Versetzt fahren in der Gruppe...erlaubt / verboten?

so gfallt ma des schon besser… gg

in der stvo heißt es sinngemäß…soweit rechts fahren das niemand gefährdet wird oder behindert wird. jetzt liegt es an dir wie du das auslegst. zb. 1,5 meter sicherheitsabstand und so. es wird dich sicher keiner aufhalten wenn du mit deinen kollegen versetzt fährst. ein problem wird es sein wenn ihr den fahrstreifen dadurch nicht einhalten könnt. außer wiederum im ortsgebiet dort gilt bei mehreren fahrstreifen in einen richtung frei fahrstreifenwahl. wenns wirklich mal zu einem strafmandat kommen könnte, dann schlage ich dir vor… wenn dein bike in ordnung ist dh wirklich ausnamslos in ordnung ist inkl verbandszeug und du dir sicher bist das du im recht bist lass dich anzeigen aber bleib ruhig, denn den gesetzeshüter schau ich mir an der gerne eine anzeige schreibt wegen zuwenig rechtsfahren.
gruss und immer obenbleiben didi

„tu den 3jährigen ned sigieren“ ggg
oda so ähnlich halt

Hallo Nick!

Kompiniere, so viele Fragen, typisch Detektiv!

Also ich versuche mal einige Antworten:

Nein, ok, genauso, ja, ja eventuell, anders, ja.

Im Detail:

Nein Du machst Dich nicht strafbar, jeder ist für seine Fahrweise selbst verantwortlich.

OK, wenn Du dich nicht drann hältst ist es Deine Sache. Ich wollte nur die gesetzliche Regelung anführen. Ich hab den Paragrafen nicht erfunden.

Genauso halte ich es auch, wobei ich das Versetztfahren eigentlich im Ortsgebiet, insbesondere bei Ampeln für wichtiger halte als im Freiland. Im Freiland ist es sicherer einfach ein wenig mehr Abstand zu halten.

Ja, es liegt eine Übertretung vor (§ 7 StVO) wenn man versetzt mit 60 km/h fährt.

Ja eventuell kommt noch ein zweiter Passus zu tragen und zwar ist es verboten unbegründet so langsam zu fahren, das dadurch die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht mehr gegeben ist. Ja, ja ich weiß was jetzt wieder alles kommt, Aber auch diese Bestimmung habe nicht ich erfunden.

Anders schaut es aus, wenn die Gruppe nicht versetzt fährt, da ja dann das Überholen möglich ist und somit die Flüßigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs gegeben ist.

Ja, der Traktor darf dann auf die Autobahn.

Servus
Ully-Bär

…was kann ich dafür wenn mir der vordermann zu dicht vorfährt grins

der Sicherheit zu liebe doch ein paar KaEmHa über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu gasen…hehe…da würde ich gerne dabei sein wie du das dem laserpistolen bewaffneten beamten dazöhlst fg

in diesem sinne: je schneller desto sicherer

gruß ratte

bezieht sich dieser Paragraph auf das Rechtsfahren innerhalb des Fahrstreifens, oder bezieht sich das auf mehrere Spuren?

LG
Michael

a Diskont-Polizist, leiwaund gg

Bitte, wo is der???

LG
Michael

ich sage nur: beamter ist nicht gleich beamter. es gibt sehr viele die neben ihren vorschriften auch noch ihr hirn benutzen. leider gibt es aber auch einige die nur ihre vorschriften benutzen.

unterm strich muss ich sagen, ich habe mehr positive als negative erfahrungen mit den herren in grün/grau…

LG
steveman

nur weil sie dadurch den abstand zum vordermann verringern können und es dadurch ev. leichter fällt den anschluss zu halten.

in der praxis heisst das aber, dass kein platz zum einordnen für überholende fahrzeuge bleibt.

ich gebe also dem ully insofern recht, dass das bei langsamen gruppen schon sehr störend bzw. ärgerlich sein kann.

Hi!

Freud mich wenn Du mit der Info was anfangen kannst. Den Beweis betreffend Traktor findest Du auch in der StVO nämlich in den Bestimmungen über die „Autobahn“.

Betreffend Kurs bin ich schon etwas im Zweifel. Es haben sich einige Leute gemeldet die ihre Mitarbeit als „Instruktoren“ angeboten haben, dazu einige die sich als Teilnehmer beteiligen würden. Aber und das ist sehr traurig, keine Reaktion von Seiten der Wirtschaft oder von Seiten von zB BikersProject usw. Nils hat kurz geschrieben er werde ev wieder einen Kurs bei Blacky buchen. Aber betreffend des von mir angedachten Projektes scheint kein Interesse zu bestehen. Ist leider eine traurige Sache. Man jammert, aber ist auch nicht bereit etwas zu unternehmen um mal was für und nicht gegen die Motorradfahrer auf die Beine zu stellen.

Kann man nichts machen!

Servus
Ully-Bär

Der Paragraf 7 regelt die allgemeine Fahrordnung. Dabei ist im Absatz 1 geregelt, das man in Österreich rechts fahren muß. Das ist die Grundsatzbestimmung. Das ist also die Bestimmung die für die Position innerhalb des Fahrstreifens herangezogen wird. In weiterer Folge findest Du in den Absätzen die Bestimmungen für besondere Situationen zB mehrere Fahrspuren für eine Fahrtrichtung außerhalb des Ortsgebietes oder eben die Bestimmung über Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren pro Fahrtrichtung innerhalb des Ortsgebietes (freie Fahrstreifenwahl). Man kann also vollkommen rechtens zB am Gürtel versetzt fahren. Jeweils auf einem Fahrstreifen ein Motorradfahrer. Einmal rechts, einmal links usw… oder jeweils 2 nebeneinander.

Servus
Ully-Bär - RRR


Hi Ully-Bär,

du hast mehrfach sinngemäß geschrieben, dass durch das Versetzfahren das Überholen unmöglich wird, weil die PKW sich wegen des geringen Abstands nicht einordnen können und so bei langsamen Gruppen eine mobile Baustelle ensteht.

Das kapier ich nicht!

Wenn die Mopeds alle brav hintereinander fahren wird die mobile Baustelle doch nur größer. Ein Einordnen in eine solche Kolonne - gehen wir davon aus, dass alle den nötigen Sicherheitsabstand halten - ist für PKW auch nicht möglich, ohne die Mopedfahrer massiv zu gefährden und aus meiner bescheidenen Rechtskenntniss auch daher nicht erlaubt. Oder?

Für mich macht das keinen Sinn. Kannst du mir helfen es zu verstehen?

Gruß
Iason

Servus Iason!

Natürlich hast Du recht, wenn man davon ausgeht, das alle Motorradfahrer mit dem Mindestabstand hintereinanderfahren und der Überholende deshalb nicht überholen darf, weil er sich so nicht korrekt einordnen kann usw…

Ich sehe das aber eher aus der Praxis. Wenn die Motorräder mehr hintereinander als nebeneinander fahren kann man erstens besser an der Kolonne vorbeisehen ob das Überholen möglich ist (Gegenverkehr etc), zweitens kann man dann gefahrloser überholen, da es immer möglich ist sich zwischen den Motorrädern kurz einzureihen, wenn wirklich Gegenverkehr ist. Wenn alle gestaffelt nebeneinander fahren ist das Überholen unmöglich. Das Problem besteht aber ausdrücklich nur bei entsprechend niedriger Geschwindigkeit. zB hier im Mariazellerland ist es oft so, daß viele Fahrer gerade mit größeren Motorrädern (Wings, Chopper uä) bei den engen Kurven überfordert sind und auch auf den Geraden relativ langsam unterwegs sind. Es ist dann nur schwer möglich an so einem Paket von mehreren „dicken“ Motorrädern vorbeizufahren. Versuche sich mit Lichthupe oder Hupe bemerkbar zu machen, werden dann oft als Provokation aufgefasst und führen entweder zu „jetzt erst recht“-Aktionen oder zu netten Gesten (Finger etc…). Meine Überlegungen sollen vielleicht ein Anreiz dazu sein, beim langsamen Gruppenfahren ab und zu mal dafür zu sorgen, das nachkommende, schnellere Fahrzeuge vorbeifahren können. Das gilt natürlich nicht für die Toy-Run -ggg

Servus

Ully-Bär RRR

jetzt habe ich aber doch noch eine Frage:
auch wenn ich also freie Fahrstreifenwahl habe, entbindet mich das doch nicht vom Rechtsfahrgebot?

Es wird kompliziert :-))

Lg
Michael

Ist gar nicht so kompliziert. Man hat innerhalb von Ortsgebieten auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für die jeweilige Fahrtrichtung die freie Wahl des Fahrstreifens. Am Fahstreifen wiederum hat man wieder das Gebot so weit als … rechts zu fahren, ohne … !

Ich hoffe damit endgültig alle Unklarheiten ausgeräumt zu haben.

CU
Ully-Bär RRR

Soweit ich mich erinnern kann, müssen Motorradfahrer fahrspurbehauptend fahren, also in der Mitte ihrer Fahrspur und nicht so weit rechts wie möglich (bezogen auf die Fahrspur)

und ned lange fragen, wenn die gruppe groß genug ist.
fahren schon so seit 28 jahren und haben eigentlich no nie ein problem damit gehabt.

fg
helmut

Kannst Du mir sagen, auf welche Gesetzesstelle sich diese Meinung gründet? Ich kenne nur den § 7 der StVO der etwas darüber aussagt - ich bin aber gerne lernfähig. Fahrspurbehauptend find ich jedenfalls ein Superwort.

Servus
Ully-Bär

Soweit ich mich erinnern kann war das sogar eine Frage bei der Computerprüfung, dort werden aber natürlich keine § gelehrt. Begründet wurde es mit der besseren Sichtbarkeit des Motorradfahrers und dem Vermeiden vom Fahren in Spurrillen. Ich war bis jetzt auch der meinung, daß´sich das Rechtsfahrgebot nur auf die Wahl der Fahrspur bezieht, nicht aber auf meine Position innerhalb dieser.