Walze

 
funktioniert nur wenn du eine rieju hast. :wink:

http://help.orf.at/?story=4489

hätte sich bei diesem „Buam“ niemand aufgeregt - er hätte zahlen müssen. und das ungerechtfertigt.

72 km/h auf der Rolle.

Grund: Die Mopeds werden ja wegen der EU-Homologation (Geräuschmessung und Abgasnormen) immer länger übersetzt. Der 5. und 6. Gang kann bei den meisten Mopeds ohnehin nur mehr bergab eingelegt werden, auf der Ebene derpackt es der originale Motor nicht.

Dafür hat man dann aber auf der ungebremsten Messrolle bei real nie erreichbaren 9.000-10.000 Umdrehungen einen tollen Topspeed für den Beamten, die BH und den Stammtisch.

Das ist die Praxis, für die unser Ullybär so vehement eintritt - und dafür als ehrenwerter Polizeibeamter auch vor persönlichen Beleidigungen gegenüber fachlich kompetenten Usern nicht zurückscheut.

Kurz nochmal ich:
Wie sieht es jetzt bei Wechselkennzeichen aus?

MfG Peter

jetzt würd ich schon sehr gerne wissen, wie du zu diesen tatsachen stehst…

Lieber (beleidigte) fachlich kompetente User!

Vielleicht könntest Du so knieweich sein und unserer verehrten Frau Minister Dein kompetetentes  Fachwissen mitteilen und ihr auch gleich erklären welches Meßgerät nun geeignet ist um solche Übertretungen festzustellen.

Wie alle (auch der unwissende Ully-Bär) wissen, erfreut sich das ungehinderte Auffrisieren von Mopeds weiterhin unbeschränkter  Beliebtheit unter den Jugendlichen. Diese (kaum dem Pflichtschulalter entwachsen) haben von der StVo maximal Grundkenntnisse (Mopedschnellkurs) und von Begriffen wie Fahrtechnik oder Gefahrenlehre keine Ahnung. Dazu kommt noch der jugendliche Leichtsinn, Imponiergehabe vor Freunden (innen) und der jugendliche Glaube an die eigene Unsterblichkeit. Und um dazu zu gehören wird dann (mit Hilfe und zum Gewinn des Handles) auf Teufel komm raus an den Mopeds gebastelt, entdrosselt und manipuliert. Wenige Jahre zuvor haben sie gerade die Erlaubnis zum selbständigen Radfahren auf der Straße erhalten und jetzt  scheint es notwendig mit 70, 80 oder mehr km/h am Straßenverkehr teilnehmen zu müssen. Natürlich (von wegen Coolness) im kurzen Leiberl und mit einem Helm der meist nichteinmal geschlossen ist.

Leider habe ich schon genug Eltern am Grab des tödlich mit dem Moped verunglückten Kindes gesehen und leider habe ich schon sehr viele jugendliche Mopedfahrer „zusammengeklaubt“.

Das sind sicher Punkte die an Dir wahrscheinlich vorbeigehen, aber für mich und andere Leute sind sie nicht ganz unwichtig.

Wenn Du also schon die Weisheit, Kompetenz und Wichtigkeit hast dann setze sie bitte ein und gib uns das notwendige, unbestechliche, zuverlässige und klar zu bedienende Gerät um solche Manipulationen festzustellen.

Bis dahin werden wir mit dem „Scootertester“ weitermachen und sicherlich den einen oder anderen Bastler aus dem Verkehr ziehen. (auch wenn es Dir nicht paßt).

DANKE
Dein
unwissender Ully-Bär

Das hab ich Dir schon in der ersten Antwort erklärt.

Wenn Du daran zweifelst - frag den Haudiwaudi, denn der weiß alles …

was bei dir nervt?
das einer von den Polizisten bist der nur nach dem geht was im STGB steht. :rage:
menschlichkeit kann auch oft nützlich sein…
nur gut das es auch andere Polizisten in diesem forum gibt,die nicht mit dem STGB
unterm Polster schlafen gehen!

Schöne Grüße aus Arschlochwinkel !!!

Ich nehme an Du meinst die StVO, das FSG oder KFG/KDV und nicht das StGB denn beim StGB wirst Du keinen Polizisten findet der dort die Regelungen nach „Menschlichkeit“ auslegt (oder er muß sich einen neuen Beruf suchen), abgesehen davon habe ich da noch nichts mit StGB-Bezug geschrieben

Nun aber zurück zu Deiner Kritik:

Freilich könnte ich unter „Rechtliches“ auch anders antworten. Ich könnte zB hier schreiben er soll sich nichts antun und einfach weiterfahren wenn er angehalten wird. Vielleicht gelingt es ihm ja irgendwo unerkannt abzuhauen. Ich könnte ihm auch raten dem Polizisten „eine Goschn“ anzuhängen, weil das eh lauter Trottel sind, usw usw … Beide Ratschläge wären wahrscheinlich mit viel Spaß und Lachen aufgenommen worden. Aber bringts ihm was?

Meine Meinung - mit der ich vielleicht falsch liege - ist das hier doch realtiv fundierte Auskünfte gefragt sind und leider ist es eben so das Gesetzestexte trocken und klar sind und keine „menschliche Zwischentöne“ aufweisen.
Wir können gerne über andere Themen einen Schmäh machen und wer mich persönlich kennt weiß das ich da viel dafür über habe, aber bei rechtlichen (und auch technischen) Dingen geht es eben meiner Meinung nach ernster zu. Aus einigen E-Mails (ua auch vom Seitenbetreiber) wurde ich in dieser Meinung bestärkt.

Du kannst aber gerne in Zukunft einfach meine Beiträge „überlesen“ …

Liebster Ully!

Also eins gleich vornweg:
Ich hab dich als in deinem Beruf kompetenten, mit den Gesetzen die dich
und deinen Aufgabenbereich betreffen vertrauten Kiberer eingeschätzt,
der versucht, sich in diesem Forum als auskunftsbereiter Kumpel
aufzutreten.

Daher werde auch ich versuchen, dir mit sowenig Polemik als möglich
Antwort zu geben, beleidigt bin ich natürlich nicht.
Wenn du mit der K.u.k. Zeit vertraut bist, wirst du wissen, dass ein Bürger
einen Adeligen gar nicht beleidigen konnte, weil der bürgerliche nicht satisfaktionsfähig war.

Ad 1
Die Frau Minister ist eine Politikerin, die etwas nachplappert, was ihr Sektionschefs und
sonstige Entscheidungsträger vorsagen.

Ad 2
Wenn du das mein Posting von damals liest, wirst du feststellen, dass mein Eingangssatz folgender war:

„Versteh mich bitte richtig, ned dass ich die Deppereien die die Buben da mit ihren Mopeds aufführen gutheißen will.“

Ich hab auch einige Jahre bei der Humpa Dumpa Blasmusik gespielt und war daher öfters als mir lieb war mit dabei bei solchen Anlässen.

Ad 3
Dass das Meßverfahren gesetzeskonform ist wird sicher sein, dann ist aber das Gesetz ein Schwachsinn, denn auch wenn du ein Fahrrad auf euere Walze stellst, erreiche ich damit Geschwindigkeiten, die eine Taferlabnahme sofort rechtfertigen.

Auch wenn es manche Leute nicht einsehen wollen, weil sie in der Schule irgendwo gescheitert sind,aber …alles Leben ist Physik und in jeder Lebenssituation (auch beim Onanieren) kommen physikalische Gesetze
zum Tragen ob wir wollen oder nicht.
Das man euch ein Meßgerät aufs Auge gedrückt hat, mit dem man eine Übersetzungsbedingte Geschwindigkeit messen kann, aber niemals eine reale unter den natürlich auftretenenden Widerständen spricht für die sogenannten Sachverständigen aus dem BMI, die diesen Unfug abgesegnet haben.
Meinen Schülern versuche ich immer die Tatsache zu vermitteln, dass jedes Meßgerät nur so gut ist, wie der, der es bedient.
Jemand, der nicht weiß, wie das Meßgerät dass er gerade bedient seine Meßwerte produziert, hat schon zu 50 % Meßfehler erzeugt.
Es spricht natürlich für deine Loyalität, solche Dinge, die euch von oben aufs Auge gedrückt werden mit Nibelungentreue zu verteidigen…
Aber…
In weiterer Folge kommen dann solche Dinge zustande, wie eine Anzeige die ich am Samstag zu Gesicht bekommen habe.
Eine (nur mehr lesende) 1000PS Dame wurde letztes Jahr in der Gegend Mariazell angehalten, weil sie angeblich zu schnell gefahren war. Auf die Frage, wie denn dann da festgestellt worden sei, erhielt sie als Antwort, er (der Beamte) hätte das am Geräusch festgestellt. Nun weiiß ich schon, lieber Ully, du bist dafür nicht verantwortlich, aber aus dem gravierenden Unwissen heraus kommen solche Dinge zustande. Man entblödete sich nicht, dass auch noch in die Anzeige hineinzuschreiben.
Mein ehemaliger Chef war (und ist) gerichtlich beeideter Sachverständiger, von daher weiß ich, dass es zig
Gutachten gibt, die eindeutig beweisen, dass das Meßgerät Auge und Ohr leider fian Oasch san.

Das einzige, wozu eure Walze taugen würde, wäre der Beweis, dass der Motor bei 45 km/h abregelt.
Das ist aber meines Wissen nach gesetzlich nicht verordnet.
Ein wirklicher, technisch haltbarer Beweis wäre ein Fahrversuch mit einem Peiseler Rad oder einer Lichtschranke.

Trost und Rat durch Dr. Pezi Nordbahn auf 1000PS

Find ich irgendwie toll. Diese Diskussion gabs schon zu meinen 50erl Zeiten. Da hat sich also in den letzten 30 Jahren nichts verändert. Das haben wir als depppade Buam schon gewußt das die Walze für AuF ist. Manche lernen eben nie was dazu.

Liebster Pezi!

Wenn ich Deinen Ausführungen folge und auch Glauben schenke dann kommt dabei raus das ich beim nächsten Moperlfahrer der zB mit 70 km/h vor unserem Dienstwagen fährt (Du weißt ja „Tachoabweichung“) am Besten gar nichts mache sondern einfach denke der Pezi hat gesagt unser Prüfstand ist für Arsch und deshalb nehmen wir den nicht, also lass ma den Burschen einfach fahren … Da bin ich ja richtig froh das ich (im Normalfall) mit Mopedkontrollaktionen nichts zu tun habe.

Was mach ich aber jetzt wenn mein Kollege von der Bezirksverkehrsgruppe eine Anzeige vorlegt (die ich genehmigen muß) die unter „Beweismittel“ das Ergebnis des Rolltesters enthält? Wegwerfen mit Hinweis auf das Gutachten des Pezibär??? Den Kollegen anweisen in Zukunft keine Tests mehr durchzuführen? Vielleicht sind auch unsere Alkomaten, Lasermessgeräte, Achslastwaagen, Rollmaßbänder, etc alle falsch und wir wollen nur abzocken? Vielleicht sollten wir dann gar keine Anzeigen mehr machen? Nur mehr bei Kurzparkzonen? Fragen über Fragen.

Ich hab mir vorgenommen, sobald es das Wetter zuläßt, einen Test zumachen. Moped und dann Messung am Prüfstand, mit Lasermessgerät, Lichtschranke, und GPS und dann bin ich auf die Ergebnisse neugierig.

Soweit wiedermal mein Beitrag zu einem der Lieblingsthemen der Forumsgemeinde …

melde mich freiwillig als versuchskanninchen, schlage da aber als ort aspern bei den wiener kollegen vor, weil ein bissl platz brauch ich schon zum schwung nehmen  (gibts da noch die piste im ganzen?) und in freier natur kommt vielleicht noch wer auf die idee amtszuhandln :eyes:

ursächliche beweggründe:

  1. wegen tachonehmung am ritzel ist die angezeigte geschw. wegen schlupf zu groß
  2. ich kann mein  GPS bei top speed beim besten willen nicht mehr ablesen

LG
NG

PS: bauts die walzen zum leistungsprüfstand um, und nehmts bauartcharakteristische CW werte, und die sache ist (halbwegs) geritzt …

Ully,…

wenn du hinter ihm her fährst hast du ja seine
TATSÄCHLICHE Geschwindigkeit gemessen,…
sag amal,… was hast den du für a Füsiknotn
ghabt, ha?

Und dass eure Rollmaßbänder richtig anzeigen,
dass will ich doch hoffen.
Zur Funktion der Alkomaten würd ich mir niemals
eine Aussage getrauen, weil ich von deren Funktionsweise
keine Ahnung habe.

Was ich aber sehr lustig finde (und auch einmal mit zwei Kollegen
von dir durchexerziert habe) ist die Wuchtel, die sie euch reindrucken
mit euren geeichten Tachos.
Die sind nicht mehr und nicht weniger geeicht wie in allen anderen Autos
auch (wenn man weiß und versteht wie sowas funzt :grin:)
Aber auf unserem (geeichten) Rollenprüfstand in der LBS EGgenburg
lassen sich solche DInge ganz einfach nachvollziehen. (Hat aber wieder
üüüüberhautp nix damit zu tun, welche Höchstgeschwindigkeit das
Fahrzeug erreichen kann)

Was du unterschreibst liebster Ully, ist deine Sache,
Und wenn dir das Meßgerät vorgeschrieben wird, kannst
dich logischerweise ned anders verhalten.
Was aber nicht heißt, dass das göttliches Gesetz ist
und alles stimmt und richtig ist

Trost und Rat durch Dr. Pezi Nordbahn auf 1000PS

Liebster Pezi!
 
Nachdem Du ja alles weißt und alles kannst (Lehrereigenschaft) brauch ich Dich wohl nicht darauf hinweisen das die angezeigte Geschwindigkeit am Tacho keinesfalls die tatsächliche Geschwindigkeit ist, sondern eben nur die „angezeigte“. Selbstverständlich bist Du auch über die diesbezüglichen Erlässe betreffend Anzeigeerstattung/Toleranzen informiert. Also kannst Du Dir solche Behauptungen sparen:
 

 
Meine Noten waren, nebenbei bemerkt, gar nicht sooo schlecht.
 

 
Wurde der vom selben Eichamt geprüft wie unser Rollentester??? Dann müssen dort aber zweierlei Techniker sitzen. Die Schlauen die Euren Prüfstand eichen und die Blöden die unseren Tester eichen und für OK befinden.
 
Egal - wie auch immer: Die Polizei wird weiterhin den Rollenprüfstand einsetzen bis anderes (beseres?) zur Verfügung steht. Ob das jetzt Dir, mir oder sonst wem paßt wird nichts daran ändern. So schauts aus.
 
 

Ully,…auch Geduld ist eine Lehrereigenschaft  :grin:

Wenn du hinter einem Fahrzeug herfährst, so ist es
TATSÄCHLICH unterwegs, stemmt sich also
REAL gegen Luft-, und Rollwiderstand.
Dass der Tacho eine Mißweisung hat, weiß ich
mit Verlaub, das bringt mein Beruf mit sich, solches
zu wissen :sunglasses:

Zum zweiten:

Das sind zwei verschiedene Paar SChuhe.
Bei dem vonmir angesprochenen Meßverfahren handelt
es sich um eine Überprüfung der Tachoanzeige.
Da der DUrchmesser der Walzen konstant bleibt zum
Unterschied dem der Reifen, ist das technisch gesehen eine
einfache Übung. (Gemessen wird die Walzendrehzahl, daraus gemäß der Formel
Vu=dpin/60 die Umfangsgeschwindigkeit ermittel, auf Grund der Drehzahl der zweiten Walze
der SChlupf ermittelt und dann mit der Tachoanzeige des Fahrzeuges verglichen. Diese
Messungen sind allerdings etwas für einen Fachmann :grin:)
Was IHR behauptet ist, mit eurem Prüfstand die Höchstgeschwindigkeit
eines Fahrzeuges bestimmen zu können, ohne auch nur einen der WIderstandsfaktoren
zu kennen.
Das können auch wir mit unserem 150.000 Euro PRüfstand leider nicht, weil
technisch unmöglich.
Ich wär dir aber dankbar, wenn einmal eure SPezialisten ( :grin: :grin:) uns Sumsenplederern
zeigen täten wies geht :sunglasses: :sunglasses:

Achja, auf dieser Seite kannst du dir Informationen über professionelle
Prüfstände einholen http://www.maha.de/.
Natürlich nicht die einzige Firma, die sowas anbietet. Cartec, Bosch, Dynojet
um nur einige zu nennen.
Was die aber alle miteinander nicht können, ist, die mögliche Höchstgeschwindigkeit
zu ermitteln.
Wenn du dir die Postings, die ich dir vor zwei Jahren geschrieben hab, aufmerksam
durchgelesen hättest, müßte dir noch bekannt sein, dass die Firma Sun  (auch so
unwissende Nasenbohrer) ein Näherungsverfahren eintwickelt haben , welches ich
da auch detailliert beschrieben hab.

Trost und Rat durch Dr. Pezi Nordbahn auf 1000 PS

Liebster geduldiger Pezi!
 
Wie bereits oben gesagt:
 
Wir beide haben da keinen Einfluss. Die Rollentester werden wohl weiter als einziges (für diesen Zweck) zur Verfügung stehendes Meßgerät eingesetzt werden. Wir beide haben sie nicht aufgebracht und wir werden sie auch nicht abschaffen können … 

Na siechst  :grin:

mit viel Geduld und leichten Schlägen auf den
Hinterkopf stellt sich doch ein Lernerfolg ein :sunglasses: :sunglasses:

Trost und Rat durch Dr. Pezi Nordbahn auf 1000PS

stelle ich jetzt auch mit Freuden fest, in diesem Forum, daß es durchaus gelingt durch
Sachkompetenz und Witz Die eine oder andere ungereimte Meinungsverschiedenheit
aufzuklären,Wie Ihr Zwa :grin:,Danke für den Lernprozess der mir zuteil wurde,und weil i koan Plan hob über sowas wie Rollen usw, bleib i Lieba bei meine Stoana :grin: :grin: :grin:

 Lg Erstauntgram :eyes:

:sob:

Eh wurscht - aber vielleicht interessiert es jemanden.
 
Die Anzeigen bei denen der Lenker nicht angehalten werden kann entstehen dadurch das bei Lasermessungen nur der herannahende Lenker angehalten werden kann, aber das Gerät natürlich auch zum „nachmessen“ funktioniert und es ist echt erstaunlich wieviele Leute bei den Polizisten vorbeifahren und dann, trotz zB Ortsgebiet, Gas geben. Offenbar in der Meinung: wenn ich vorbei bin ist „die Gefahr vorüber“. Darum merken wir uns die Kennzeichen und dann ist es einfach mit dem Lasermessgerät die Übertretung festzustellen. Eine Verfolgung (nach Abschließen und Verstauen des Lasermessgerätes, Einsteigen) wäre im Verhältnis zur geringfügigen Verwaltungsübertretung wenig verhältnismäßig . So entstehen diese Anzeigen, wobei es natürlich so ist das eine sofortige Anhaltung und Bestrafung bzw Aufnahme der Daten für die Anzeige eine wesentlich höhere „Einzelwirkung“ hat, als wenn nach Wochen die Kennzeichen-Anzeige ins Haus kommt.