habe anfang september über den obgenannten zeitraum eine lenkererhebung für den raum Illmitz bekommen, ich habe zufällig in diesem forum auch gelesen dass 2 -3 andere biker ebenfalls ein briefchen von BH neusiedl bekommen haben und zu diesem zeitpunkt garnicht dort waren, ich hab auf meine lenkererhebung reagiert und erklärt(schriftlich) dass ich zu diesem zeitpunkt nachweisbar in tirol beruflich mit auto unterwegs war, und siehe da heute bekomm ich eine strafverfügung über 219 €, (Straftat: befahren eines Radweges)mit begründung ich hätte ja keinen lenker bekanntgegeben, auf meinen anruf heute meinte die sachbearbeiterin.„hättens an lenker angegeben, dann kriegen Sie keine strafe“ ich sagte es ist keiner gefahren also wie soll ich da was angeben, und ausserdem hab ich ja schriftlich auf die lenkererhebung den sachverhalt bekannt gegeben ,antwort : ja haben wir gelesen und der beamte hat sich 100% erinnern können dass dieses motorad dort war, aber ich könnte ja jetzt einspruch erheben und beweise bringen, ich hab natürlich gottseidank eine zimmerrechnung von tirol und schicke die mit einspruch weg, mir fiel dann noch ein , dass es keine beschreibung meines motorrad gab und fragte wie dass motorrad denn aussah, antwort : im akt steht schwarz weiss, ich sagte danke mein baby ist rot schwarz !!! auch das schreib ich jetzt in den einspruch und harre der dinge, …frage hat jemand noch so ähnliche probs in diesen zeitraum mit diesem „sicherheitsorgan“ ???..
habe auch noch angemerkt, dass das aber eine ganz schöne schikane ist, worauf lapidar die antwort kam „so sind die österreichischen gesetzte“ …
Dein Weg führt zum UVS - unabhängiger Verwaltungssenat. Dort wird über Deinen Einspruch entschieden. Du solltest alle Beweisstücke sammeln und dort vorlegen. Gerade der Punkt mit der Farbe ist wichtig. Hoffentlich wird das jetzt nicht nachträglich ausgebessert im Akt,nachdem Du das angegeben hast. Vielleicht kannst Du auch irgendwie beweisen, daß Dein Motorrad zum fraglichen Zeitpunkt zu Hause war (Zeugen). Ansonsten könnte es ja heißen, ok der Zulassungsbesitzer war in Tirol aber es ist halt jemand anderes gefahren. Oder warst Du mit dem Motorrad in Tirol??? Achtung! Auf die Fristen aufpassen, einerseits, daß Du keine Frist übersiehst, andererseits wenn von der Behörde eine Fristversäumnis eintritt hast Du die Möglichkeit der Berufung und Einstellung wegen Formalfehler.
CU
Ully-Bär
…wendet sich ab vor Grauen!
Na ja - des kann man net so eng sehen - is eben eine Weingegend dort oben! Prost ?*#/@!!!
Nix für ungut - sei froh, daß du einwandfrei beweisen kannst, daß du nicht dort warst. Sonst könntest gegen die Behauptungen dieser Saufnase originalgenau nix machen!
lg Salwie
wurde am 05.07.02 mit angeblich 100 kmh in 50er zone geblitzt, war leider auch so ehrlich und habe lenkererhebung ausgefüllt mit meinen daten und harre noch immer der dinge, habe schon zweimal eine rechtfertigung geschrieben und bis jetzt noch immer keine strafe erhalten mindeststrafe bewegt sich angeblich um die 400 euronen und 14 tage führerscheinentzug. man wird sehen!
in deinem fall wünsch ich dir viel glück und auch aus eigener erfahrung würde ich nur einspruch erheben 1.) wenn du eindeutige und ich meine wirklich eindeutige beweise hast das dein motorrad nicht am angegebenen ort zu diesem zeitpunkt war 2.) und wenn du eine rechtschutzversicherung hast.
andernfalls kann die sache leider ein schuß sein der nach hinten losgeht.
viel glück
lg
doolittle
zwar mit einer Waage da (um die „Gewichte“ der gegenseitigen Aussagen abzuwägen), aber trotzdem mit einer Augenbinde. Die Waage is zwar gut gemeint, aber leider ist justitia manchmal blind!!
Betrübten, mitfühlenden Bikergrüß, Tim
Ja gibts bei euch koane Rechtsanwälte??? Mit dem Zeugen hat doch schon alles in der Tasche gehabt.
und ich bin diesen Sommer mit Highspeed durch die Alpen gekreutzt. Zum Glück keine Kontrolle. Wie siehts mit der Beschlagnahme des Lappens aus?
… 30kmh über die erlaubte geschwindigkeit lappen ade erste mal für 14 tage dann wirds heftiger und geldbusse kommt noch dazu …
mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und über 50 km/h außerhalb, soweit ich weiß, dann ist der FS weg
… aber ich hab das so gehört… mit 30 kmh
anfechten sollte man sowieso alles!!
… wennst scheiss gebaut hast sollst auch dazu stehen aber ich bin gegen willkür und vorurteile und ungerechte schikanöse behandlungen …
nur zahlen tu ich nix…, jeder wie er will, ganz einfach;-)!
es sei den du hast einen Probeführerschein,bei nicht Probeführerscheinen sind die Grenzen bei 50
Kmh Freiland und 40 Kmh Ortsgebiet festgelegt.
das Sicherheitsorgan hatte offenbar Justitas Augenbinde auf.
… vielen dank, werds mir merken,nur ne frage ist das auch irgendwo nachzulesen ??
daß im ortsgebiet bei mehr als 40 km/h und im Freiland (auch Autobahn) bei mehr als 50 km/h geschwindigkeitsüberschreitung der Schein weg ist. Die Dauer des Entzuges hängt von den verwaltungsstrafrechtlichen Vorstrafen und von der gemessenen Geschwindigkeit ab. Unter 100 ziehens 5 km/h, über 100 5% des Meßwertes ab.
wenn du alle Fristen eingehalten hast geht der Einspruch sicher durch,aber der Ärger mit sowas ist schon Sensationel und ich möchte gar nicht wissen wieviele Leute in ähnlichen Situationen zahlen weil´s gar nicht mehr wissen wo´s wann waren.
Arboe oder Öamtc können da sicher helfen.
… eigentlich ruhig und zuversichtilich, denn ich ab meines erachtens genug beweise und zeugen und an befreundeten rechtsanwalt gg , wollte nur wissen wer um diesen zeitpunkt noch eine anzeige aus neusiel bekam, denn ich hab was gelesen dass es da einige probleme zu diesem termin gab…