über 700 euro sind schon recht g´schmackig - aber ich weiß nicht was dafür vorgesehen ist - da gibt´s an ziemlichen spielraum - aber das kommt ma schon recht hoch vor.
i hab nur a paar fälle in erinnerung wo für um die 50 drüber so 300 bis 400 fällig waren - und dass dann so schlagartig ansteigt…
Werd mal versuchen mich da schlau zu machen!
LG,
Erich
780 Euro, manchmal kommt dann noch eine Überprüfung der Verkehrszuverlässigkeit dazu, sprich Amtarzt und verkehrspsychologische Untersuchung.
…bisher noch niemand den schein abgegeben - da wird schon noch wo die strafverfügung dazu auch unterwegs sein - die verwaltungsstrafe wird wo anders bearbeitet als der entzug! - deshalb 2 Briefe.
LG
Hi !
Wenn die versuchen, Dir - wie behauptet wird - lt. Tacho des Polizei-, Gendamerie-, jedenfalls des Einstazfahrzeuges - eine Übertretung gemäß dem normalen Tacho des Fahrzeuges, eine Überschreitung von 30 km/h aufzudübeln, kannst folgendes:
1) mal nachhaken, ob Du gemäß dem Tacho dieses Fahrzeuges exakt 80 km/h gefahren sein sollst.
2) dann sind Dir nämlich einmal mindestens 7 % zu deinen gunsten abzuziehen - ergo 5,6 km/h (das ist nämlich die max. Toleranz die ein kfz-Tacho nach oben hin haben darf).
ABER, viel besser ist, Du berufst gegen den Bescheid mit dem Dir die Verwaltungserkenntnis zugestellt wurde, uznd verlangst ein Eichgutachten dieses Fahrzeugtachos !!!
… denn nur dann, dürfen sie diese Geschwindigkeit (inkl. der Toleranzberücksichtigung) von diesem „Meßgerät“ für eine Geschwindigkeitsübertrerung heranziehen.
===> Dieses Eichgutachten ist (wäre) alle 2 Jahre fällig, aber KEIN herkömmliches Einsatzfahrzeug - nur die mit einer speziellen Ausstattung - besitzen eine dementsprechende Meßeinrichtung, die auch geeicht ist.
Und somit ist das Strafverfahren einzustellen, da der von der Behörde behauptete Sachverhalt nicht nachgewiesen werden kann !
(Die köönen das auch nicht mehr „ummodeln“ und sagen „… die Schtzung des Beamten …“
Aber das hängt davon ab, was im Bescheid steht - Dein Glück wenn da wirklich Tacho steht !
Ansonsten noch eins, die Aussage eines bewaffneten Hilfsorgans der staatlichen Vollziehung (=Gendamerie, oder Polizei) hat von rechts wegen Recht.
Ich meine damit, wenn Du privat einer Behauptung einer anderen Zivilperson gegenüberstehst, muß diese Person einen Beweis beibringen, da sonst nur Aussage gegen Aussage steht.
Das bewaffnete Hilfsorgan (isat im Gesetz so verankert) braucht aber im Normalfall keinen Beweis um gegenüber einer Einzelperson glaubhaft(er) zu sein.
alles klaro ?
lg
didi1961
Hi !
Du, wennst meine Antwort mit dem Titel „Tacho EICHUNG“ liest, dann weist Du wie man da UNTER die in der Stadt gültige Grenze von +30 km/h kommt (wenn´st damit ned mehr schaffst - Niederschlagung des Verfahrens) und da ist kein Schein weg.
alles klaro ?
lg
didi1961
zu schnell fahren - übertretung eines gesetzes - erwischt werden - zahlen. das ist der lauf der dinge. nicht der polizist ist schuld, sondern du. gesetzestreu hin oder her. und wennst mich jetzt auch nicht leiden kannst, damit kann ich leben…
es ist nicht die aufgabe eines exekutivorganes, die sinnhaftigkeit eines gesetzes zu überdenken. ein gesetz ist ein gesetz. aus. es gibt sicher auch leute denen es nichts ausmacht, wenn leute sich gegenseitig die birnen einhauen. und dennoch ists verboten. sowas.
Würde ich an deiner Stelle trotzdem net machen,
wennst dann in einen Unfall verwickelt bist
bekommst Troubles mit der Versicherung.
Nicht auszudenken wenns nicht nur Material
sondern auch noch Personenschaden ist.
Lieber 2 Wochen Busfahren !
Mir habens ihn mal für 8 Monate genommen. Waren allerdings die längsten 8 Monate meines Lebens
A wahnsinns Foto !
Hast das noch daritten, oder war das das erste Foto einer Highsider Pics-Reihe ?
Ich habe bereits berufen und wollte mich erkundigen wie man die Messung vorgenommen hat.
Aber ich erhalte darüber keine Auskunft, nur die Bekanntgabe der Beamten die die Messung durchführten ist erörtert worden !!
Bis jetzt weiss ich nicht die genaue Messung, Schätzung, wie sie durchgeführt wurde !
Ich erhielt nur einen Wink von jemand bekanntem von der BH das es eine Zivilstreife war !
lg vom Silent
Darauf hast du aber ein Recht, zu erfahren wie es zu der genannten Übertretung gekommen ist.
Du erfährst zwar keine Namen der Personen, aber der Dir zu grunde gelegte Sachverhalt der sich im Gesetz auf einen bestimmten Tatbestand bezieht, inkl. der Erhebungen und Beweismittel (dazu gehört eben das detaillierte „wie“) steht dir zu.
Sonst kannst Du ja nicht wissen ob dir in diesem Verfahren Recht oder unrecht getan wird.
Das nennt der Gesetzgeber „Ermittlungsverfahren“.
Die Entscheidung dazu steht dann im „Spruch“ des Bescheides.
Wenn dir aber das Ermittlungsverfahren nicht näher erläutert wird, werden dir deine Rechte beschnitten - dagegen kannst Du auch Einspruch erheben.
Ein Verfahren das mit einem Strafbescheid endet und dem kein ordentliches rmittlungsverfahren zugrundeliegt ist gesetzwidrig.
vorerst alles klaro ?
lg
didi1961
PS: wenn sich vielleicht gar herausstellt, das Dich eine Privatperson angezeigt hat, hast gute Karten. Dann steht (zumindest vorerst Aussage gegen Aussage, und zwar mit gleicher Wertigkeit)die Chance das verfhren niederzuschlagen mehr als gut.
lg
Die Namen der Beamten habe ich erhalten als ich danach verlangte !!!
Einer der beiden Beamten ist mir (eher negativ)
bekannt !!
Nach der Lenkererhebung erhielt ich einen Brief der besagte das ich mich zum Strafvorwurf rechtfertigen kann !!
Darin standen allerdings nur die Delikte (Geschwindigkeitsübertretungen) die ich begangen haben soll !!
OHNE wie es gemessen wurde !!
Ich verlangte auch einen Beweis für die Übertretungen aber dies wurde mir verweigert und als Antwort kam nur „Dies ist keine Strafverfügung, gehen sie doch in Berufung, dann kommt es zu einer Anhörung wozu sie geladen werden“ !!! ???
Es klingt beinahe so als ob nur die Aussage der Beamten vorliegen würde !!??
Dann ist es nur eine Schätzung, und d a kommt es jetzt sehr auf das Fingerspitzengefühl an, wie diese bewertet wird.
Wenn aber beide geschätzt haben, bleibst letzter - sprich über.
Da kannst nue mehr versuchen unter die 30 km/h Schwelle zu kommen um keinen „Entzug“ zu erleiden.
Dabei ist auch die Strafe geringer.
lg
didi1961
Danke für deine Anteilnahme.
I werds scho irgendwie hinbiagn ! schwitz
rofl
lg und stets gute Fahrt vom Silent
Na na, sche was gwesn wenn i so was zustandekriagt hätte ohne zu stürzen, aber das bin nicht einmal ich löllöl ;o))
lg vom Silent
Nimm´s ned so tragisch, wurde gestern auf der Dopplerhütte/NÖ von weißer Maus gestoppt. Tacho war in der 70er so etwa bei 110 … Meilen !!!
… des woar oba ned des Problem, Problem woar mei seid 2 Monad glozada Hintare.
Der hod jezd sco um etwa 2500 km zfü drauf.
Mittig nur mehr a Steg, guad Handbrad mit null Profü.
War aber nur ein sehr nettes Gespräch, ohne Finanzdebakel.
Gschwitzt hob i oba wia in Hochsuma in Tunesien.
lg
Da hast aber an sehr gut gestimmten Beamten derwischt !!
Wenns doch öfters so wäre, könnte man ein paar Freunde mehr haben !! loooool ;o))
gilt die +40 km/h Grenze für den Entzug der Lenkberechtigung.
gilt das auch für Gemeindebedienstete, d.h. z.B., wenn ein Beamte (MA22) eine Verständigung lückenhaft ausfüllt, ich deswegen berufe und er dann natürlich bei einer persönlichen Befragung aussagt, dass ich tatsächlich (angeblich) etwas übertreten habe?
Danke, mfG, Warzn