn i a Verfahren auf portugiesisch haben will, werdens mir sagen, dass i ihnen den schuach aufblasen kann. :wink:

heißt das ich muss jetzt für den nächsten Spanienurlaub alle ABE’s in spanisch besorgen? Die Behörden vor Ort müssen ja demnach nicht Deutsch können, und wie schaut es in Italien aus? Italienisch? Kroatien = Kroatisch? usw…   Tolle EU :sunglasses:

Kroatien möchte gerne, ist aber noch nicht in der EU!

Hoppla, mein Fehler … da war ich der Zeit voraus :wink:

Ich hoffe dieser Fehler meinerseits beschert Dir noch eine schöne Nacht :grin:

…nix für ungut - aber die ersten artikel des B-VG vorzulesen in denen steht, was österreich denn für ein staat ist helfen hier keinem weiter  :grin: :grin:

so ein frecher Purche, werft ihn auf ten Poden :grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :grin:

lg Mike :wink: