Aber ich hab schon Packerl gesehen mit denen willst nichteinmal mehr Üben!
mfg molto
Ich hab auch schwarze Gummis
Aber ich hab schon Packerl gesehen mit denen willst nichteinmal mehr Üben!
mfg molto
Ich hab auch schwarze Gummis
1998 war ich mal mit dem Lieferwagen meines Vaters unterwegs. Bei einer Verkehrskontrolle wollte der Gendarm das Verbandspackerl auch sehen. Das war von 1984, dem Baujahr des Autos und so hats auch ausgeschaut.
Den Erlagschein hab ich dann lässig dem Daddy überreicht.
Ist beim Motorrad die Warnweste auch schon Pflicht, schon oder?
Aber ich hab trotzdem eine dabei.
Warneinrichtung : KFG §§ 19 (1a), 102 (10), 103 (1)
Warndreieck, Warnblinkanlage und Warnkleidung sind für einspurige Kraftfahrzeuge nicht vorgeschrieben.
Motorräder mit Beiwagen sind mehrspurige Kraftfahrzeuge, es besteht daher die Verpflichtung zur Mitführung eines Pannendreieckes mit Genehmigungszeichen.
Ab 1. Mai 2005 hat der Lenker eines Motorrades mit Beiwagen eine geeignete, der Önorm EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retro-reflektierenden Streifen mitzuführen und diese Warnkleidung beim Aufstellen der Warneinrichtung (Pannendreieck) oder, wenn er sich im Falle einer Panne auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen.
Der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges hat für die Bereitstellung zu sorgen.
Bei Auslandsreisen sind für Motorräder in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Slowakei und Ungarn Warnwesten mitzuführen.
Alles nach Norm
Ich weiß der thread is shcon älter, aber noch immer wichtig
Ich hab beim Öamtc nachgefragt und ein Motorrad (einspurig) muss lediglich ein zur Wundversorgung geeignetes Verbandsmaterial mitführen welches Staubdicht verpackt ist. (wer beim Bundesheer war, kennt die erste hilfe packerl…die reichen damit)
Is aktuelle gesetzeslage
Genau DES steht jo oben schon mehrfach durch des zitieren des KfG, welches noch immer GLEICH ist! Zumindest do, i was wovon i schreib!
Somit, so lächerlich es auch klingt, theoretischer Weise würden ein bis zwei Heeresverbanspackerln schon genügen!!! Da keinerlei Mengenangaben gemacht werden!
Wobei Jene VIEL EFFEKTIVER zu verwenden sind ois des lächerlich Pflosta mit ana Bindn im Ö-Norm-Packerl!!!
Schod das i ma nix aufheb, hob in jungen Joahrn amoi a Diskussion mit an „Organ“ g’hobt wos i mitzuführen hob und wos ned, er hod g’mahnt das des Ö-Norm Packl VORSCHRIFT sei, wos , wie man sieht, a BLÄDSINN ist!
so a erfahrung hob i a amoi in jungen jahren gmocht…bin mit der 500er kantn am hinterradl in ort einigfoahrn und do hot mi das auge des gesetzes aussizaht…
der aufhänger war dann mei bundesheerverbandspackl, was i eingsteckt hob, weil in da kantn hättest ned amoi a pflaster unterbracht…
anscheinend war des damals a auslegungssach…i hob net lang dischkeriert…weil so is des hoit amoi…
jo denk i ma a…statt irgnd so an schaß wo i nedamal was was drin is nimm i lieber mei grünes vom heer, weil mit dem homma sogar geübt, damit kann i vamutli mehr machn als die meistn autofahrer mit erna ganz önorm kram
DES hob i domois dem Kiwara a g’sogt wia er meine 6 Packln bled aungschaut hod… i hob sogoar g’mant, do kaunn a gaunza Ärml föhln, mit 6 Stk kaunn i earm hölfn!!!
Auntwort Kiwara: „…und waunn a nur a Ritzal hod?“
I: „…daunn brauch i a ka erste Hülfe leistn!“
Hob ma spaßhoiba noch dera Quaqua G’schicht a Ö-Norm Packl kauft und an Lochaunfoi kriagt… des is wirklich nur für a Ritzal!
Tss…de kiwara wissn meistns jo söwa ned was jetzt wie im gesetz steht…
i bin amoi zur polizei gangen und hab gfragt was i mit meim führerschein fahrn derf… 3 verschiedene antworten bekommen die alle ganz sicher stimmen! GArantiert!
Hab dann beim Öamtc bei de juristn angrufn und die hat si den gesetzestext durchglesn und mir vorglesn und dann mit mir gemeinsam erarbeitet. Glaub niemals am polizisten was von wegen gesetzen…des san hoid a kana juristen
i werd ma vll den paragraphen aussasuachn und ausdruckn und dazulegn xD
SERVUS,
Polizist wäre und du kämst mit so einer frsge zu mir, würde ich an deiner Eignung zweifeln ein Fahrzeug lenken zu können,
weil was du fahren darfst das solltest du schon selber wissen , hast ja dazu einen kurs besucht, und nicht erst nach juristischer Aufklärung.
I was ja ned warum du plötzlich alles von mir so kommentieren muasd wie wenn du der allwisende motorrad gott wärsd, aber sowas geht mir aufn zeiger
Zur info: die in den fahrschulen widersprechn si a nu oft, außerdem is meiner meinung nach so ausbildung zu kurz
Abgesehn davon dass des a scho mehr als 2 joa her is und i nimma jedes detail was was nebenbei erwähnt wordn is…und wenn si da kiwara ned auskennt, warum muas es dann da fahrschullehrer?
Abgesehnd avon bin i ned der anzige der da amal zur sicherheit anchfragt
PS: mir homs damlas sogar gsagt dass i goar nix brauch.
SERVUS,
ich hab den B-Schein jetzt schon seit 29 Jahren, und weis noch immer alles was wir damals gelernt haben in Bezug was darf ich lenken. Wir haben auch noch Kurs gemacht, mündliche Prüfung abgelegt, heute mußt ja nur die CD ein paar mal ordentlich anschauen, schon schafst den Schein. Verstehen mußt dabei gar nix!! Darum sollte man auch die Kurse besuchen um viel doch einige Sachen mit zu bekommen um nicht ganz als doddl da zu stehen.
ich frage mich echt oft genug, wie viele kennen wirklich die Verkehrszeichen? oder fahren sie nur aufs Geratewohl weil andere es eben genauso vormachen
Ja vielleicht weißt du noch ganz genau was du damals gelernt hast, aber nicht was du heute damit fahren darfst. Kannst du nämlich gar nicht wissen, weil sich zb. die Anhängerregelungen schon mehrfach geändert haben …
Ich frage mich echt oft genug, wie viele kennen wirklich die Verkehrsvorschriften? oder fahren sie nur aufs Geratewohl weil andere es eben genauso vormachen
SERVUS,
ich weis auch was ich heute damit fahren darf, - das ist ja der unterschied, ich informiere mich dahingehend, hab ja mein Geld nicht um das Innenministerium zu sponsern.
mir reicht das was ich schon bezahlt habe an den verein mit der komischen tracht, - ja auch ich war ned immer nur brav
Jo und der Grüne hier auch. Was ist nun an dir so klug und an ihm so dumm? Und vor allem: WAS ist nun der Unterschied zwischen eurer beider Informieren?
SERVUS,
der hat nach dem erhalt des scheines auf der Polizei und dem öamtc nachfragen müssen was er eigentlich alles fahren darf, - kannst du auch das gelesene ned verstehen? oder liest du ned alles? weil somit wäre deine frage genauso sinnlos!
Jo Jahre später …
Du hast dich ja wohl auch Jahre nach Erhalt des FS informiert, oder nicht?
Und er schreibt nicht, daß er müssen hat, sondern es getan hat.
Kannst du auch das Gelesene ned verstehen? Oder liest du ned alles?