Zivilstreife - Lenkererhebung

hätt ich auch so empfundn… notext

anmerkung: des dass keina raunzt mein i!! -notext-

gesagt worden, aber fackt ist, dass die rennleitung auch darauf geschult ist, geschwindigkeitsübertretungen schätzen zu können.

einem kumpel ist es passiert, dass er ebenfalls was blaues bekam, weil er im OG auf der 2ten zu schnell war…
er wollte auch beweise sehen. die antwort: Das Exekutivorgan ist sehr wohl in der Lage, Geschwindigkeiten schätzen zu können, und diese auch zur Stafeinleitung zu bringen.
Angeblich muss aber das KFZ über eine gewisse Strecke beobachtet werden, und daraus wird die durchfahrtzeit ermittelt. Jedoch ist dabei eine große Toleranz anzurechnen…

Und da es sich nicht um ein exaktes Messergebnis handelt, sondern um eine deutliche Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, könnte es leider auch für Dich eng werden - sowie bei meinem Kumpel :frowning:

chris

aber ich gebe Dir Recht!!! Klar Gesetz ist Gesetz und die Kiwara sind das exekutierende Organ der Gewaltentrennung, das heisst eigentlich, dass sie nicht fürs selber denken bezahlt werden, was leider auch einige ernst nehmen! (Entschuldige mich gleich bei allen, die mitdenken und nur in schwerwiegenden Fällen ne Anzeige schreiben und es sonst kulanterweise bei nem Organstrafmandat oder sogar nur einer Abmahnung belassen DANKE!!) Gleiches beispiel 19. Bez. Schemmerlbrücke 30er Begrenzung, am Wochenende durchwegs OK, weil viele Radfahrer und Skater am Weg zu/von d. Donauinsel, aber 10 Uhr vormittags unter der Woche, stellen die dort an Blitzer hin!!! LANGE GERADE, GUTE SICHTVERHÄLTNIESSE, KEINE FUSSGÄNGER, KEINE KREUZUNG, RECHTS UND LINKS A ZAUN (kann auch keiner plötzlich auf die Strasse rennen) ich in Eile, wie immer, Schranken geht zu also Gas und voll rein in die Radarfalle. Was allerdings OK war, war das Strafmass, Anonymverfügung und i glaub es waren 49 EURO für 62 statt 30. Aber das war a reine Abzockerfalle, das hat mit Unfallprävention genau nix zu tun, weil am Wochenende hab ich sie dort genau 1 mal gesehen… und da besteht aus oben genannten Gründen eh ka Gefahr für mich erwischt zu werden! LG

vom rechtlichen Standpunkt hast Recht und weil Deine Kollegen einen Eid abgelegt haben zählt Ihre Aussage eben mehr, als die unsereins. Selber Schas ist die umgekehrte Beweislast bei Privatanzeigen, weil da nicht geschulte Koffer irgendeinen Schas behaupten können und Du dann Deine Unschuld beweisen musst! Wie will a 50 PS Polofahrer beurteilen ob mein Überholmanöver mit nem 80PS Motorrad oder nem 180PS oder 200PS oder 300PS Auto oder, oder, oder, riskant ist?? Klar mit nem 50 PS Polo würde ich an vielen Stellen auch nicht überholen, mit nem stärkeren Fahrzeug geht das aber zum Teil locker ohne runterschalten zu müssen (und glaub ma ich häng am Leben!!).
Was mich aber interessiert ist, seit wann Zivilstreifen keine Anhaltung meht durchführen!!! Ist ja ur mühsam!!! Kürzlich hatte ich wieder eine hinter mir auf der A2, a grüner Passat V6 mit Grazer Kennzeichen, hab ihn sofort entlarvt und a bissi geärgert. Er hat sich aber glaub ich auch geärgert, dass ich Ihn entdeckt habe, weil er mir dann wirklich knapp aufgefahren ist, was mich wieder echt geärgert hat, mich dann überholt, grantig geschaut hat und ist bei der Raststation abgefahren ist. Wenn der jetzt an schlechten Tag mit seinem Partner hat behauptet er einfach, dass ich 160 gefahren bin, ok, war vorher sogar noch a bissi schneller, aber wie gesagt, hab ihn schon verdächtig gefunden als er auf die Autobahn aufgefahren ist! Bis jetzt ist zwar nix passiert, aber wer weiss! Kann ich Ihn eigentlich anzeigen, weil er mir zu knapp aufgefahren ist?? Hab ne Zeugin uns sein Kennzeichen weiss ich auch noch?? Weil eigentlich ist das a Sauerei, weil wenn mir einer knapp auffährt geb ich, wenn ich nicht nach rechts wechseln kann meistens Gas um entweder nach rechts zu wechseln sobalds geht oder, je nach Laune um die Warze los zu werden! I mag das nämlich net, wenn irgendein Koffer mit am schlechteren Reaktionsvermögen und sehr wahrscheinlich schlechteren Bremsen 5m hinter mit pickt! In diesem Sinne, wirk a bissi positiv auf Deine Kollegen ein, die so sind wie oben beschrieben! LG

dass die BH erst feststellen will, wer denn da mit Deinem Motorrad gefahren ist.
Es könnte ja sein das Du es verliehen hast, z.B. an den da

[url=http://www.fsb.ru/search/criminal/dekushev.html]http://www.fsb.ru/search/criminal/dekushev.html[/url]

Und dann werden wir erleben, wie ein weißer Skoda mit Blaulicht durch Tschetschenien kurvt, drinnen 2 Beamte mit feuchtem Hoserl, und versuchen, den Bescheid zuzustellen…LOL

DIE HABEN ALLE RECHTE, MIR IST GENAU SO ERGANGEN,DA KANNST NOCH DANKE SAGEN; WENNST DEN SCHEIN NICHT ABGEBEN MUßT

… hast du da „keine“ Möglichkeiten. Es ist korrekt daß die Zivilstreife dir nachfahren kann und die Überschreitung Messen kann und darf. Da es sich um eine Zivilstreife handelt hat diese mit großer Sicherheit (99,9999%) einen geeichten Tacho!!! Daher reicht ein Nachfahren aus.
Bezüglich deiner Frage bzw. Feststellung dast nix in der Hand hast, tja, wie gesagt, Zivilstreife!

Foto oder ähnliches wird es nicht geben, das gibts meistens nur im Fernsehen bei den Pifke!

Du kannst natürlich das Rechtsmittel der Berufung in Anspruch nehmen, dies steht dann eh genau noch im Bescheid den du sicherlich erhalten wirst. Da kannst dann schreiben dast mit der Strafe nicht einverstanden bist, wird dir aber ganz sicher nichts bringen. Du kannst vielleicht noch auf die BH gehn und fragen ob sie dir etwas von der Strafe nachlassen, weil du Frau, Kinder Hund hast und daher nix Geld.

mfG

PS: Nachtrag für 1400

I sog nur §26 StVO !!!

hm

mfG

i hab mit dem silent a zeitl telefoniert, und er hat mir sachen von kollegen erzählt, da stellts mir die haar auf.

leider gibt es immer wieder schwarze schafe, so wie in jeder berufsgruppe halt :frowning: aber die meisten kollegen sind echt korrekt und saugen sich die geschwindigkeitsangaben ja a nit aus de finger. und bezüglich anhaltung: es gibt nur ein paar delikte im katalog, bei denen angehalten werden MUSS, um dir die möglichkeit zur bezahlung eines organmandates zu geben. alles andere kann per post auch nachkommen.

und bezüglich anzeigen als privatperson: klar, du kannst jederzeit eine anzeige machen, wenn du etwas im strassenverkehr siehst, was nit in ordnung is (dicht auffahren, rücksichtsloses verhalten). einfach zum nächsten gendarmerieposten/wachzimmer gehen und eine niederschrift machen. und schon läuft das behördenradl.


lg yvonne

Das wäre es ihnen bestimmt nicht wert ! gg

Die würden mich dann eher wegen Beihilfe zur Flucht einsperren looooool

lg vom Silent

soviel ich weiss darf kein tacho zuviel anzeigen.
wenn ich mit meinem auto bei diesen elektronischen anzeigen vergleiche zeigt mein tacho um 8 km/h mehr an als die elektronische anzeige.dann wären es ja nur mehr 20km/h zu schnell.lg suny

… nur mal zwischendurch zum drüberstreuen:

Kurvenreiche Strecke / Waldgebiet / nächstes Haus in beiden Richtungen mehr als zwei km entfernt / keine Kreuzung / keine Ausfahrt. Kurzum: EINE GERADE STRASSE MIT 250m LÄNGE IM WALD. Beschränkung an dieser Stelle: 50km/h aufgrund der Kurven davor und danach. OK - ist einzusehen, dass man wegen 250 Metern die Begrenzung nicht aufhebt.

Bei der Heimfahrt auf der besagten Geraden kurz ordentlich aufs Gas: und siehe da:

62km/h zu schnell macht !!! 730,- EURO !!!

Möchte ausserdem anmerken: bisher NULL Strafen, weder mit dem Auto, noch mit dem Motorrad.

Schriftliche Anfrage auf Strafmilderung war wirkungslos.

Nachdem ich bisher immer rücksichtsvoll unterwegs gewesen bin, z.B: immer leise und schön langsam im Ortsgebiet, immer Originalauspuff, usw… habe ich mir nun gleich eine Racingtüte besorgt und festgestellt, dass man auch im 1. und 2. durchs Ortsgebiet fahren kann.

Für sinnlose Geschwindigkeitsmessungen habe ich definitiv kein Verständnis. Ich kann auch anders.

RICHTIG JETZT LAS MAL ENDLICH DIE SAU RAUß,
WER SOOOO LANGE OHNE „STRAFE“ GEFAHREN IST
UND DANN GLEICH „730EURONEN“ LÖHNEN „MUß“
SOLLST DU AUCH WAS FÜR DEINE KNETE BEKOMMEN.

„ZEIGS IHNEN!“ MEINE UNTERSTÜTZUNG UND SEGEN HAST DU.

hallo,
musst du nur strafe zahlen oder ist nun auch der schein weg?

…und beidem Betrag kann i ma ehrlichgesagt net vorstellen dass da vorher noch nix war…
Wo is des passiert - in Ö??

…aber nachdem es immer nur die „Unschuldigen“ erwischt wird die Geschichte schon stimmen :wink:

wieso glaubst das?
ist die strafe für diese geschindigkeit zu hoch?

mfg
johro

nach mehr als 2 Monaten die erfreuliche Nachricht:

„Die BH Innsbruck übernimmt gerne die Aufbewahrung Ihres Führerscheines für 14 Tage“

Noch Fragen?

… zu deiner Info:

Bisher habe ich folgende Delikte gehabt:

- 1 x Handy am Steuer in der Stadt (vor ca. 6 Jahren mit dem Auto)

- 1 x 100kmh statt 70kmh öS 500,- vor ca. 10 Jahren, weil ich mit dem Kastenwagen in Kärnten beim Überholen eines LKW´s die 70er Tafel nicht sehen konnte - war leider ortunkundig.

Mit dem Motorrad: bisher KEINE Strafen, weder im In- noch im Ausland. (Führerschein seit 8 Jahren.)

Aber es erwischt immer die richtigen!

Tut mir leid … das System versagt bei der Verkehrserziehung zu 95%, sowohl bei Auto- wie auch bei Motorradfahrern. Es geht bis auf wenige Ausnahmen nur ums Geld verdienen. Die Sicherheit steht nicht im Vordergrund - leider!

Grüss Sie!

… wer weis übrigens, was das Fahren ohne Schein kostet? Hab nämlich ehrlich gesagt nicht vor, 14 Tage zu Fuss zu gehen …