hast du da vielleicht, eventuell, zufälliger- & möglicherweise einen … link ? gg
Der Nils würde mich sicher wieder anketten und auspeitschen , wenn ich Links (die ich rein zufällig kenne) hier ins Forum stelle
Was ist, wenn der Typ meint, dass er davon nix wusste und es
mir gar nicht sagen „konnte“ ??
Was, wenn er sich irgendwie auf eBay bezieht und meint, man
kann eine Auktion nicht einfach so rückgängig machen ??
Hab ein bisschen Angst, dass das nicht so einfach funktioniert …
Habe mich schlau gemacht und generell sollte ich im Recht
liegen, da das Geschäft nicht zustande gekommen wäre, wenn
er mir es gesagt hätte … Und da ist ja wurscht ob ers wusste
oder nicht, oder ??
Danke,
lG mbX
verstehe, … aber du kannst mir den link per mail schicken, dann stelle ich ihn hier rein und der nils peitscht mich aus … hab ich dann quasi 2 fliegen mit einer klappe geschlagen (he, das passt hier sogar gggg)!
ja, möglichkeit 2 scheint mir auch am besten !
solange ich die vespa nicht in meinen händen halte kann ich natürlich auch nicht sagen wieviel arbeit das umstanzen sein wird, wer des gut macht usw…und nachdem die bullen in wien ja super lustig heiss auf mopeds sind…naja…vielleicht 75ccm drin lassen und dafür an leisen auspuff oder so…brauch die leistung ja wirklich…mit 45kmh stehst ja nur im weg rum und der leichteste bin ich ja auch nicht
habe keine ahnung mit vespas…aber irgendwas muss ich im winter machen…so a kleines vespa-projekt kann hier nicht schaden tralalalaaaaaa
mfg
da Topfinger
Er ist der verkäufer und kann Dir nur ein straßentaugliches KFZ verkaufen, es sei denn er weißt im KV darauf hin, dass es nur für Showzwecke oder als Ersatzteillager geeignet, oder jedenfalls nicht fahrbereit oder für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Als Zulassungsbesitzer war er verpflichtet etwaioge Veränderungen am Fahrzeug unverzüglich der Behörde anzuzeigen, bzw einer Aufforderung zur Überprüfung nachzukommen.
Dass er nichts wußte kann nicht sein, denn spätestens bei der Abmeldung wurde er ja von der Person die den Stmpel reingedrückt hat informiert, dass da was nicht stimme.
Im Pronzip ist das als ob er ein Fahrzeug ohne ypenschein verkauft hätte, da ja die Betriebserlaubnis bis zum Ergebnis der Vorführung erloschen ist…
LG M
rückgängig machen, wenn unter falschen Voraussetzungen erfolgt.
Das verschweigen dieser Tatsache stellt einen schweren verschwiegenen Mangel dar und ist auf jedeb Fall ein Grund für einen Rücktritt von dem abgeschloßenem Vertrag.
Wenn Du ihn noch nicht bewertet hast, würde ich dies auch erst machen wenn alles geklärt ist (zwar nur ein schwaches aber doch auch eoin Druckmittel)…
Eigentlich gbrenzt das meiner Meinung schon an einen Betrug g
LG M
mit Umstanzen, usw. kommt, ist ja vermutlich nicht gerade dass, was Du vor hast. Denn vergessen wir nicht, dass Du damit nicht besser bist als der Verkäufer, der Dich da verarscht hat - rein moralisch halt… und legal ist es einfach auch nicht.
Ich frage mich, willst Du mit diesem illegalen Handeln denjenigen „schützen“ der Dich gelinkt hat und somit möglicherweise selbst als Betrüger auffliegen?? Halte das nicht wirklich für einen Kavaliersdelikt, sorry!!
Die Zulassungsstelle kann Dir da gar nix dazu sagen.
Diese Tatsache (dass die Zulassungsstelle den Stempel reinklatschen muss) findet sich im Zulassungscomputer. D.h. jede Zulassungsstelle, die dieses Fz abmeldet, findet diesen Vermerk (unübersehbar, rot) am Computerbildschirm angegeben - d.h. es hilft auch nix, in einem anderen Bundesland abzumelden.
Warum dieser Stempel rein kommt, ist klar:
das Fz entspricht nicht der STVO - Anzeige der Rennleitung und Vorladung zur Prüfstelle nicht befolgt oder es handelt sich um eine (eher seltenere) Vorladung seitens der BH oder des Magistrates (zumindest bei Motorrädern) der nicht Folge geleistet wurde.
In beiden Fällen stellt sich die Frage, warum diese nicht erfolgt ist - somit stellt sich für Dich nur mehr die Frage, gehst gleich zur Polizei und zeigst den Burschen an oder willst Dich noch weiter verarschen lassen…
Viel Glück noch!
Das hatte ich nie ernsthaft vor !!
Wer weiß, wie kaputt das Fahrzeug ist oder so, damit will ich
eigentlich nicht fahren …
Werde versuchen aus dem KV auszusteigen !! Das ist eh schon
klar !!
LG mbX
Aber ich habe mir auch gerade überlegt, das ganze einfach
über eBay abzuwickeln …
Weil sowas gehört eindeutig in die Artikelbeschreibung und
in den KV …
Werde mal mit eBay Kontakt aufnehmen, wenn die mir nicht
helfen dann muss ich ihn eben anzeigen oder das ganze über
einen Anwalt machen …
Mich regt der ganze Blödsinn so auf !! Ich hatte endlich mein
erstes Motorrad, auf das ich mich schon so lange freue und
dann passiert mir soetwas …
Danke für die Hilfe, ich hoffe, wir lernen uns mal bei einer
kleinen Runde (mit meinerm zweiten (!) Motorrad kennen )
LG mbX
an dem bike bei einer kontrolle lediglich der auspuff zu laut war? oder, wie schon wer geschrieben hat, die blinker nicht legal waren? dann tauscht er das teil aus und brennt halt die überprüfung (natürlich abhängig davon was die kostet). aber diese kosten kann man ja erfragen und abwägen.
find nicht in ordnung, dass ihm alle raten, er soll vom kauf zurücktreten ohne zu wissen was eigentlich los ist mit dem teil!
mfgmax
gibts die Überstellungskennzeichen nimma?
GRÜN meine ich, nicht blau, die sind nur für Händler. Aber die grünen KZ hab ich auch für nicht
typisierte LKW bekommen, zum Überstellen , etc. ich glaub, für 14 Tage war das.
3lg
harald
für eine 1xige Überprüfung kann dir sicher am kompetentesten die zuständige Prüfstelle der Landesregierung nennen ( das tun die auch gerne, und auch telefonisch ). Was KEINER von uns sagen kann, ist, wie oft Du zur Überprüfung hingehen musst und was alles eventuell umzubauen ist.
Lass dem Verkäufer einen Brief von einem Rechtsanwalt schreiben, ( arglistig verschwiegene Mängel, etc. ) und tritt zruck. Alles andere ist wie finanziell russisches Roulette mit 4 Kugeln in 6 Kammern.
3lg
harald
Hi!
Sicher gibts die Überstellungskennzeichen nach wie vor. Aber bei einer bloßen Vorführung ist der Weg mit em Anhänger sicher der preiswertere. Bei einer echten Überstellung über größere Distanzen schaut die Sache anders aus …
Servus
Ully-Bär
Hallo!
Abgesehen davon das kein einziges Fahrzeug der StVO entspricht - nämlich aus dem Grund da die StVO nichts mit Fahrzeugen zu tun hat (da ist das KFG bzw KDV zuständig) - möchte ich Dein Posting schon hinterfragen:
Was soll bei einem Rahmen bzw Motorwechsel ungesetzlich sein???
Also man erwirbt zwei gleiche Motorräder - Motorrd A mit Motorschaden und Motorrad B mit Unfallschaden (zB Rahmenbruch). Dazu hat man 2 Typenscheine. Dann kommt der Motor von Motorrad B in den Rahmen A. Wenn es sich dabei um den gleichen Motortyp handelt (Bauart) ist gar nichts weiteres zu unternehmen.
Oder
Man erwirbt ein Motorrad (A) mit Rahmenschaden (zB könnte es sich hier um ein solches handeln) und dann kauft man ein Motorrad mit Unfallschaden aber einem Rahmen der keinen Schaden aufweist(Motorrad B) - natürlich beide Fahrzeuge mit Typenschein und KV. Jetzt kommt der Rahmen von Motorrad B zum Einsatz und wird mit dem Motor und allen Anbauteilen des Motorrades A ergänzt. Im Typenschein A kann man nun die Änderung der Rahmennummer/Fahrzeugidentifikationsnummer eintragen lassen.
Alles korrekt und den Vorschriften entsprechend…
Habe die Ehre
Ully-Bär
und war sehr nett und hat sich gleich darum gekümmert,
warum der Stempel da drinnen ist …
Laut ihm hat er der Bundesanstalt für Verkehr als auch mit
der (seiner) Zulassungsstelle gesprochen und es liegt laut
ihm KEIN Antrag auf §56 vor …
Die bei der Zulassungsstelle haben ihm auch gesagt, dass der
Stempel mich nur dann betrifft, wenn er in dem nächsten
Freien Feld ist (sprich dort, wo meine Anmeldung
reinkommen würde) …
Der Stempel ist aber in seinem Feld (wo auch der
„abgemeldet am…“-Stempel drinnen ist) und betrifft dadurch
mich, laut ihm nicht …
Kann das hier jemand bestätigen ?? Generell glaube ich ihm
das nämlich schon … Ich kann auch mal den Typenschein
einscannen und wem schicken oder so …
Danke,
lG mbX
Sprich, falls ich für die Umbauten und Gutachten aufkommen
muss dann werde ich sofort austreten …
Ich will eben nur alles abklären …
Aber danke mal auf jeden Fall für dein Kommentar, dass mir auf
jeden Fall sagt, nochmal genau zu hinterfragen …
lG mbX
Es wäre doch eine Möglichkeit (nachdem der Verkäufer ja meint,
es betreffe nicht mich bei der neuen Anmeldung), mit ihm einen
neuen Vertrag abzuschließen, dass im Falle dessen, dass es
doch zu Problemen kommen sollte, er für Gutachten um
Umbauten aufkommen muss …
Wäre das ein denkbarer / ratsamer Weg ??
LG mbX
scheiß nicht so lange ´rum!!
(T´schuldigung, … )
frag bei der Zulassungsstelle SELBST nach, ob du dein Fahrzeug gleich anmelden kannst … also, ob der Eintrag (Stempel) dich betrifft oder nicht!
und wenn nicht, dann verlier keine Zeit und nimm dein RECHT in Anspruch vom Verkauf zurück zu treten … alles Andere macht eher wenig Sinn.
nur keine Angst …
lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende …
Hab mir schon einen Termin bei der Zulassungsstelle
ausgemacht, wo wir (Ich und ein Typ von dort) das einfach
testen werden … Wenn eine Anmeldung kein Problem ist, dann
ists kein Problem und ich melde sie im Frühjahr an und wenn
nicht dann steig ich aus oder sonst was, das mich von den
Kosten der gutachten etc entlastet !!
cu mbX