Nicht Typisiert - Strafe?

aber ned jeder Polizist kann a Techniker sein, darum müssen sie die Gesetzesspielregeln exekutieren…
auch wenn ich mich drüber ärger

Servus!

Vorab mal: treffen würde ich mich natürlich gerne mit Dir. Hab zB nächste Woche Di - Do frei.

Betreffend Tempomessungen bei Dir: Ich kenne die Situation nicht aber wie Du schreibst fahren vor der Schule alle sehr langsam, also scheint mir dort eine Überprüfungd es Tempos nicht notwendig. In den Parallel/Querstraßen schaut es anders aus. Und auch dort sind schließlich Schüler unterwegs, wobei ich persönlich nichts vond er Unterscheidung Schüler/sonstige Fußgänger halte. Denn jeder Fußgänger ist schutzbedürftig.

Betreffend sicherheitsrelevante Umbauten: Da bist Du bei mir bei der falschen Adresse. Ich kann nicht entscheiden welche Änderung sicherheitsrelevant ist und welche nicht. Ich muß mich einfach an die Vorschriften halten.

Servus
Ully-Bär

Anonymverfügungen werden nur bis zur Bezahlung gespeichert und dann gelöscht (darum heißen sie auch Anonymverfügungen).

Bei Verwaltungsstrafen gibt es ein Register bei der zuständigen Behörde (wie lang die Skatierungsfristen sind weiß ich nicht - ist nicht mein Fachgebiet).

basiert aber meinem Wissen nach immer auf dem
§56 KFG - oder irre ich mich da.
LG
Sigi

des gschichtl brauchst uns ober ned einidruckn, die meisten is ned fad, wenn ma im dienste des finanzministers steht und als geldeintreiber fungiert.
außerdem freuen sich viele, wenn einem verkehrsteilnehmer eins reinwürgen können.

g. alfred


servus,

Betriebsanleitung mit Aprilia Garantie:
Mit SL Racing carbon werden Leistung und Gewicht deutlich verbessert (- 8kg =Schadstoffreduzierung).
ER GARANTIERT ein BESSERES FAHRVERHALTEN des Motorrades, ein rascheres Ansprechen beim Richtungswechsel und eine DEUTLICHE Verbesserung beim Ausfahren aus der Kurve.

Was soll man da noch sagen???
Hab ma kurzfristig die Originalos montiert um der Rennleitung genüge zu tun. Wegen solchen Holzköpfen fahr ich jetzt wieder mit unsichererem weil schlechteren Material durch die Gegend.

ois a Wahnisnn aber Hauptsache gesetzeskonform

lg zwara

zahlt man für ein nicht in Betrieb genommenes KFZ??? Kann doch alles drauf haben, wenn ich damit nicht fahr, oder? Zahl ja auch nicht Strafe, wenn ich alkoholisiert NICHT fahre…

bin ich im Ausland, dienstlich und leider ohne Motorrad :-((

klar, vor der Schule sind die Leute selbst so schlau und fahren langsam, in der Parallelstraße eben nicht. Wenn dann von den Eltern und dem Bezirkvorsteher die scharfen Kontrollen vor der Schule im Sinne der Verkehrssicherheit gefordert werden, frage ich mich, warum dann eben nicht vor der Schule gemessen wird - egal, das könnten wir persönlich weiterbeplaudern. Ich kann Deine Argumente gut verstehen und im anderen Beitrag hast Du es auch richtig anklingen lassen: Als EXEKUTive führst Du Befehle aus und bist nicht für die Erstellung der Regeln zuständig - ist ja in der Privatwirtschaft ähnlich.

glg Varabär

P.S. wie siehts So. 1 Okt. bei Dir aus??

ist das wieder eine Frage des Standpunkts. Genauso kann ich auch sagen, der Polizist ist aber pingelig, wenn ich mal auf der leeren Tangente 120 statt 80 fahjre - ist sowieso keiner da und kann niemanden gefährden, außer mich, genauso das überfahren einer Sperrlinie - blöd wär in beiden Fällen, wenn eben ein anderer da wäre und genauso denkt.


Kleinlich??? Ich will nur nicht mal an den Rand gewunken werden, wo ich ruhigen Gewissens stehenbleibe und dann wird das Taferl aufgrund obiger Liste eingezogen - fände ich sehr unlustig.

Bist Du ein ausführendes Organ, sprich bei der Exekutive ??

lg Varabär

Am 01. Oktober darf ich Dienst machen und den korrekten Ablauf der Nationalratswahl überwachen - ggg

Servus
Ully-Bär

denn offensichtlich bist Du nicht einer jener, die sich auf 4-spurigen Geraden (im Ortsgebiet) auf die Lauer nach 61-kmh RASERN legen; nicht hinter Mistkübel versteckt auf eine bergab verlaufende Ortseinfahrt einige hundert meter „hinauf“ messen; nicht 50 Meter vor Beginn der Autobahn die 70-er Begrenzung zu „überwachen“; und bei all diesen „Delikten“ wird heutzutage ja nicht mehr vor Ort angehalten und vor Ort gleich abgemahnt, gestraft, usw. - was ja vielleicht auch einen verkehrserzieherischen Effekt hätte - sondern es flattern dann erst einige Wochen später die Zahlscheine in´s Haus… einzig und alleine mit dem Effekt, dass der Ärger steigt und ein „Einsehen“ niemals erfolgen kann…

Nicht dass wir uns missverstehen, ich habe selbst familiär einen sehr engen Bezug zur Rennleitung!
Für gewisse Situationen (w.o. angeführt - genaue Ortsangaben kann ich im Zweifelsfall noch bekannt geben) hat aber selbst der Kollege kein Verständnis!

Also auf immer gu(r)te und sichere Fahrt!

Nieri
der, der noch nie vor einer Schule, einem Kindergarten oder Altersheim, usw. angehalten/kontrolliert oder „überwacht“ wurde…

Aber wie gesagt Öffentlicher Parkplatz ist nie gut für ein Ringgerät.

dass die Strafe gleich hoch ist wie wenn ich damit gefahren wäre is einfach eine Sauerei. Ein parkendes Fahrzeug kann die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen…

LG
Highlander

Wer übertreibt denn nun ? Ich meine, dass fast 400 Euro Strafe übertrieben sind bei einem parkenden (!) Fahrzeug !!!

sind bei der Polizei wohl verboten oder ?
Vorschrift is Vorschrift - so würd ich in meinem Job nicht weiterkommen…

LG
Highlander

PS: Bitte ned persönlich nehmen - da ich dich nicht persönlich kenn will ich dich auch nicht beleidigen ! Is nur meine allgemeine Meinung über die Frotzelei äh Polizei

meinst denn jetzt?

LG Irene

Servus!

Gerade Eigeninitiative und logisches Denken sind Eigenschaften die in sehr hohem Grad im Exekutivdienst gefordert werden und ohne diesen Eigenschaften wäre wohl die Klärung so mancher Straftat nicht möglich. Bei Eingriffen in Rechte (zB freigeitsentziehende Maßnahmen, Waffengebrauch uä) ist der Beamte vor Ort gefordert auf seine Initiative und auf seine Verantwortung Maßnahmen zu setzen, die dann Überprüfungen von Gerichten und langwierigen Verfahren Stand halten müsen.

Es gibt aber (wie in jedem militärisch organisierten Bereich) gewisse Grundsätze ohne die ein solcher Betrieb nicht funktionieren würde. Wenn zB Verkehrsmaßnahmen an gewissen Orten und zu bestimmten Zeiten angeordnet sind kann nicht der einzelne Beamte vor Ort anfangen diese Zeiten/Orte abzuändern (oder entfallen u lassen).

Laß es mich so erklären: Wenn ein Koch zu Mittag 25 Menüs fertig haben muß, kann er auch nicht aus Eigeninitiative erst um 15,oo Uhr fertig sein oder mal eben statt 25 Portionen 100 Portionen machen.

Gewisse Rahmenbedingungen müssen eben (wahrscheinlich überall) festgelegt sein. Es steht aber jedem Exekutivbeamten die Möglichkeit offen außerhalb der vorgeschriebenen Kontrollzeiten und -orten noch weiteren Verkehrsdienst zu machen (soweit nicht andere Arbeiten anstehen).

Habe die Ehre
Ully-Bär

Servus!

Dazu mein Beitrag:

[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1893016]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1893016[/url]

Ich denke doch was wir uns zumindest schon mal getroffen haben (bei irgendeinem der Treffen im Ganztal).

Servus
Ully-Bär

Langsam reichts! Du hast nicht fürs Falschparken bezahlt! Bist du so begriffstutzig oder willst du uns nur herausfordern? Ich hab nen anstrengenden 24-Stunden-Dienst hinter mir und wenn ich sowas les wachsen mir sooooo die Kabel! Und gleich zu varabaer, geht in einem Aufwaschen: mir wärs auch lieber, die erlaubten Geschwindigkeiten würden sich nach der Verkehrs-, Witterungs-, Erfahrungs- und/oder sonstiger Lage richten. Hast vielleicht einen Vorschlag, wie das umsetzbar ist? Ihr lebt alle auf dem Mond. Gesetz ist nun mal Gesetz, und wems nicht passt, der solte auswandern oder sich ne Insel kaufen. Basta!
Mit ausnahmsweise unfreundlichen Grüßen
ein Genervter

mit dem Koch ist aber gar nicht mal so schlecht. Vorschriftsmäßig müssen um 12:00 Uhr 25 Menüs fertig sein. nun weiß er aber, dass erst um 15:00 die Gäste kommen und dazu noch ein Autobus voller Rentner also sind nach seiner Eigeninitiative um 15:00 Uhr 100 Menüs fertig statt vorschriftsmäßig um 12:00 Uhr 25.

Genauso könnte ein Polizist aus Eigeninitiave entscheiden, dass ein geparktes Fahrzeug keine Gefahr darsatellt und nachdem er eh schon die Nummerntafel entzieht, zumindest nur wegen dem Verdacht, dass das Teil vielleicht nicht typisiert ist, dem Fahrzeughalter eine Vorladung zur MA46 schicken und nicht gleich von vornherein schauen was da unter Umständen alles nicht Original ist und gleich mal eine Strafe schicken.

Was wär denn passiert, wenn das Motorrad so wie es dastand typisiert gewesen wäre ? Hätte sich der Polizist dann bei mir entschuldigt ?

Ja, wenn du schon mal bei uns im Ganztal warst haben wir uns zumindest schon mal gesehen.
Ich hoffe du nimmst mir das alles nicht krumm und wir sehen uns nächstes Jahr wieder. Vielleicht können wir dann bei ein paar Bierchen auch ein wenig plaudern, das ist vielleicht g’scheiter als hier…

LG
Highlander