Wer Unterschreibt?

Guten Morgen.
Wenn sich jemand ein Motorrad kauft und im Kaufvertrag unterschreibt, muss dann auch das Bike auf die selbe Person angemldet werden.
Läuft dann die Versicherung über diese Person.

Es geht nur darum: Wenn das Motorrad auf eine junge Person angemeldet wird sind natürlich die Versicherungsprämien (Klassen) höher als die bei älteren erfahrenen Personen.

Kann sich die junge Person im Kaufvertrag eintragen jedoch das Motorrad auf eine andere Person angemeldet werden. Der Anmelder währe ja dann nicht der Besitzer???

Bitte dringend um Antwort.

Mfg Markus

Kann nur sagen das ich das so gemacht habe. Hab mein erstes Bike auf meinen Vater angemeldet.

Allerdings ist das schon fast 10 Jahre her, keine Ahnung ob sich inzwischen was geändert hat!

chris

Ja das geht natürlich, du kannst es kaufen und wenn du jemanden findest der Sie auf Sich anmeldet hat er im falle eines Unfalles die a…karte
gezogen. Aber prinzipiel geht es. Lg Joker

wieso hat der dann die arschkarte gezogen???
versteh ich nicht ganz.
lg
alex

der Fahrzeughalter besondere Pflichten hat.

Sind z.B. die Reifen abgefahren und man wird von der Rennleitung angehalten, dann peckt der Fahrer UND der Fahrzeughalter.


z.b. darf sich Papa ein Fahrzeug kaufen auf sich anmelden und der Sohn damit fahren.

Nur - es gibt Versicherungsverträge die in den Geschäftsbedingungen stehen haben wie -
Versicherung nicht haftend für Benutzer unter 23 oder so ähnlich.

Das ist dann der Haken.

Nur ich als Vater würde das ohnedies nicht machen. Denn wer ein Bike hat soll auch selbst Verantwortung tragen und sehen was eine Versicherung ohne „Hintertürl“ kostet.

Und wennst ein gebrauchtes Bikes (privat)kaufst, dann machst eben vorerst 2 Kaufverträge. Dann kannst noch nachdenken. Einen für die finanzielle Abwicklung und beim 2.Vertrag laßt eben den Käufer noch frei. Den kannst dann ja noch einsetzen vor der Anmeldung.

ok…aber was hat das mit einem unfall zu tun.
abgesehen davon gehe ich davon aus das er das moped ja nicht auf irgendwen anmeldet sondern wahrscheinlich, vater oder bruder…
sehe da also ned wirklich ein problem
lg
alex

Gute Idee, ich denke nur es ist ein Problem jemanden zu finden der als Verkäufer zwei Kaufverträge (einen nochdazu mit Blanokkäufer) unterschreibt. Das wäre ja die Sache damit könnte man wunderbar so manchen Diebstahl als Kauf tarnen …

Servus
Ully-Bär

Es geht nicht nur um Verwaltungsstrafen (sind eher „pinuts“), sondern noch viel mehr um Regressforderungen im Falle eines Unfalles. Dabei gehts dann schon um bis zu 20000 Euro. Und das ist schließlich keine Kleinigkeit.

Habe die Ehre

Ully-Bär

einen kaufvertrag von ihm an seinen vater! pro forma halt, dass alles am papier stimmt oder so!
wobei…dann isses eh wuascht! dann kann der vater auch gleich draufstehen…komische frage irgendwie! ;-))))

mfgmax

ja aber warum wird da der fahrzeughalter zur verantwortung gezogen???
doch eher der der fährt oder???
warum gibts denn lenkererhebungen??
das gleiche problem müsst man dann ja mit jedem leihfahrzeug haben…und wenn das zu massiven problemen kommen könnte dann würd doch niemand mehr ein fahrzeug verleihen.
lg
alex

abgefahrenen Reifen hat, dann wird es „lustig“, wenn die Versicherung die abgefahrenen Reifen in Zusammenhang mit dem Unfall bringt und die Zahlung an den Unfallgegner im Regress einfordert.

Warum ist das so?

Einerseits darf ich kein Fahrzeug herborgen, wenn es nicht der STVO entspricht. Auf der anderen Seite darf ich kein Fahrzeug in Betrieb nehmen, wenn es nicht der STVO entspricht.

Die Versicherung hat somit zwei potentielle Übeltäter (Fahrer und Fahrzeughalter). Wenn der Fahrer keine Kohle hat, dann wird sofort der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten.

So einfach ist das :slight_smile:


wer den kaufvertrag unterschreibt. ein kfz anmelden kann nur diese person, welche im kaufvertrag als besitzer aufscheint. es können auch 2 personen im kaufvertrag eingetragen werden. dann scheinen in der zulassung jedoch auch diese 2 personen auf. ansonsten must du proforma einen 2ten kaufvertrag ausstellen. zb du bist besitzer und verkaufst das kfz proforma an deine mutter. schreibst eine normale kaufvereinbarung oder vertrag und schreibst hinein: das kfz wurde von dir jedoch nicht zum verkehr zugelassen. kapito? gruss aus tirol

weil um ein Fahrzeug anzumelden, brauchst du ja auch immer den Kaufvertrag.

Für die Versicherung ist der Zulassungsbesitzer (Versicherungsnehmer) der Vertragspartner und an den halten sie sich. Der kann dann natürlich beim Fahrer die Regressforderung seinerseits einklagen (privatrechtliche Schadenersatzklage) …

Bei Übertretungen des KFG (zB Profiltiefe, abegeaufene oder ungültige Begutachtungsplakette uä, nicht genehmigte An- oder Umbauteile) wird sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer bestraft, ebenso bei Überlassung an eine Person die nicht zum Lenken berechtigt ist (weil kein gültiger oder passender Führerschein) oder die nicht verkehrstauglich ist (Alkohol, Suchtgift, Medikamente usw …)

Da kommt ganz schön was zusammen …

Servus
Ully-Bär

ich hab das so gemacht:

wie ich mein baby gekauft hab stand ich auch als käufer am kaufvertrag.
dann kam jedoch das mitn anmelden. bin x versicherungen durchgegangen, natürlich wollt ich dass sie auf meinen namen angemeldet wird. es gibt versicherungen die dich unter 25 jahren nehmen. nur sind die meistens schweine teuer.
die billigste vers. ist meines wissens die HDI. die nehmen dich eben erst ab 25 jahren.
somit hab ich mein bike meinen dad um 1€ verkauft (grad mal dass ein betrag am KV stand) und auf ihn angemeldet.

aber so wie du das willst kann ich mir nicht vorstellen dass das geht, denn sonst hätte mein versicherungsfuzi mir das angebot gemacht trotzdem meinen namen im t-schein aufscheinen zu lassen. wenn dus so machst wie ich zb brauchst dir keine sorgen machen dass es dann probleme gibt wenn du zb einen unfall hast. das is halt bei motorrad so… ganz genau kenn ich mich dann auch nciht mehr aus. mir wurde es so erklärt!!

hoff ich konnte dir ein bissi helfen!

alles gute!!
lg

aber es ist doch so - wenn ich privat z.b.ein günstiges Bike selber kaufen und weiter verkaufen will, dann nehm ich einen Kaufvertrag auf dem der Verkäufer steht und den Typenschein. Und diese beiden Sachen kann ich dann dem Käufer geben.
Der Käufer setzt dann seinen Namen ein.

Somit scheint am Kaufvertrag nur der alte und neue Besitzer wie im Typenschein auf !

Und der Verkäufer bekommt von mir die Übernahme vom Bike und Papieren bestätigt falls er mal später gefragt wird an wem der das Fahrzeug verkauft hat.

Kein Verkäufer wird sich dagegen wehren - hab ich bis jetzt noch nie erlebt.

Mir sind schon deine (berufsbedingten)Bedenken klar, aber wo wäre hier ein Diebstahlverdacht wenn der Typenschein mit dem Kaufvertrag übereinstimmt?

Nun - wenn es so wie von Dir beschrieben, nur einen Kaufvertrag gibt dann ist es unbedenklich. Wenn es aber 2 Kaufverträge gibt, einen ausgefülten und einen mit blanko Käufer, dann ist es kein Problem damit die „anscheinende“ (und in Wahrheit nicht besetehende) Rechtmäßigkeit eines Fahrzeugbesitzes nachzuweisen.

Ich denke Du bist da eher blauäugig. Aber glaub es mir, die Leute sind schlimmer als man glauben sollte und wenn es um persönlichen Vorteil geht sind viele sehr erfindungsreich.

Bei der von Dir geschilderten „Weiterverkaufsabsicht“ ist es ja kein Problem einen „normal vollständigen“ Kaufvertrag auszufüllen und dann beim Weiterverkauf wieder einen „normalen Kaufvertrag“. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Besitzverhältnisse lückenlos dokumentiert. Es braucht ja schließlich nicht jeder Verkauf in den Typenschein eingetragen werden, sondern nur dann wenn das Fahrzeug vom neuen Besitzer auch angemeldet wird. Das Gleich passiert bei einem Ankauf eines Kfz durch einen Händler, da schließt er mit dem Vorbesitzer einen Kaufvertrag ab und mit dem neuen Besitzer wieder und der Händler selbst scheint im Typenschein nicht auf …

Wie gesagt: Ich würde niemals einen Vertrag unterschreiben, bei dem irgendein Feld blanko ist.

Servus
Ully-Bär

es muss immer alles rechtens bleiben in unserem rechtsstaat :-))))))))))

ich sein.
Denn Verkäufer gibt mir blanko - ich setze beim Weiterverkauf den Käufer ein und gebe Kopie an Verkäufer.
So ist der Ablauf gewesen.

Das war reine Vermittlungsgeschäfte. Auch Händler die Kommisionsware (Bikes)verkaufen bevorzugen diese Variante. Weil ja eventuell der Verkäufer nicht immer zur Hand ist.

Was ich einsehe - ist als Verkäufer nur einen Vertrag zu erhalten wo überhaupt kein Käufer ersichtlich ist. Denn da gab es doch (und gibt)es ja die Probleme von herrenlosen Wracks zur Entsorgung usw. Blieb dann immer am Verkäufer hängen wenn er den Verkauf nicht nachweisen konnte.