Leiser Auspuff ist in Wien sicher kein Fehler. Hab auch so ein 50ccm Moperl. Die Sau ist nicht „getunt“ und geht mit mir oben 75 Sachen…bergauf…erklär das mal einem Aufpasser…
Aber dank des leisen Auspuffs hatte ich bis dato das Problem noch nicht.
der Vorbesitzer hatte einen Totalschaden, muss ja nicht arg beschädigt sein aber eben die Reparaturkosten höher als der Zeitwert.
Der Vorbesitzer erhält einen Totalschaden abgegolten und deswegen den Stempel im Typenschein ! War diese Vorgehensweise nicht mal gängig ?
Jedoch ist der Vorbesitzer findig, hat einen guten Freund und richtet das Bike wieder für den Verkauf her.
Das wäre doch auch eine Vorgeschichte und Begründung.
- Wenn der Stempel den Vorbesitzer betrifft - also bei seiner „damaligen“ Anmeldung ein Thema war - wird er ja wohl noch was davon wissen, ob er das Fz damals vorgeführt hat und das entsprechende Gutachten vorgelegt hat oder nicht. Also kann´s das wohl nicht sein oder??
2. Wenn der Stempel bei seiner damaligen Anmeldung hineingekommen ist, hat ihm die Zulassungsstelle Kennzeichen, Zulassungsschein und Pickerl, etc. ausgehändigt und gleichzeitig den Stempel reingeklatschkert, dass sie das eigentlich gar nicht hätten machen dürfen, da ja zuerst das Gutachten vorgelegt werden hätte müssen… wie logisch ist das denn?? Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz…oder??
Ok, ignoriere weiterhin alle bisherigen Ratschläge endlich Konsequenzen zu ziehen, glaub weiterhin verbissen an das Gute im Menschen, aber bitte, bitte, bitte denk doch einfach selber nach: WIE LOGISCH IST DER SCHMUSS, DEN DIR DER TYP ERZÄHLT?
Er hat Deine Kohle, Du ein Motorrad, dass Du nicht anmelden kannst… wer hat denn was zu verlieren?? Du oder er?
Wg. Zulassung: das brauchst Du nicht „testen“, latsch einfach bei der nächsten Zulassungsstelle (egal von welcher Versicherung) rein, knall dem Mädl dort Typenschein samt Pickerlbericht hin und frag, ob sie das Fz damit anmelden kann.
Wenn nicht - ZIEH ENDLICH DIE NOTBREMSE!!!
klagst ihn dann?
Auf Deine Kosten und Risiko?
Verprügelst ihn dann?
Tust ihn dann ganz bös schimpfen?
oder wie…
ad 1:
Ja, er hätte es wissen können, wenn er es gemacht hätte …
Da aber im Typenschein hinten ein Stempel drinnen ist, der
besagt, dass ein Gutachten (welches steht dort nicht) ein
Monat bevor er die Maschine damals angemeldet hat
gemacht wurde könnte es sein, dass er davon nichts wusste …
ad2:
Die haben den Stempel wahrscheinlich nicht bei seiner
Anmeldung hinein gegeben, sondern davor …
Ich halte es auch im übrigen nicht für einen Fehler, in das
gute im Menschen zu glauben und lieber zweimal
nachzufragen bevor ich einen Menschen für „schlecht“ halte …
Ich habe desweiteren auch keinen einzigen Rat, der mir hier
gegeben wurde (abgesehen davon, dem Typn mit irgendwas
auf die Eier zu hauen) ignoriert …
Ein Brief, mit der Message, dass ich zurück treten will ist
aufgesetzt, am Donnerstag habe ich einen Termin bei meiner
Zulassungsstelle um die zu fragen, ob die die Maschine so
anmelden würden …
Das auch übrigens das, was ich unter „testen“ gemeint
habe …
Wenn die sagen nein wird der Brief abgeschickt und fertig …
Ich weiß nicht, warum hier alle wahnsinnig drauf sind, dass
alles sofort rückgängig zu machen, obwohl die Chance
besteht, dass es vielleicht nur ein großes Missverständiss
meinerseits ist …
Danke für die Tipps !!
LG mbX
von Eichel hatte ich aber nix gesagt - irgendwie 10 Schläge mit dem Rohrstaberl, oder so ähnlich hatte ich schon zwei drei mal wo gepostet…
LG M
ja schon seine richtigkeit, aber so wie das hier vorgeschlagen wurde, nämlich anderen Typenschein kaufen und Rahmennummer ändern und mit neuem Typenschein anmelden - ist sicher ned legal!
Und wenn man die Rahmennummer offiziell änndern läßt gewinnt man ja nix dabei, dann WiSSEN die ja, dass es sich ums selbe Radl handelt und laden einem wieder vor…
Oder seh ich da was falsch - die würden ja dann die Änderung der FahrzeugID registrieren - und keiern wär so blöd das KFZ nicht anzuschauen, nur weil es plötzlich eine andere Nr hat…
LG M
Hi!
Ich denke das siehst Du falsch.
Es steht nichts dagegen in einen Rahmen einen neuen Motor einzubauen. Diese Möglichkeit besteht immer. Das ist absolut legal. Seit einigen Jahren gibt es keine Motornummer mehr sondern es kommt nur darauf an das es sich um das selbe Baumuster handelt.
Der Umbau neuer Rahmen (Änderung der FIDNr) ist umgleich rechtlich komplizierter aber auch machbar.
Servus
Ully-Bär
ist für die Behörde trotz Eintragung der Änderung nicht nachvollziehbar, dass es sich um das selbe Fahrzeug handelt?
Ich kann mirs irgendwie nicht vorstellen, bin aber auch nicht so bewandert in dem Bereich, dass ich mich auskennen würd. So oft ändert man ja nicht seine Fahrzeugidentifikationsnummer g.
LG M.
auf was wartest du eigentlich noch? Wenn jemand ein Motorrad mit einer 56er Eintragung verkauft dann ist das alles k e i n Zufall mehr! Grundlos bekommt niemand eine 56er Eintragung in den Typenschein! Wo bleibt der gesunde Hausverstand und das gesunde Misstrauen ? Kanns ja eigentlich gar nicht so richtig glauben wie grenzenlos naiv du bist!
Eine Frage an dich: Wenn dir jemand auf den Kopf schei… würde, würdest du dich beschweren oder würdest du sagen „danke, Hauptsache schön warm ist es“ ?
Denk mal darüber nach!
Schönen Abend noch
zzr1400
Es handelt sich ja eben nicht um das selbe Fahrzeug …
Das Fahrzeug, von dem der Rahmen stammt (FINr ist gleich Fahrgestellnummer) ist ja nicht zur Überprüfung vorgesehen. Es wird also ein „ordnungsgemäßes“ Fahrzeug mit Gebrauchtteilen instandgesetzt.
Das „beanstandete Fahrzeug“ ist nur mehr Teilespender.
Servus
Ully-Bär
durch das umstanzen der Nummer wird also der Eindruck erweckt, das die Teile in einen anderen Rahmen eingeb aut wurden. Dadurch verliert die Behörde die Bedenken an der Verkehrstauglichkeit, bzw ist es dann eben nicht mehr nachzuvollziehen, da ja an dem anderen Rahmen keine Bedenken bestehen und es ausschaut, als ob der Motor umgebaut wurde und nicht als ob die Rahmennummer verändert.
Na ja, jetzt glaub ich hab ichs verstanden. Komplizierte Sache das…
LG M
schrieb dann einer: „oder 5 schläge auf die nackte eichel“, weil du eben 10 auf die füße verordnet hast!
ich habe ihn inspiriert g mit meiner Rohrstaberl Geschichte…
LG M
Ich war heute bei der Versicherung und habe denen das
gezeigt …
Sie waren sich zwar auch nicht sicher was das jetzt heißt und
vor allem ob es für mich gilt oder schon längst verfallen ist,
doch dann haben sie nachgeschaut, ob ein Antrag für so eine
Überprüfung vorliegt, was nicht der Fall war …
Das heißt, dass alles ein falscher Alarm war und ich mein
Motorrad sofort anmelden könnte !!
Es dürfte also wirklich so sein, dass der Stempel zwischen
dem Verkäufer und seinem damaligen Vorbesitzer gegolten
hat und somit längst keine Bedeutung mehr hat …
Wenn er für mich hätte gelten sollen wäre in meinem leeren
Feld …
Danke an alle, die mir hier so toll geholfen haben !! Ihr wart
wirklich eine große Hilfe !!
Bis bald,
cu mbX
P.s.: Ich kann den Frühling jetzt kaum mehr erwarten (obwohl
noch nicht mal der Winter angefangen hat) !!
was will man mehr…
Gratuliere zum Motorrad.
LG aus der Stmk und ein paaR schöne Touren
Martin
dass es gut ausgegangen ist !!
Danke nochmal für die hilfe !!
LG mbX
Nein, so soll es eben nicht laufen. Das wäre gesetzlich verboten.
Es wird keine Nummer umgestanzt oder eingeschlagen sondern der funktionierende Motor aus einem Bike mit beschädigten Rahmen wird in einen ordnungsgemäßen Rahmen eingebaut. Für diesen Rahmen gibt es ja einen Typpenschein ohne §56-Stempel. Der Motoreinbau wird nicht im Typenschein eingetragen (braucht nicht eingetragen werden) und somit ist die Anmeldung kein Problem.
Umstanzen bzw Neueinschlagen einer FahrgestellNr FINr ist zumindest strafrechtlich bedenklich (Urkundenfälschung, Betrug).
Ich hoffe es ist jetzt klar, sonst treffen wir uns wiedereinmal und ich erkläre es Dir.
Habe die Ehre
Ully-Bär