Stempel im Typenschein

Hallo !!

Habe mir eine Honady CB500 (BJ 1996) gekauft …
Verkäufer hat die Maschine abgemeldet und mir den Typenschein heute geschickt …

Dort steht, dass sie abgemeldet ist und dann ist noch so ein Stempel dabei, der besagt:

„Vor neuerlicher Zulassung dieses Kraftfahrzeuges zum Verkehr ist eine Überprüfung gemäß §65 (1)
KFG 1967 erforderlich“

(Bei 1967 bin ich mir nicht ganz sicher, da der Stempel verwischt ist) …

Wer weiß, was das heißt ?? Auf was muss ich mich dann vorbereiten, wenn ich sie im Frühjahr wider
anmelde ??

Danke für die Hilfe,
cu mbX

mit dem § 65 KFG?

Der ist aufgehoben und hatte irgendwas mit dem Führerschein der Gruppe C (LKW) zu tun.

ciao chris

es ist 56 statt 65

denk ich mir…


da hast nun ein Problem,
dH dem Bike wurde vermutlich bei ner Überprüfung das kennzeichen entzogen, weil was net gepasst hat, also kannst zur Kontrolle fahren und wenn das Bike net im absoluten Orginalzustand is…

vergiss es!
hier hatten scho einige das Vergnügen…

wie sieht das Bike aus?
hat dir des der Verkäufer verschwiegen?
is a Rücktrittsgrund, meiner meinung nach,
is ja nicht im anmeldefähigen Zustand
hast Rechtsschutz?

mfg

Sowas hat der Verkäufer mir nicht gesagt …

Es ist so abgelaufen, dass ich das Bike von ihm geholt habe, mit dem (von ihm) angemeldetem Bike zu einer Garage eines Freundes gefahren bin und ihm dann das Taferl dann wieder gebracht habe …
Jetzt hat ers abgemeldet und mir den Typnschein nachträglich zugeschickt …

Dort steht eben, dass es per 31.102006 abgemeldet ist und der Stempel mit dem anderen Zeug …

Aber wieso stempeln die das jetzt heinen, ohne die Maschine gesehen zu haben ??
Er hat ja dort nur die Zulassung und das Taferl abgegeben …

Danke vielmals für die Hilfe !!

cu mbX

wie der sidekix schon geschrieben hat, war da was mit dem radl.

der 56/1 sagt aus das wenn bedenken bestehen das
1. verkehrs- oder betriebssicherheit (wie unfall) oder
2. mehr lärm, rauch etc. als normal oder
3. überhaupt in einem vorschriftmäßigen zustand
zu überprüfen sind.

falls du es genauer lesen willst, hänge ich mal den gesetzes text an.

ciao Chris

§ 56. Besondere Überprüfung

(1) Kraftfahrzeuge und Anhänger, bei denen Bedenken bestehen,
1. ob sie sich in verkehrs- und betriebssicherem Zustand
befinden, wie insbesondere dann, wenn aus einer
Verkehrsunfallmeldung ersichtlich ist, dass das Fahrzeug
schwere Beschädigungen, wie zB gravierende Verformungen des
Fahrwerkes aufweist, oder
2. ob mit ihnen nicht mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder
schädliche Luftverunreinigungen als bei ordnungsgemäßem Zustand
und sachgemäßem Betrieb unvermeidlich ist, verursacht werden
oder
3. ob sie sich in vorschriftsmäßigem Zustand befinden,
sind von der Behörde zu überprüfen, ob sie den Vorschriften dieses
Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen
Verordnungen entsprechen; dies gilt für vorübergehend zugelassene
Fahrzeuge und Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen sinngemäß.
Bei Unfallfahrzeugen im Sinne der Z 1 kann die besondere Überprüfung
unterbleiben, wenn ein positives Gutachten gemäß § 57a oder die
Rechnung über die ordnungsgemäße Instandsetzung durch einen befugten
Betrieb vorgelegt wird. Die Behörde kann an Stelle des gemäß § 57
Abs. 1 einzuholenden Gutachtens auch die Beibringung eines
Gutachtens gemäß § 57a Abs. 1 anordnen. Eine besondere Überprüfung
ist auch bei anderen Fahrzeugen vorzunehmen, wenn dies vom
Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges, bei nicht zugelassenen Fahrzeugen
vom rechtmäßigen Besitzer, beantragt wird.

Du hast jetzt ein gröberes Problem.

Wahrscheinlich war der Grund warum er das Motorrad verkauft hat:

a) es wurde durch einen Sturz schwer beschädigt (und diese Beschädigung im Zuge der polizeilichen Unfallaufnahme der Behörde gemeldet), oder
b) es wurden am Fahrzeug im Zuge einer Verkehrskonrolle grobe Mängel festgestellt …

Jedenfalls gibt es nur eine Möglichkeit um das Fahrzeug jetzt annmelden zu können ud zwar es vollkommen (!) in den Originalzustand zu versetzen bzw Teile mit Ausnahmegenehmigung iSd KDV oder mit Gutachten zu verbauen…

Ich würde versuchen den Kauf schnellstes rückgängig zu machen (Privatrecht §§ 870, 875 ABGB) auch ein strafrechtliches Delikt könnte vorliegen wenn der Käufer diesen Mängel bewußt verschwiegen hat (Betrug).

Habe die Ehre
Ully-Bär

i würd den verkäufter sofort anrufen! Da hat er dir was schwerwiegendes verschwiegen! Da das ein schwerer mängel ist, kannst du den kauf anfechten wegen verschweigen von schweren mängeln …

PS: wenn dem so ist, dann stehen deine chancen sehr gut …

chrisu

Wahrscheinlich sind irgendwelche Teile nicht original bzw besteht Aufgrund irgendwelcher Teile eine mögliche Gefährdung für Dritte (Auch Lärmbelästigung/Auspuff) wäre möglich).

Der Vorbesitzer war wahrscheinlich bei einer Überprüfung bei der Landesprüfstelle und es wurden teile beanstandet. Dann bekommt er verschiedene Auflagen erteilt, die er Erfüllen und erneut vorfahren muß usw. bis es passt. (oder er ist einfach nie vorgefahren, und das ist noch ausständig).

Nun da jetzt abgemeldet wurde, stempelt die Behörde dies ein, damit die Zulassungsstelle weiß, dass Du erstmal vorfahren mußt (könnte ja in einem anderen Bundesland wieder zugelassen werden…).

Kostet Dich ein kleines Vermmögen.

SCHAU MAL GENAU den KV an, den Ihr abgeschloßen habt. Wenn der Verkäufer das als verkehrszugelassenes fahrtüchtiges KFZ verkauft hat kannst vom Kauf zurücktreten.

Steht was von Ersatzteillager, fahruntüchtiug, nicht zugelassen etc. drin, bleibst über.

Stell mal ein Foto von dem Radl und evtl Kopie KV ein.

LG M

Also, es war dieser KV

[url=http://www.oeamtc.at/netautor/download/kvp.pdf]http://www.oeamtc.at/netautor/download/kvp.pdf[/url]

Leider kann ich grad nicht scannen … Jedenfalls ist Bei „„Zusicherungen des Verkäufers““ nur das letzte nicht angekreuzt !!

Das war die Auktion:

[url=http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200036217459&ssPageName=ADME:B:EOIBSA:AT:11]http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200036217459&ssPageName=ADME:B:EOIBSA:AT:11[/url]

Kann es sein, dass der Stempel nur drinnen ist, weil er das Bike nicht „„mit hatte““ beim abmelden ??

cu mbX

Leider die Hoffnung muß ich Dir nehmen. Zum Ab- oder auch Anmelden braucht man das Fahrzeug nicht mitnnehmen sondern nur die Papiere.

Habe die Ehre
Ully-Bär

hätten die von der Zulassungsstelle etwas zu beanstanden
gehabt ??

Die kennen ja das Bike nicht ??

Und den Prüfbericht der letzten TÜV Prüfung habe ich ja !!

cu mbX

Schau nochmal die Beiträge oben an (zB den von mir) und Du wirst verstehen …

Wenn das Motrorrad wirklich in einem Zustand ist wie auf den Fotos im e-bay könnte es maximal an den Blinkern scheitern oder es liegt eben ein Unfallschaden vor (Rahmen) womit sich auch die zerkratzten Teile (zb Spiegel) erklären lassen.

Servus
Ully-Bär

Die Kratzer an den Spiegeln und auch der verbogene
Kupplungshebel liegen (laut dem Verkäufer) daran, dass sie ihm
einmal umgefallen ist …

Die Frage ist nur dann, warum der Stempel da hinein kommt …

cu mbX

der Stempel kann zb von ner Anzeige wegen abgefahrener Reifen kommen

vielleicht hatte er den Auspuff angebohrt und sie war bei ner Kontrolle zu laut?

viele Möglichkeiten, jedenfalls hast nun ein Probelm

schau dast vom Kaufvertrag zurücktreten kannst
oder erkundige dich bei der Begutachtungsstelle nach dem Grund der Kontrolle und reche zam, was dich der Umbau kostet

mfg

Ich hab gerade mit dem Verkäufer per Mail Kontakt
aufgenommen … Der soll mir mal sagen, was er dazu meint …

Wie spielt sich so eine Kontrolle ab ?? Wie bekomme ich die
Maschine dort hin ??

Danke jedenfalls für deine tolle Hilfe !!

cu mbX

in dem fall musst mit nen Händer dorthinfahren
weil mitn Motorrad fahren geht ja net phne Kennzeichen…

musst dir nenn termin bei der Begutachtungsstelle ausmachen

schau dast den KV rückgängig machst!

mfg

Also:

1. Du vereinbarst einen Termin
2. Du fährst mit dem Motorrad (auf dem Hänger) zur Prüfstelle
3. Die Techniker vergleichen das Motorrad mit den Angaben im Typenschein
4. Du bekommst ein Gutachten ausgestellt (wenn mängelfrei)
4. Du bezahlst die Gebühr für die Beguatchtung
5. Du gehts mit dem Gutachten zur Behörde (BH oder BPD) und läßt dein Eintrag streichen
6. Du gehts mit Typenschein, § 57a-Gutachten (letztes „Pickerlgutachten“) Meldezettel und Kaufvertrag zur Versicherung und meldest das Fahrzeug auf Dich an.

Und noch was: Du hast beim nächsten Verkauf sicher einen „Erklärungsbedarf“ wenn der nächste Käufer den Stempel im Typenschein sieht (auch wenn die Eintragung dann gestrichen ist).

Also: Schau das Du aus dem Kaufvertrag raus kommst - ist sicher billiger und einfacher …

Habe die Ehre
Ully-Bär

kann sich auch so abspielen …
[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1898055]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1898055[/url]


in deinem Fall solltest du dann auch noch sicherstellen, dass die Drossel eingebaut ist … da ja nur mit 20kW typisiert.


hast du Rechtschutz? wenn ja, solltest du den ganz schnell mit dem Fall beauftragen und einen Kaufrücktritt erwirken.
abgesehen von dem verschwiegenen Vermerk im Typenschein (auch den Typenschein sollte man sich bei einer Kaufbesichtigung zeigen lassen … ) scheint der Verkäufer ja nicht sehr glaubwürdig zu sein … welche Mängel sind bei dem Motorrad wohl noch so zu erwarten, versteckte …




good luck,

Die Drossel ist drinnen !! Das hab ich mir gleich zeigen lassen
und den Typenschein hat erm ir vorm Verkauf ja auch gezeigt


Das Problem ist nur, dass ich das Bike geholt habe, und er es
erst danach abgemeldet hat (weil ich ja sonst nicht hätte in
die Garage fahren können) …

Er hat mir dne Typenschein erst jetzt zugeschickt und da hab
ich den Stempel gesehen …

Werde heute nochal versuchen mit ihm Kontakt aufzunehmen
und versuchen herauszufinden, was er darüber weiß …

Weiß jemand wieviel dieses Gutachten tatsächlich kostet ??

Danke,
cu mbX