Walze

Hallo!
Ich hätte eine theoretische Frage.

Wenn mich die Polizei aufhält und meint, ich soll mich auf die Walze stellen, muss ich dieser Forderung nachkommen? Was ist, wenn ich ablehne, aber zugebe, das die Hütte zu schnell geht (fast entdrosselt, es ist eine größere Beilagscheibe in den Krümmer geschweißt und die Übersetzung gekürzt).

Ich habe keinesfalls vor abzustreiten, das der Eimer zu schnell läuft, nur ich will mir nicht das Moped auf der Walze quälen lassen. Ich gehe natürlich davon aus, das sie mich nicht mit mehr als 50 km/h aufhalten. Wenn ich ihnen mit 70 km/h in eine Kontrolle rassel, ist alles sinnlos…

Ich habe auf ein Kennzeichen zwei Mopeds angemeldet. Was passiert, im Falle des Falles, mit der zweiten Maschine?

MfG Peter

is zwar bei mir nicht mehr aktuell, aber ich bin frueher hin und wieder mit dem Moped von den Kids - voellig legal, ging wirklich nicht schneller als 45 - gefahren und hab mir die Frage gestellt, ob ich verpflichtet bin, „einfach so“ auf die Rolle zu fahren. Vor allem was passiert, wenn ich es ablehne.
Habe damals mit einigen Leuten aus der Branche (Verkehrsabteilungen zweier Bundeslaender) diskutiert, aber mir konnte bisher niemand eine konkrete Gesetzesstelle angeben.

Im § 58/3 des KFG findet sich die Verpflichtung zur Vorführung (innerhalb von 10 km). Eine Weigerung wäre also eine Verwaltungsübertreteung. Bei einer „fortgesetzten Begehung“ wäre THEORETISCH das volle Programm des Verwaltungsstrafrechtes möglich, also bis Festnahnme und Beschlagnahme (zuzüglich zur Verwaltungsstrafe).
 

 
Die Qual hält sich in Grenzen. Wenn das Moped (so wie hier beschrieben ) offen ist wird es den Prüfstandlauf sicherlich ohne Schäden überstehen. Für das Verwaltungsstrafverfahren ist die technsiche Überprüfung die Grundlage.
 
Betreffend Wechselkennzeichen: Die Abnahme des Kennzeichens ist eine Maßnahme aber nicht die einzige (taxative Aufzählung) um die Weiterverwendung zu verhindern. Es wäre auch zB denkbar die Fahrzeugschlüssel sicherzustellen und das Fahrzeug abzusperren. Einer Verwendung des zweiten Mopeds (welches wahrscheinlich genauso offen ist - oder???) mit der Kz-tafel steht dann nichts im Wege.
 

Wie oben schon gepostet:
 

 
 
Hier kommt bei den frisierten Mopeds der Absatz 3 Punkt 2. zur Anwendung (ist weder meine Auslegung noch Erfindung sondern stützt sich auf Keplinger/Wimmer 2006)

eh kloar, de 70 auf da straße sind dann wohl qual genug…

Hallo!
Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Die zweite Maschine ist komplett original und gedrosselt, genauso wie sie ausgeliefert wurde (und das wird sich auch nicht ändern). Ich fahre selten schneller als 60 km/h, in der Ortschaft 50 laut Tacho (sind in Wirklichkeit 44 km/h) und in der 30-er Zone wirklich Strich 30 km/h und brems auch vor Zebrastreifen ab, wenn jemand über die Straße will. Also alles so wie es sich gehört.

Ich bin nicht wie andere, ich fahr wirklich rücksichtsvoll und schleich auch dahin wenns sein muss. Ich bin nicht auf Geschwindigkeit aus, sondern nur auf Kraft. Meine Rieju RS1 hat inzwischen 35.000 km gelaufen, meine originale RS2 10.000 km. Ich will noch viel höhere Kilometerstände erreichen, deshalb meine Frage nach einer Verweigerung.

Die RS1 ist nicht komplett offen, im Krümmer ist eine Beilagscheibe drinnen, die den Durchmesser von 28mm auf ca. 15-20 mm verringert, wenn nicht noch weniger. Man kann das Fahrzeug nicht vernünftig drosseln, wir haben es versucht. Ein neuer, originaler Auspuff kostet 350 Euro.

Ich fahre die Hütten vorsichtig warm (10 km nicht über 6.000 rpm) und genauso wieder kalt, also ich bin wirklich vorsichtig. Nicht so wie andere, die sich auf den kalten Bock schmeißen und gleich voll aufreissen. Ich dreh auch nicht höher als 8.500 rpm…

Also stellt euch bitte keinen typischen, jugendlichen Mopedfahrer vor, der sich weder um die Maschine noch um seine Mitmenschen scherrt, das bin ich nicht.

Aber zurück zum Thema:

Also mit Verweigern ist da nix, die Walze kann ich also nicht vermeiden? Ich hab mir da Videos angesehen, so gesund klingt das alles nicht. Muss da ein berechtigter Verdacht vorliegen, um mich auf die Walze zu schicken (Geschwindigkeitsübertretung). Sportauspuff hab ich keinen, Zylinder ist auch original…

Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG Peter

es heisst zur Ueberpruefung gemaess Abs.2, aber dort steht nichts von Geschwindigkeit:

(2) Die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich ein Fahrzeug befindet, oder die ihr zur Verfügung stehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können jederzeit an Ort und Stelle prüfen, ob mit dem Fahrzeug mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar ist. …

und bei Abs.3 Zi. 2 steht … beeintraechtigt erscheint …,
d.h. doch , dass ein Grund angegeben werden muss, warum dem so ist.

Weisst du, ob es da UVS oder OGH-Entscheide gibt ? Hab beim Suchen im RIS naemlich nichts Passendes gefunden.
Ist so eine Weigerung (Rollenpreufung mit Moped ohne (!) jeglichen konkreten Hinweis auf Illegalitaet wie z.B. anderer Auspuff, lautes Geraeusch u.dgl.) ueberhaupt schon mal durchjudiziert worden. Wie gesagt, ist eine reine „Klauberei“ aus Interesse, ausgehend von einer Diskussion im Kollegenkreis.

Sorry - bin nur Streifenhörnchen und kein VWGH-Jurist (dann würde ich deutlich mehr Kohle verdienen) und darum kann ich Dir mit oberstgerichtlichen Entscheidungen nicht weiterhelfen. In meinem schlauen Buch  (Kraftfahrgesetz und Führerscheingesetz/Polizeiausgabe. Autoren Keplinger/Winmmer) findet sich eben der Passus das die Vorführung von Mopeds nach diesem Absatz geregelt ist. Da hier eine Verpflichtung des Bürgers normiert ist (haben … vorzuführen) wird logischerweise eine Nichtbefolgung strafbar sein. Bei einer weiteren Nichtbefolgung (sogenanntes Verharren in der strafbaren Handlung) wäre dann natürlich die Ergreifung von Zwangsmaßnahmen notwendig (freiheitsbeschränkende Maßnahmen) …
 
Die Verpflichtung zur Ermöglichung der Überprüfung ist genauso eine Pflicht wie zB die Verpflichtung zur Vornahme eines Alkotests (auch ohne Verdacht auf Alkoholisierung möglich).
 
MEINE Auslegung: Der Passus
 

 
heißt wenn durch Auffrisieren der Verdacht besteht das die restlichen Teile durch die nun erreichbare Geschwindigkeit unterdimensioniert sind (Fahrwerk, Bremsen) ist deren Wirksamkeit beeinträchtigt  da sie nicht für dieses Tempo ausgelegt sind - also Vorführung.
 
Sag mal - was sind das für Diskussionen unter Euch? Habts da keine anderen Themen?

war mal bei einem Seminar, wo Leute von den damals noch verschiedenen „Fraktionen“, „maskiert“ und „nicht maskiert“ zusammengekommen sind (kennst di aus … :wink:). Irgendwie haben wir so verschiedene Situationen durchgespielt, was waere wenn … und eben dabei sind die Spitzfindigkeiten offen geblieben.

aber zurueck zum Thema:
das mit der Verpflichtung ist grundsaetzlich klar ! Provokanter Weise hab ich damals die Meinung vertreten:
Abgas- und Laermmessung ja, Rolle nein, weil ich eben von der Rollenpreufung ohne Verdacht (also nicht wenn das Moped mit 80 geblitzt wurde, einen Racingauspuff drauf hat usw.) nichts gefunden habe.
Vieleicht kannst du mir auch die Frage beantworten, wie bzw wo genau das Rollenpruefgeraet geregelt ist, bis jetzt habe ich immer nur die Antwort erhalten: „da gibt es was“ oder „ist halt so“. (danke uebrigens fuers Suchen)

Was meinst Du mit „geregelt“???
 
Der Rollenprüfstand ist ein Werkzeug wie ein Alkomat, eine Profiltiefenmesslehre oder ein Fotoapparat. Die Anwendung ist in Befehlen des Landespolizeikommandos bzw in Erlässen des BmfI „geregelt“. Weitere Grundlagen (zB ein „Rollenprüfstandgesetz“) gibt es nicht.
 
 
 
 

das meine ich, dass es zwar Anwendungsvorschriften gibt, aber ich habe noch keine Bestimmung gefunden, die mich gesetzlich verpflichtet (wie z.B. beim Alkotest) eine Geschwindigkeitsmessung auf dem Rollenprüfgerät durchzuführen

Die Verpflichtung findet sich eben im KFG. Da ist ja auch nicht die ausdrückliche Anwendung anderer „Werkzeuge“ angeführt. Es steht ja auch in keinem Gesetz das man die Schalldruckmessung durch das Lärmmessgerät oder die Überprüfung der Scheinwerfereinstellung „erdulden“ muß. Trotzdem gehört auch die Anwendung dieser Geräte zum Programm beim Prüfzug. Die Verpflichtung das Fahrzeug zur Überprüfung (an Ort und Stelle dh innerhalb 10 km) vorzuführen schließt eben die Anwendung sämtlicher Werkzeuge mit ein.

 
ein derbi oder rieju schaltmoped ist definitiv für die offene leistung ausgelegt.
 
wird in anderen EU-Ländern auch so ausgeliefert, nur eben ohne 45kmh drosselung.
 

 
ähm, der Rollenprüfstand ist eine Tendenzanzeigegerätschaft.
 
da schaff ich auch mit dem Fahrrad 45kmh

Lies bitte dazu

Probleme Rechtliches: 77km/h taferl weg - forum.1000ps.at
  :grin: :grin:

lg

Pezibär

 
das kenn ich noch …

die ullybär taktik ist hier ohnehin immer dieselbe:

  1. geeicht ist geeicht
  2. andere können nicht recht haben
  3. wenn die rolle geeicht ist, und trotzdem keinen sinn hat: für was ist dann im flugzeug ein höhenmesser verbaut. Ha? Ha? Ha?

Und noch immer kann der Ully net verstehn um was es geht. Und schon garnicht zugeben, dass er blödsinn vertreten, und somit im unrecht sein könnte.

muss i den Ullybaer in Schutz nehmen, Blödsinn ist es nicht, was er schreibt, i versteh schon, was er meint und im Wesentlichen stelle ich das auch nicht in Frage.
Ich will auch nicht den Sinn der Geschwindigkeitsmessung an sich in Frage stellen.
Es geht da um eine reine juristische Spitzfindigkeit, meiner Meinung nach ist das eine Grauzone.
„Normale“ Anhaltung ohne jeglichen Verdacht auf Geschwindigkeitsüberschreitung oder Manipulation am Fahrzeug, wie es mitunter vorkommt: Anhalten und gleich auf die Rolle, einfach so.
Die Kids denken da ja normalerweise auch nicht an Protest, nur so ein alter Querulant wie i halt
Aber eben, nachdem es da offensichtlich keine nachlesbaren Erkenntnisse gibt, müsste man das mal durchjudizieren, aber das ist halt was fuer einen Rechtsanwalt, den das nix kostet.

doch, leider.

das ist aber der fehler. ein Moped das „auf der Eben“ bei windstille 55kmh zusammenbringt schafft auf der Rolle nunmal 70kmh.

das ist mir wiederum egal - wenn nur die Messmethode fair wäre.

UND: Währen der Messung muss das Fahrzeug mit einem Gewicht von 70-75kg belastet werden (das widerum weiß ich nicht eindeutig) - das wird, was man so hört, auch nicht so genau genommen.

Man lese HIER nach:

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/395327/index.do

[i]Überprüfungen wie diese werden in den meisten Bundesländern derzeit jedoch nicht mehr, oder nur noch sehr zurückhaltend durchgeführt. Grund dafür ist, dass die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) mehrerer Länder Strafbescheide wegen angeblich illegal manipulierter Höchstgeschwindigkeit aufgehoben haben.[1]
 
Hintergrund für die aufgehobenen Strafbescheide ist das Prüfverfahren selbst, das bei einigen Typen von Mopeds für Probleme sorgt. Dabei wird auf einer Walze die Geschwindigkeit des Hinterrades gemessen. Völlig legale Mopeds der Marke „Rieju“ hatten dabei jedoch Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 80km/h erreicht. Erklärung: die Drossel des Motors wird über die Geschwindigkeit des Vorderrades gesteuert, das beim Test auf dem Prüfstand jedoch ruht. Während im echten Fahrbetrieb bei 45 km/h Schluss ist, entfaltet der Motor somit am Prüfstand sein ganzes Potenzial. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Problem beim Messverfahren mit einem einzigen Modell gravierende Auswirkungen auf die Arbeit der Behörden hat.
 
„Wir halten uns derzeit zurück, um eine Flut von Berufungen gegen Verwaltungsstrafen vorzubeugen“, sagt Karl Haselböck aus der Abteilung Verkehr im Amt der oberösterreichischen Landesregierung. Er und seine Kollegen aus den Ländern hoffen nun auf das rasche Ergehen eines Erlasses des Verkehrsministers, der Mopeds der Marke Rieju dezidiert von diesem Prüfverfahren ausnimmt. Laut Verkehrsministerium soll es spätestens in zwei Wochen soweit sein.

Zumindest in Kärnten Grund dafür, dass die Behörden auch weiterhin die umstrittenen Prüfstände einsetzen. „Uns ist bewusst, dass wir dadurch die eine oder andere Berufung beim UVS riskieren. Im Sinne der Verkehrssicherheit nehmen wir das aber in Kauf“, so Gerald Höher vom Amt der Landesregierung.


  1. /i ↩︎

Hallo!
Danke für die ausführliche Behandlung meines Threads.
 
Wie ich sehe, ist es ziemlich aussichtslos. Aber: Zieht der Trick mit der Bescheinigung aus der Zeitung noch (eben wegen der „Drosselung“ über das Vorderrad)?
 
Und was ist, wenn innerhalb von 10 KM keine Prüfstelle ist?
 
MfG Peter

wieder was dazugelernt