war bei mir am linken vorderen Fenster (Fahrerseite) in diesem kleinen Dreieck wie auf der Abbildung zu sehen ist,Kollege von der Gendarmerie meinte dies sei verboten man darf die Vignette nur an die Windschutzscheibe kleben und ob ich nicht lesen könnte was hinten auf der Vignette stehen würde.
Als ich Ihn darauf hingewiesen habe das mir in der Rechtsabteilung der Asfinag anderes zugesagt wurde mit dem Verweis die Webseite zu besuchen und das dies auch im Internet steht wurde er etwas unfreundlich und meinte nur was im Netz steht interessiere Ihn nicht.
Umgekehrt hat es mich aber nicht interessiert was in der StVo steht wenn mir doch die Tante von der Asfinag erzählt und ich auch nachschaue auf deren Website das die Vignette dort kleben darf und dies sogar gesetzlich.
Danach folgte natürlich das alte Spiel Führerschein Zulassung Pannendreieck Verbandskasten usw. als nicht gefunden wurde wollte er mich halt anzeigen wegen der Vignettenanbringung lies es aber dann doch bleiben als er merkte das ich es darauf ankommen lassen würde und sich wahrscheinlich nur Schreibarbeiten aus diesem Vorfall ergeben würden oder aus welchen Grund auch immer lies er mich weiter fahren.
PS:Redet sich der Gesetzgeber und die Asfinag nicht zusammen???
PPS:Noch zu erwähnen wäre die Dreiecksscheibe darf „nicht versenkbar“ sein und die Vignette darf nur bei LKW´s dort angebracht werden!!!