Zivilstreife - Lenkererhebung

hät ich auch den Hut gezogen, und jeden Tag den
Teppich ausgerollt und dich bei meinem Mittagsgebet gepriesen g
Highsider oder bist seitlich übers Hinterradl
weggerutscht ?

Du, ich verrat Dir was, da hat es sich schon positiv ausgewirkt, dass ich im Etui von Führerschein und Zulassungsschein so einige andere, brauchbare Dokumente hatte :wink:

im Ortsgebiet : + 30 km/h
Freiland/Autobahn : + 50 km/h


alles klaro ?

lg
didi1961

Die sind mehr als Zivilpersonen, den genauen Status kenne ich aber leider nicht, hängt sicher auch von der Stadt bzw. dem Land und der jeweiligen, dazu ergangenen Durchführungsverordnung ab.

Soviel ich weis, ist das aber so verankert, das die nahezu den Status eines Gendarmen oder Polizisten haben.

Sorry !


alles klaro ?

lg
didi1961

FSG §7 Abs.3 Z4

„… die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder
außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h überschritten hat und diese Überschreitung
mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde…“

Alles klaro ? Zuerst informieren dann posten!!

Machst deinem Namen alle Ehre - warum derartig maßiv daneben ???


Deiner Aussage zufolge, dürfte man in der 30er Zone einen höheren „Zuschlag“ haben als erlaubt ist - ist irgendwie bedenklich, glaubst nicht ?

In den Unterlagen die mir vorliegen (Auszug der StVO) ist die Rede von 30 km/h im Ortsgebiet !

MEHR kann ich nicht sagen, sorry.
… willst du mich vielleicht für ev. Fehler anderer verantwortlich machen ???


alles klaro ?

lg
didi1961

PS: wer sagt denn das deine Info richtig ist ?

werde die unvollständige Verständigung mit 70€ Auswirkung, über mich ergehen lassen müssen.

Danke, Warzn

etliche Akten bzw. Bescheide von Führerscheinentzügen zu bearbeiten habe, gehe ich davon aus daß ich diesbezüglich mehr Erfahrung und Wissen habe als du. Wenn dem nicht so sein sollte, lasse ich mich selbstverständlich gerne eines Besseren belehren.

Die zitierte Information stammt übrigens vom Führerscheingesetz (FSG).

…und bitte keine Fremdworte verwenden die du nicht vestehst!

die Stelle der STVO nennen in der steht, daß man bei 30 km/h im Ortsgebiet den Führerschein verliert!
Ich habe nämlich die STVO im PDF -Format vorliegen und da ist der Begriff 30 km/h nur ein einziges Mal allerdings in einem ganz anderen Zusammenhang erwähnt

danke im voraus
O4E

weil mein wissensstand ist auch die 40km/grenze im führerscheingesetz.
danke,

Keine Ahnung wie der/die das gemeistert hat, war bestimmt ein Highsider ! ;o)
Wenn mir sowas passieren würde, HERZSTILLSTAND !!
ROOFFLL

lg vom Silent

wie Kleingeister wie Du sich im Ton vergreifen.

Die Beiträge vom Psychoharry waren sachlich und fundiert, also warum können dann Leute wie Du nicht auch die Form wahren?

Aber ich nehme mal an, da gibt es jede Menge „gute“ Gründe dafür, über die Du, nebenbei gesagt, bei Gelegenheit mit einer kompetenten Person reden solltest.

Cornell

dokumente … kann man die irgendwo erwerben, zu welchem preis ???

lg,
da yeti

sondern die Strafrahmen, auch die Bedingung für die Abnahme des Führerscheines werden wahrscheinlich in einem Bundsgesetz oder anderem Gesetzblatt stehen. Sicher nicht in der STvO.
In jeder Straferkenntnis steht > nach § sowieso ist für das Delikt ein Strafrahmen bis …sowieso vorgesehen, dort müßte eigentlich auch die Abnahme des FS zu finden sein.

Gruß AL

Venture muß i da völlig zustimmen… es gibt afoch Regeln, an die wir uns halten müssen - auch wenn wir sie nicht aufgestellt haben geschweige denn sie gut heißen…

Wenn einer in der 50er mit am 80er unterwegs ist, dann sollen´s ihn doch erwischen, stört´ mich überhaupt net…

Das was mich aber irrsinnig nervt ist, daß man Leuten Freiheiten und Rechte gibt, die sich derer nicht bewußt sind.
Wenn einer meint er muß den Schwarenegger markieren, net bis drei zählen kann und mich dann anzeigt, weil er meine Geschwindigkeit ganz genau anhand zweier Straßenstiedln gemessen hat oder mir selbst illegal nachgefahren ist, dann ghört so einem a Zitrone ins Aug´ gedrückt - meine Meinung. Wenn i aber wirklich an 80er im Ort fahr´, dann muß i einfach damit rechnen. SSKM.

Wenn´s a 50er war und einer meint er muß 80 sagen, dann sollt was dagegen gemacht werden, hast aber keine Chance, weil selbst wenn er alleine ist wird ihm mehr Glauben als Dir geschenkt, da er speziell für die Verkehrsüberwachung abgestellt wurde und somit alles konzentrierter beobachtet hat als Du. grml

Ro - der ein Lied davon singen kann - man.

denn wenn es nicht in der StVO steht dann kanns auch nicht geahndet werden oder?

…lies nochmal sein posting, bevor du hier schwachsinn postest. wer zu schnell is, muß mit konsequenzen rechen, mehr hat er nciht geschrieben. manche haben glück, manche haben pech, beides kann man durch umsicht etwas manipulieren.

…so wie du schreibst, sind alle alkoholtoten der mangelnden kontrolle der polizei zuzuschreiben. das is ja wohl blödsinn. alles kann nciht kontrolliert werden, und wenn schon, dann wärst du vermutlich einer der ersten, die über die steuerliche mehrbelastung meckern würden, die eine erhöhung der nötigen einsatzkräfte nachziehen würde.

Du hast nirgends geschrieben, dass du angeblich nciht 80 gefahren bist. Und der Polizist hat halt die Möglichkeit, eine schlichte Zeugenaussage zu machen, die dann oft reicht. deswegen geht er ja auch auf die polizeischule. steht dir genauso zu, das zu tun.

du checkst nicht, wer executive und wer legislative ist.