Wie Reifen- oder Herstellerbindung austrgen lassen?

Die Reifenbindung wurde ja als Konsumentenfeindlich abgeschafft.
Eigentlich müsste sich das ja auch auf die Fahrzeuge auswirken die sowas noch drinnen haben im Typenschein.
Aber wie bekommt man das endgültig raus aus dem Papieren auch wenn der Fahrzeughersteller nicht extrem kooperativ ist?

noch stellen diskutieren, führ die freigabebescheinigung mit und gut ist es, austragen geht nicht .

Und wenn es nur wenige Freigaben gibt?
Ziel ist es dass man alle Reifen mit der Dimension XY verwenden darf wie auf Fahrzeugen ab 2007.

nicht erreichen sondern höchsten den unmut der community erregen weil du dauernd das selbe postest obwohl du schon weißt dass es nicht geht.
stell einen antrag bei der bundesregierung

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers oder Reifenherstellers
(Freigabe des Reifenherstellers reicht aus!)

Ruf beim Öamtc an oder erkundige dich bei:
[url=http://www.noe.gv.at/Verkehr-Technik/Kraftfahrzeugueberpruefung-Genehmigung/Pruefstellenverzeichnis.wai.html]Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung - Land Niederösterreich

z.B.
http://www.reifen-freigaben.de/freigaben_swf/freigaben.htm

Ich habe eine 1997er Transalp.
Also eine PD10.

Nachtrag: Seit wann gelten für uns deutsche Freigaben?

uns den Schlamassel eingebrockt haben!
in keinem Land außer Deutschland brauchst du Reifen Freigaben

Kann das sein dass gerade die PD10 keine Freigaben hat, aber alle Modelle davor und danach?

EG-Typgenehmigung …
Die Typgenehmigung für Fahrzeuge und Komponenten nach der Rahmenrichtlinie
70/156/EWG ermöglicht es Herstellern von Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten,
ihre Produkte in allen Mitgliedsstaaten der EU in Verkehr zu bringen.

EUR-Lex - n26100 - EN - EUR-Lex

Transalp XL600V(97-01) PD 10    
Anakee 2     90/90 - 21     2     7,        
Anakee #     130/80 R 17     2,3    
Transalp XL600V(97-01) PD 10    
Anakee #     90/90 - 21     2     7,        
Anakee 2     120/90 - 17     2,3    

7 Unbedenklichkeitsbescheinigung von Michelin vorhanden (Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung genügt, kein Eintrag in die Kfz-Papiere erforderlich)

z.B.
http://www.michelin.de/motorradreifen/michelin-anakee-2
oder pirelli Scorpion Trail
http://www.pirelli.com/tyre/de/de/motorcycle/genericContent/fitment

Es wurde der Link zu einer Conti Datenbank gepostet und dort waren alle Typen drinnen nur nicht genau der Typ den ich fahre.
Also spar dir deine Trollerei.
Also welche Conti Reifen darf ich auf einer PD10 montieren?

Conti:
Home | Continental - Continental AG

Reifenbindung bzw. austragen - hast dort schon angerufen???
[url=http://www.noe.gv.at/Verkehr-Technik/Kraftfahrzeugueberpruefung-Genehmigung/Pruefstellenverzeichnis.wai.html]Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung - Land Niederösterreich

http://www.honda.at/pdf/HONDA_Zweirad_Reifenfreigaben_2011.pdf

Ich hab in einem Transalp Forum innerhalb von 2 Minuten folgende Freigaben gefunden!!!
http://www.transalp.de/technik/reifen/freigaben/

der erste Link landet wieder auf reifen-freigabe.de, genau dort waren genau mein Fahrzeug bei den Transen ausgespart.

,geh Schutti :grin:,sonst stellst Dich ja a Ned so an :eyes:,gehst auf Heidenau Reifen und Klatscht da den K60 auffi und Guat ists,Glaubs einfach oda lass es. :wink:
Beste Grüsse Pg

Zitat: … glücklich sind die, die eine Transalp bis einschließlich Baujahr 1995 haben:
dort sind nur die die Dimensionen eingetragen und man hat noch eine reichliche Auswahl an Möglichkeiten.
Die Alper, die eine Transalp des Bj. 1996 haben, sind schon etwas gekniffen,
weil diese Modelle nämlich eine Markenbindung haben, obwohl sie auch eine PD06 ist.

http://alt.transalp.de/technik/reifen/pd-eintragungen.php

Nachdem du ja zu faul oder deppat bist selber zu recherchieren:

Antwort und z.B. Freigabe von Conti:
http://alt.transalp.de/technik/reifen/download/pd10-wdk-continental-tkc80-130.pdf
http://alt.transalp.de/technik/reifen/download/pd10-wdk-continental-tkc80-cc160.pdf

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß die sogenannte Herstellerbindung, also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA (Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten."

Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt. Keine Markenbindung, aber die Reifendimension, der Load- und Speedindex müssen passen. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!)

Wie verträgt sich das mit „Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.“ ?
Wenn sie abgeschafft wurden dann gibts kein Eintragen mehr logischerweise.
Das Gequotete widerspricht sich genau genommen.
Einerseits wird was von Freigaben durch den Fahrzeughersteller gefaselt, andererseits muss nur dimensio und so weiter passen.
also was jetzt?
Wenn erst der Fahrzeughersteller seinen Saktus dazu geben muss ist das eine aktive Reifenbindung denn der kann bei der Freigabe ja auch Firmenpolitische Interessen verfolgen.

@ yesman
Ich habe den Satz immer nur auf deutschen Seiten gelesen, wo steht der genau amtlich?

Motorradrecht.at stellt nur die in Österreich geltende Rechtslage dar.

Trotzdem war der Teil widersprüchlich.
Wieso wird von Dimensionen/load/Speed gesprochen wenn dann doch wieder für jeden Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gebraucht wird.
Das ist sicher keine Aufhebung der Reifenbindung.
Ausserdem, der Begriff „alternativbereifung“ sollte bei keine Reifenbindung nicht mehr existieren da jeder Reifen der die richtige Dimnesion hat und bei dem Load Index und Speed Index passt OK sein.

Alternativbereifung = wäre eine andere Dimension
(z.B. hab ich auf meiner R1 hinten an 190/50/17 und darf keinen 190/55/17 montieren,
außer ich hätte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller)

Du kannst jeden Reifen mit „deiner“ freigegebenen Dimension verwenden wo
auch Speedindex und Loadindex passt!!!
d.h. jede Marke mit 90/90 - 21 54S und 120/90 - 17 64S und mit diversen
Unbedecklichkeitsbescheinigungen 90/90 - 21 und 130/80 R 17.

Aufhebung der Marken-Reifenbindung ist EU-Recht!!!
Direktive 97/24/EU

Ok, so gehts natürlich dann. :smiling_face:

Wenn das EU REcht ist, wie können die deutschen Behörden dann dort auf Freigaben pochen?