Hallo!
Ich kann/will/darf mich noch lange nicht als perfekten Motorradfahrer bezeichnen. Leider erkenne ich ab und zu das noch einiges zu lernen ist (gerade zu Saisonbeginn).
Meine Kilometerleistung ca 20000 bis 25000 km PRO JAHR und das seit 22 Jahren. Kärntentouren sind Tagesausflüge. Eine Tageslangstreckenetappe sind zumindest 1000 km. So schauts aus.
Servus
Ully-Bär
jetzt hab ichs amtlich (wieder einmal nix neus)
also vom BMVIT: … nur Italien und Luxemburg !
…UND AUS !
BM … gääähn
Versuchs mal wirklich direkt bei den jeweiligen Botschaften. Siehe Ungarn!!!
lg
gerda
Bitte gib mir einen Tip was meinst Du mit Ungarn?
Gilt dort der 111?Weis nur von Italien ausgenommen Autobahn und Lichtenstein !
Danke im vorhinein für Deine Info
l.G Smokyfred
Hy meinte natürlich Luxenburg nicht Lichtenstein SORRY l.G Smokyfred
Smokyfred,
ich hab mich schon vor geraumer Zeit bei einigen Botschaften erkundigt u.a. auch
bei der Ungarischen, weil von den Bundesministerien kriegst außer Paragraphenreiterei ka gscheite Antwort.
siehe hier:
[url=http://www.motour.at/forum/viewtopic.php?t=54]http://www.motour.at/forum/viewtopic.php?t=54[/url]
lg
gerda
nimmst aber nicht ernst oder ???
Hier das Zitat aus dem Beitrag den du meinst
<<<<<Sehr geehrte Frau Coufal!
Sie können mit dem Motorrad in Ungarn fahren, für das Sie die Fahrerlaubnis haben.
Mit freundlichen Grüßen
Österreichische Botschaft>>>>>>>>
So eine Antwort würde keine kompetente Stelle geben die sich auskennt !!! Da fehlt ein Verweis auf eine gesetzliche Grundlage.
Hi!
Paragrafenreiterei ist genau das was man braucht, denn auf Gerüchte, Meinungen oder schnell hingesagtes kann man sich nicht berufen, auf gesetzliche Bestimmungen (also Paragrafen) schon.
Gerade der Ausspruch man könne in Ungarn mit dem Motorrad fahren für das man die Fahrerlaubnis habe ist schon ein Hammer. Na ned wird man dort fahren dürfen, man braucht eben die dafür auch in Ungarn gültige Fahrerlaubnis. Das heißt noch lange nicht „freie Bahn für 125-er mit B-Schein“.
Servus
Ully-Bär
ned - ich hab mit der Dame auch telefoniert und sie hat mir versichert, daß es keinerlei rechtlichen Probleme gibt.
Ich hab paralell noch über einen ungar. Arbeitskollegen einholen lassen -und auch diese Quelle hat das auch gesagt.
(die Quelle sitzt im Vorstand einer ungar. Versicherung, ist Motorradrennfahrer und hat noch allerhand Gschaftln im Motorsportsektor übrig hat)
also i denk, wenn 2 unabhängige Quellen, diese Infos bestätigen wird scho was dran sein. oder meinst ned?
lg
Anfrag an die ungarische Botschaft hat aber GENAU DAS beinhaltet.
Nämlich daß ich nur eine Fahrerlaubnis B mit dem Zusatz C111 habe.
Und bekam darauf grünes Licht.
Sorry das ich so ungläubig bin, aber ich glaube in rechtlichen Dingen nur das was ich schwarz auf weiß in Gesetzestexten nachlesen kann. Denn wenn Du in Ungarn beanstandet wirst (im schlimmsten Fall nach einem Verkehrsunfall) dann hilft Dir nur eine gesetzliche Erlaubnis und sonst gar nichts.
Wenn Du Dich dann auf die mündliche Auskunft einer Botschaftsangestellten berufst wird das wohl leider zu wenig sein. Aber Dich betrifft es ja eh nicht mehr denn Du hast ja den A-Schein schon gemacht.
Servus
Ully-Bär
betriffts mich nicht, aber ich bin trotzdem auch daran interessiert.
Wie gesagt, ich hab ja nicht nur die mündliche Zusage, sondern auch ein offizielles Schreiben der ungarischen Botschaft.
lg
gerda
in Ungarn auf ungarisch der Polizei diese Auskunft.
Wennst Glück hast, so kann der noch deutsch.
Stell mir schon die Antwort vor wenn du aufgehalten wirst …„aber die Dame auf der Botschaft und einer Bekannter vom Arbeitskollegen hat gesagt“…
Zeig mir auf irgendeiner HP wie ÖAMTC oder BM eine Bestimmung die auf Ungarn deutet ?
Wirst nicht finden, oder ?
Du hättst auch die Botschaft z.b. fragen können.
„Darf ich mit dem österr.Mopedausweis nach Ungarn fahren“
Antwort hätte wohl gelautet - wenn Sie den
entsprechenden Ausweis besitzen dürfen Sie in Ungarn fahren.
Und da hätte ich das "entsprechend"schon hinterfragt. Denn der Ausweis gilt (enspricht)bei uns in A, aber nicht im Ausland.
Was glaub welch vielfältige Anfragen die bekommen. Du bist ein Mail unter 100ten und wirst schnell und einfach abserviert.
darüber könnt ma jetzt schreiben, bis die finger wund werden.
fakt ist, welche infos ich bekommen hab.
fakt ist, daß mir die Botschaft zugesichert hat, daß sobald ich ein Motorrad in Ungarn lenke dazu eine gültige Fahrerlaubnis habe, es keine rechtl. Konsequenzen für … gibt.
die Verkäuferin aus der Bäckerei hat auch gesagt du darfst fahren ! Das war jetzt Fakt 3
PS: Ist ja nicht persönlich gemeint, aber so
"blond"würd ich mich nicht geben.
Man hätte auch fragen können: Darf ich in Ungarn ein Flugzeug fliegen und die Antwort wäre auch gewesen:
Mit dem entsprechenden Ausweis dürfen sie in Ungarn ein Flugzeug fliegen …
Ich nehme mal stark an das der ungarischen Botschaft die Bedeutung Code 111 ziemlich „schleierhaft“ sein wird.
Habe die Ehre
Ully-Bär
es war ja die österr.Botschaft - also in Ungarn, wie ich im Text gesehen habe.
Also könnte das sogar eine Ungarin (Ungar)geschrieben haben. Der wird das wohl wissen bei einer Anfrage über B111 !
Und warum glauben wir das nicht auch ?
Habe mit der Rechtsabteilung des Öamtc gesprochen die Auskunft war" es gibt noch keine Rückmeldung der Ungarischen Behörden über die Anerkennung des 111ers daher ist es nicht ratsam damit nach Ungarn einzureisen .Beitrag war sehr interessant.
Grüazi Smokyfred
Der Abend war wirklich schön.Sind zwar schon 43 Jahre verheiratet aber es gibt doch noch immer schöne und angenehme Abende zu zweit.
Grüazi Smokyfred
Ganz einfach deshalb weil das in KEINEM Gesetz zu finden ist und gerade ein Ungar wird mit dem Begriff Code 111 nichts anfangen wird.
Entweder es steht klar im Gesetz (Quaellenangabe) oder es ist ein Gerücht, Hörensagen, Behauptung, Meinung etc … Man glaubt es gar nicht welche Gerüchte, Meinungen und Halbwahrheiten sich jahrelang verbreiten und solange weitergesagt werden bis sie viele für wahr halten (weil ich kenne einen der hat gesagt, daß …) Beispiel??? Es hält sich seit Jahren (Jahrzehnten?) das Gerücht das man die typisierte Reifendimension um 1 Dimension überschreiten darf (also zB 225/45/18 statt 215/50/17). Das entbehrt aber jeder Grundlage und ist einfach ungesetzlich. Auch wenn es der Eine oder die Andere behaupten und es ganz glaubwürdig klingt.
Denk mal an folgendes: Irgendwo in der ungarsichen Puszta wird ein 125-er fahrer angehalten. Er weißt einen österreichsichen Führerschein vor bei dem die Kategorie Motorrad (A) deutlich gestrichen ist. Bei B findet sich die Anmerkung 111. Und nun erklärt der gute Motorradfahrer dem Polizisten das dies ein gültiger A-Führerschein in Ungarn sei, da ihm dies von einer Motorradfahrerin im Internet bestätigt worden sei, die dies von einer Mitarbeiterin der österreichsichen Botschaft in Ungarn so erfahren habe. Was wird passieren???
Deshalb: Endweder Rechtslage mit Quellenangabe (zum Nachlesen) oder Gerücht …
Servus
Ully-Bär (der sich nie aufs Hörensagen verlassen würde)
Hab das ja ironisch gemeint !
Es wundert mich in allen Lebenslagen wie Leut
blauäugig und blond Meldungen ohne Grundlage
als rechtsverbindliche Aussage anerkennen.