Strafe bei geschätzter Geschwindigkeit?

Hallo, ich habe gerade in einem deutschen Forum die Geschichte mit der „geschätzten Geschwindigkeit“ (dass die österreichische Polizei Strafen aufgrund einer geschätzten Geschwindigkeit geben darf) gelesen, da sagten einige Leute, sie hätten das schon erlebt.

Ist euch das auch schon passiert, ich habe diese Geschichte immer nur von deutschen gehört (kommt auch in einem Holger Aue Buch vor)?

ja am 11.11.09 hat ein autobahn polizist in imst meine geschwindigkeit im
i-gl 100der auf 130km/h geschätzt und gemeint ich bin mit 35.-€ recht günstig dran.
so ist es woll weil im i-gl doppelt bezahlst.aufgefallen bin ich dadurch weil ich nur ein licht hatte,was
ja bei einem motorrad normal ist :wink:
aber ich will da nicht umersudern,weil i ja selber schuld bin
lg aus de berg silli

Ist er gestanden, oder ist er dir mit einem Auto nachgefahren?

…hat auf einer parkplatzausfahrt gestanden,hat aber keine radarpistole im einsatz gehabt,da diese im kofferraum war,wo sich auch das plastikkarten lesegerät befindet.war das erste mal das ich mit karte eine strafe bezahlt habe.
lg silli

rechtlich ist es moeglich.
Anhaltspunkte fuer eine Schaetzung koennen z.B. sein, dass ein Fzg. (z.B. ueberholendes) wesentlich schneller ist als alle anderen oder die zurueckgelegte Wegstrecke binnen bestimmter Zeit
bei gravierenden Ueberschreitungen steigt man mit der Schaetzung hoechstwahrscheinlich besser aus, als wenn man gemessen wird, bei einer Anhaltung kann man evt. „verhandeln“.
Die Moeglichkeit eines Einspruches hat man natuerlich immer.
Zum Thema Nachfahren: bei gleichbleibenden Abstand und konstanter Geschwindigkeit (z.B. 160 Tachoanzeige auf 1 km Wegstrecke) bist recht sicher faellig, wobei die Toleranzabzuege (wie auch bei einer Schaetzung) natuerlich deutlich hoeher sind als bei geeichten Messinstrumenten.

und gefahren bist 129 oder ??? :wink: :wink:

Stimmt. :eyes:


Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3381/80 E 17. Dezember 1982 RS 2 [
Stammrechtssatz
Nach der Erfahrung reicht eine Wegstrecke von 100 m aus, um die Geschwindigkeit eines sich nähernden, und an dem Beobachter vorbeifahrenden Kraftfahrzeuges zu schätzen (Hinweis E 18.9.1963 1072/62).

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i schreibs mal so,der freundliche polizist hat zu meinen gunsten die km/h angegeben.
der war recht freundlich,na ja wia er des „pickerl“ gesucht hat ist er etwas unrund geworden,
aber immer nett :wink: hab des „pickerl“ noch im zulasssungsschein gehabt weil i de mopeden erst 2 tag davor angemeldet hab…
lg silli

das ist auch meine Erfahrung. Wenn sie schon mal schätzen dann sehr kulant. :grin: :sunglasses:

da Alex

ja de herrn sein wias echo,desto freundlicher zu ihnen bist genauso kommts zurück.
ma darf ja nit vergessen das sie auch nur ihre arbeit machen.

lg aus die berg silli
na da wern mas ja lustig griagen

… haben ein schweres Los gezogen. Keiner mag sie, egal wie gut und korrekt sie arbeiten! :slight_smile:

gesehen möglich und passt schon so. Euch Rasergesindel gehört ordentlich auf die Rübe gehaut, wo es nur geht  :wink:

Scherzmodus aus:

Rechtlich gedeckt, aber nur dann, wenn das Fahrzeug beim Polizisten vorbeifährt. Die Schätzung eines herannahenden Fahrzeuges ist nicht zulässig. Ich mach keinen Gebrauch davon, weil mir die Sache zu unsicher ist bzw. wenn, dann mit extremen Toleranzen, um sicher zu gehen. Die Wahrnehmung ist stark unterschiedlich - abhängig von Größe, Lautstärke (Gruß an alle "Lärmfahrer sind hörbarer :grin:) und Farbe des Fahrzeuges. Meiner Meinung nach ein Relikt aus Zeiten, in welchen es keine bzw. wenige Messgeräte gab. Sollte man überdenken - imho.

mfg Michael

gesetzlich gedeckt weil unsere organe besonder geschult sind, wies in unseren nachbarländern ausschaut kann i net sagen. is so wie mit der vignette, nur weils in deutschland keine brauchst heist des net des de germanen ohne vignette durchrauschen können.

wobei ma aber eines festhalten sollte und vor allem merken sollte

schätzen heist, ein herannahendes und vorbeifahrendes fahrzeug!!! dh. wenn du herannahst und aufgehalten wirst bist net verbeigefahren dann is schon mal schluss mit der schätzerei. und abgestraft kann nur werden bei dem die übertretung festgestellt wurde oder die übertretung zugegeben wird. also net ins fettnäpfchen einetoppn und sagen nanan war net 130 war nur 125 im 100derter und schon hast zugegeben.
wobei streiten mit der exekutive nur dann sinnvoll is wenn sonst am fahrzeug alles in ordung ist inkl verbandszeug und helm, des nur am rande.

meine information war auch dass polizisten ob ihrer ausbildung zugetraut wird auf +/- 15 km/h zu schätzen

mein schwiegervater hingegen der polizist war meinte, das ginge ned, da der polizist es beweisen können müsse - keine ahnung was nun stimmt

hab folgendes dazu im ris gefunden vom vwgh:
RIS - 2003/03/0155 - Rechtssatz - Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

das behandelt jedoch nur das nachfahren - stichwort „maßrecht“

mir is des aber nur dann, wenn das Fahrzeug beim Polizisten vorbeifährt ned entgangen … ;-}

jetzt frag I mi aber, was der gesetzestext dann soll bzw wie die praxis in der praxis und in der heutigen zeit  der überradarisierung ausschaut ;):

hält er dich auf, kann er sich brausn, der schätzer - I maan, so mußmas ned sagn, aber im endeffekt reicht dann eigentlich, darauf zu beharren, daß man nur usw - vor allem wennst ned schneller als ein anderes fzg in der nähe warst, so auch die vergleichsmöglichkeiten fehlen.
läßt er dich vorbeifahren und zeigt dich an: na geh, meine durch meine tachoablesung belegte aussage wird doch genauer sein als so eine leicht beeinflußbare schätzung, denn daß ich lüge, wird mir doch niemand unterstellen wollen und wenn schon … ;-}

isma eh wuaschd: es is mir 2x in meinem ganzen (autofahrer)leben passiert, der eine, a steirischer mot war a koffer, der hat gesagt, ich wär 100 gfahrn, ich nein 60 wie erlaubt, weils bloß tacho80 gwesen sind und sei anzeige habi abgschmettert, weil I meiner frau immer sag, wie schnell ich grad fahr … :wink:
der andere, a kärntner, a älterer kollege, der mir ein jahr zuvor mit an sprit ausgholfen hat, als ich an neuen säufer ghabt hab und den no ned ausprobiert hatte, hat gmeint, a bisserl zu schnell wars schon, er tut da jetzt scho zig jahrln dienst und den zwanziger kanni schon verschmerzn mit dem schickn wagale … der hats leicht ghabt - schon deswegen, weil er ka bakschisch fürs aushelfen gnomman hat…

I maan, ich würd heut anfoch dazu stehen, wenn ich zu schnell bin, auch wenns einer nur schätzt und mich aufhält, obwohl ers dann nicht einkassieren könnt/dürft, des honorar dafür.
des isma a möglichst reibungsloses aufeinandertreffen meist wert, wo ich ja auch dort ev tausendmal schneller bin, wo mich kaana sieht, weil ich nicht so aufmerksam auf den tacho gschaut hab :wink: - und noch sind die preise leistbar und unterm europäischen durchschnitt … ;-}

°lp°

Mir sind einmal mit 16 ein zwei Polizisten nachgefahren als ich mit meiner Maxi unterwegs war. Die haben behauptet ich wäre 80 gefahren, und angedroht mein Taferl abzunehmen. Der Einwand dass eine originale Maxi (und das war sie im Gegensatz zu meiner Vespa auch) gerade einmal die erlaubten 45 schafft und das daher nicht möglich wäre nahmen sie nicht ganz ernst.
Ich meine mit 16 ist man meistens eher still wenn man von der Polizei aufgehalten wird, aber in dem Fall war das nicht so leicht. Sie schickten mich mit dem Rat nach hause, wieder alles auf original umzubauen. Einige Zeit lang habe ich wirklich gedacht die nehmen mir das Taferl ab, im nachhinein hätte ich niemals beweisen können dass das Moped nicht umgebaut war.

Also Fazit: ist euch noch nicht oft passiert, und wenn dann wars berechtigt, dann wundere ich mich warum die Deutschen das so hinnstellen als ob da ständing und meistens falsch geschätzt werden würde…

 … weil bei den deutschen alles seine ordnung haben muß und das hat für mich schon auch was.
da muß bei einer blitzerei auch das kennzeichen und der fahrer sichtbar sein (!).
dann gibts aber eben auch kein verhandeln mehr, weils das wiegt, was es hat.

die moppedgschicht hört sich wie a räubersgschicht an. was wollten die eigentlich von dir - geldstrafe ?
und du mußt gar ned beweisen, daß du was umgebaut hast, sondern es is umgekehrt.
vielleicht warns bsoffm und deshalb der doppelte wert beim ablesen (beim nachfahren ?).

die letzte radarversion blitzt dich auch in fahrt bei gegenverkehr und berechnet dei geschwindigkeit aus der differnz beider fahrzeuge, da hast ka chance, a wenns hin is, des kastl. aber wieso die auf die idee kommen, a maxi fährt 80, ohne daßmas schon von weitem (von außen) sieht/hört/riecht isma schleierhaft. I glaubert eher an an scherz oder so, wär mir jemals sowas passiert.

°lp°

Na wenn sie mir das Taferl abnehmen, und ich dann mit der originalen Maxi zur Prüfstelle komme, werden sie sagen ich hab sie nachher wieder zurückgebaut, das ist ja was man in der Situation normalerweise auch macht (oder man verschrottet das Teil).

Ein Scherz, keine Ahnung, ein Polizist im ländlichen Bereich sollte normal schon wissen dass eine Maxi keine 80 fährt. Vielleicht war es eine Abschreckungsaktion gegen Rote Taferl Fahrer, zu der Zeit sind sie recht streng gegen Umgebaute Mopeds vorgegangen, drum war ich an dem Tag ja auch nicht mit der Vespa unterwegs :slight_smile:
Aber passiert ist es wirklich so, sie sind mir mit dem Auto nachgefahren, und zwar im Ortsgebiet, die Frage wie sie da 80 auf der Uhr gehabt haben sollen lag mir auf der Zunge, aber das hätte es auch nicht besser gemacht.

 sie sind dir mit dem auto nachgefahren???
dann habens ja net gschätzt.

und wenns dich ungerecht behandelt fühlst muasst sowieso ein einspruch machen.

und dass a mofa net doch >80 fahren kann bezweifle ich ausser der friseur war a pfeifn
i sog lei schwungmasse 80ccm und so in de richtung

ja, aber das Ding ging nur 50 laut Tacho, was echten 45 entsprechen sollte, wenn überhaupt.
Natürlich kann man eine Maxi auch auf 80 bringen, allerdings war meine nicht umgebaut nach 12 Jahren muss ich da nicht mehr lügen. Ergo bin ich 45 gefahren und die Typen haben behauptet es waren 80.

Das hat mit dem Thema nur am Rande zu tun. Tatsache ist: wenn die Typen sich ganz fest eingeredet hätten mein Mopped ist umgebaut, und mir das Taferl genommen hätten, wäre ich dumm dagestanden. Einspruch schreiben geht immer, aber wenn 2 Polizisten sagen ich wäre 80 gefahren, wie soll ich das Gegenteil beweisen?