hiho!
Also was ABE is weiß is und wies funktioniert auch (da bekomm ich so ein kleines Heftchen zum Teil dazu das ich bei Kontrollen vorzeigen muss, oder?)
Aber was is ne EG-Betriebserlaubnis?
Das gleiche mit anderem Namen?
Oder wie oder was?
thx
Ivan
ist die Deutsche abkürzung für Allgemeine Betriebs Erlaubnis- Wisch mitführen und fertig.
Allerdings nur in Deutschland bei uns trotzdem eintragungspflichtig.
EG Betriebserlaubnis= eine EU Typenprüfung, selbiges teil darf in der EU ohne weitere Bürokratie verwendet werden mitführen eines
Wisches nicht erforderlich da Prüfnummer drauf.
Leider ist Österreich was derlei Dinge betrifft
nichtin der EU da auch solche Teile bei uns Eintragungspflichtig oder auch nicht darüber streiten nämlich die Geister einer sagt ja einer nein. Im Extremfall schickt dich ein Freund und Helfer zur Überprüfung und der Mensch bei der Landesregierung (Wien MA46) sagt er trägt das nicht ein weil nicht Eintragunspflichtig.
Hier klare Regelungen zu treffen ist übrigens eine der Hauptforderungen der Plattform Motorrad.
hallo!
habe mich voriges jahr erkundigt beim tüv da ich mir nen neuen topf kaufen wollte (hab ich dann auch).
wenn das teil eine eg betriebserlaubnis hat (eingestanzte e-nummer), dann musst du nur das karterl der erlaubnis mitführen (sollte dem teil beiliegen). habe auch schon eine kontrolle gehabt und hat anstandslos gepasst.
aber lt. Gesetz mußt ihn eintragen lassen.
Gab da eh schon endlose Diskusionen drüber im Board.
Und wieviel kostet das?
Wird ja kein Problem sein wenn die Teile EG/ABE haben oder?
thx
Ivan
Motorradrecht zum Nachlesen!!
[url=http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm]http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm[/url]
Mfg Monstroso Jürgen
http://www.monstroso.at
wirklich brauchbare antwort! danke!!
mfgmax
die sagen dir das;)
wenn alle teile eine E nummer haben, dann wird dich der spass ca 30 euro kosten und dann ist ruhe.
-christian
sag hab ich da richtig gelesen, es gibt neue schmälere EU-kennzeichen,
ich hab nähmlich meines umbiegen müssen, das ist ja verboten hab ich da jetzt gelesen, ojegerl…
:-((
lg. hele
[url=http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm]http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm[/url]
Kennzeichen ist um ein wenig Schmäler als das alte und das EU Kennzeichen ist verboten umzubiegen!
Mfg Monstroso Jürgen
hi jürgen-wo is mei halterung ? -wahrsch. no bei der post-hehe
hömal
genauso wie auf de Akra für´n Sigi! Sorry! Zum glück kommst du net so wie da Sigi jeden Tag in die Firma! ggg
Hallo Sigi du bist jeder Zeit willkommen! Pfff.
Hab schon an gecallt ist wie immer unterwegs oder vielleicht fährt wieder ein Stapler drüber oder so!
Lg Monstroso Jürgen
ich weiss du bist die falsche adresse, aber diese kuchenbleche nerven aber ordentlich,
so schirche taferl können nur wir haben,
werd mal auf der zulassungsstelle nachfragen ob die masse von den neuen taferln haben… grrrrrr
lg. hele
… sind:
Altes KZ: 20x27 cm
Neues KZ: 20x25 cm
LHG, Schlucki
nur ich hoff ich mein jetzt das selbe wie du,
altes KZ auch schon mit EU und bundesländer emblem?
lg. hele
… 2 weisse Motorrad-Kennzeichen-Ausführungen:
1) Kennzeichen, die bis Dezember 2002 ausgegeben wurden. Diese sind 27x20 cm groß und haben das Landeswappen aber kein EU-Zeichen. Die Nummern bestehen aus dem Pol.Bez. und maximal 4 Ziffern und einem Buchstaben (z. B. W-1234 A; Wunschkennzeichen ausgenommen).
2) Kennzeichen, die ab Jänner 2003 ausgegeben wurden. Diese sind 25x20 cm groß und haben neben dem Landeswappen auch das EU-Zeichen. Die Nummern bestehen aus dem Pol. Bez., 3 Buchstaben und einer Ziffer (z. B. W-ABC 1; Wunschkenneichen ausgenommen).
Auf Wunsch kann die alte Nummer auf einem Neuen Kennzeichen vergeben werden, dann sind aber die Buchstaben/Ziffern kleiner, weil ja eine/r mehr untergebracht werden muss (weiß ich aus eigener Erfahrung).
LHG, Schlucki
hab ich schon das neueste, dann hab ich wieder mal voreilig und schnell gelesen,
ohne gscheit aufzupassen… „ggg“…
dank dir für die gute erklärung, uhhh da werden mich unsere freunde aber strafen,
ein taferlumbieger… ;-((
lg. hele
… ist nicht nur seit Juni 2002 (!) verboten, es ist seit Jänner 2003 auch der Ursprungszustand wiederherzustellen! Abschneiden war ohnehin immer schon verboten. Mein selbstgebauter Taferlhalter ist aber so minimalistisch, dass mich das nicht wirklich stört.
LHG, Schlucki
zwischen den töpfen schauts aber traurig aus, ich werds halt darauf ankommen lassen,
hmmm mal schauen…
lg. hele
… deinen Zugang zum Thema Kennzeichengröße adaptieren. Wenn Du es als „unnötige Abdeckung der hinteren Walze“ siehst, ist es sicher zu groß. Wenn du es als „sicherheitsrelevante Rückstrahlfläche am Heck“ siehst, dann ist es eigentlich zu klein für viele der kurzsichtigen nachtblinden Käfigfahrer.
LHG, Schlucki